Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Wiederufsverfahren (Gelesen: 2.890 mal)
Themen Beschreibung: Wiederufsverfahren
Ani
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 52

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wiederufsverfahren
19.07.2020 um 11:26:51
 
Hallo,

Eine Bekannte hat einen Brief vom Bamf bekommen , dass sie diese 4 Fragen beantworten muss .
Sie ist nach Afghanistan für 2 Monate in ihre Heimat geflogen weil ihr Vater gestorben ist . Daraufhin hat die ausländerbehörde das Bamf informiert und möchten sie deswegen abschieben,ein Wiederufsverfahren wurde eingeleitet und das Bamf wurde am 5.4.2017 darüber informiert dass sie nach Afghanistan geflogen ist. 
Ich finde das sehr lange und da muss doch eigentlich eine Frist geben wann das entschieden sein muss oder nicht ? Sie hat keine Sterbeurkunde und kann sie nicht beschaffen da sie nicht nach Afghanistan fliegen kann.
Sie hat eine Aufenthaltserlaubnis 25 Abs.3
Das Bamf möchte eine Sterbeurkunde und auch den Reisepass und das sie diese 4 Fragen beantwortet.
1. wo hat sie in der Zeit des Aufenthalts vom ... bis ... gewohnt ?
2. auf welche Weise hat sie in dieser Zeit ihren Lebensunterhalt erwirtschaftet?
3. welche -auch weit entfernte -Verwandte von ihr Leben in Afghanistan und über welche finanziellen Mittel verfügen sie ?
4. wie hat sie die Reise finanziert?

Wie soll sie diese Fragen am besten  beantworten und muss sie diese überhaupt beantworten?

Sie hat keine Ahnung und auch keinen Anwalt.
Wie soll sie weiter Vorgehen.
Kann sie abgeschoben werden ?

Lg
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.214

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wiederufsverfahren
Antwort #1 - 19.07.2020 um 11:38:38
 
Ani schrieb am 19.07.2020 um 11:26:51:
Sie hat keine Ahnung und auch keinen Anwalt.


Anwalt nehmen

Ani schrieb am 19.07.2020 um 11:26:51:
Kann sie abgeschoben werden ?


Vermutlich ja...wer 2 Monate dort "Urlaub" mchen kann, kann auch dort leben!

Zitat:
Der Wortlaut des § 25 Abs. 3 AufenthG sieht außerdem vor, dass keine Aufenthaltserlaubnis erhält, wem die Ausreise in einen anderen Staat möglich und zumutbar ist. Ihre Ausreise in einen Drittstaat kann beispielsweise möglich und zumutbar sein, wenn Ihr Ehegatte aus diesem Staat kommt und Sie dort einen sicheren, dauerhaften Aufenthalt nehmen können. Sie ist nicht zumutbar, wenn Sie sich nur vorübergehend in dem Drittstaat aufhalten können.4
Hierzu steht in den AVwV: “Der Begriff der Ausreise umfasst sowohl die zwangsweise Rückführung als auch die freiwillige Ausreise. Es ist daher unerheblich, ob eine zwangsweise Rückführung unmöglich ist, z. B. weil eine Begleitung durch Sicherheitsbeamte nicht durchgeführt werden kann, wenn der Ausländer freiwillig in den Herkunftsstaat oder in einen anderen aufnahmebereiten Staat ausreisen könnte. Dabei ist nicht auf das bloße Verlassen des Bundesgebiets abzustellen, sondern auch darauf, ob es dem Ausländer möglich ist, in einen anderen Staat einzureisen und sich dort aufzuhalten.


Zitat:
Eine Reise in Ihr Herkunftsland sollten Sie sich gut überlegen, auch wenn Ihnen dies dringend notwendig oder momentan wenig gefährlich erscheint. Erfahren die Behörden von Ihrer Heimreise, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Widerrufsverfahren eingeleitet. Wahrscheinlich schließt die Behörde aus Ihrer Heimreise, dass das Abschiebungsverbot nicht mehr vorliegt. Ob Sie dann Ihr Aufenthaltsrecht für Deutschland behalten, ist ungewiss.


https://www.nds-fluerat.org/leitfaden/11-fluechtlinge-mit-aufenthaltserlaubnis-n...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wiederufsverfahren
Antwort #2 - 19.07.2020 um 13:07:12
 
Ani schrieb am 19.07.2020 um 11:26:51:
Ich finde das sehr lange und da muss doch eigentlich eine Frist geben wann das entschieden sein muss oder nicht ?

Die Anwendung der üblichen Jahresfrist, wonach die Behörde an Kenntnis der Umstände die Rücknahme vornehmen muss, wird für Angelegenheiten rund um das Asylgesetz abgelehnt, weil die dortigen Regeln vorgehen. Dies dürfte meiner Meinung nach auch für den Widerruf oder die Rücknahme eines Abschiebehindernisses gelten. Daher dürfte ein Widerruf bzw. eine Rücknahme auch nach über drei Jahren möglich sein.

Ansonsten gilt es hier anwaltlich auf die Fragen des BAMF einzugehen. Gerade falls das Abschiebeverbot deshalb festgestellt wurde, da sie als Alleinstehende Frau in Afghanistan mit erheblichen Gefahren konfrontiert wäre, weil ihr eine Grundlage für die Existenz fehlen würde (sog. Extremgefahr), ist die Frage,  inwiefern es dort Verwandte/Angehörige gibt, die im Zweifel für den Lebensunterhalt aufkommen könnten, entscheidend. Die Fragen des BAMF zielen m.E. schon darauf ab, dass sich die Rücknahme unabhängig von der Reise auch auf neue Umstände stützen könnten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wiederufsverfahren
Antwort #3 - 19.07.2020 um 13:14:19
 
Und: Ja, sie muss unbedingt Stellung nehmen. Sonst entscheidet das BAMF ohne ihre Meinung zu kennen, ohne ihre Informationen zu berücksichtigen.

Sie sollte auch darüber hinaus Stellung nehmen, dazu sollte sie sich bei einer guten Beratungsstelle beraten lassen oder eine gute Anwältin nehmen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema