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Einreisebedingungen (Gelesen: 1.988 mal)
ryka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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17.07.2020 um 17:59:31
 
Servus und Grüß Gott,
heute bekam ich einen Anruf aus USA, dass meine Schwägerin eine Einladung benötigt um nach D einreisen zu können. Vor Jahren wanderte sie nach USA aus und nahm die US-Staatsbürgerschaft an.

Eigentlich dachte ich, dass US-Bürger ohne Visum einreisen dürfen. Hat sich da was geändert?
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 17.07.2020 um 18:13:48
 
Ohne Visum - ja.

Aber angesichts der Einreisesperren für aus Drittstaaten Kommende nur mit belegtem Grund.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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ryka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 17.07.2020 um 22:16:56
 
Danke
Wäre der Besuch ihres 88 Jahre alten Bruder ein Grund? Muss angegeben werden, wer für den Unterhalt aufkommt?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 18.07.2020 um 01:56:30
 
ryka schrieb am 17.07.2020 um 17:59:31:
Servus und Grüß Gott,
heute bekam ich einen Anruf aus USA, dass meine Schwägerin eine Einladung benötigt um nach D einreisen zu können. Vor Jahren wanderte sie nach USA aus und nahm die US-Staatsbürgerschaft an.

Eigentlich dachte ich, dass US-Bürger ohne Visum einreisen dürfen. Hat sich da was geändert?

Ist sie Deutsche die nach USA ausgewandert ist und dort eingebürgert wurde? Weil wenn ja, dann hat sie höchstwahrscheinlich noch immer die deutsche Staatsangehörigkeit. In den USA wird in der Regel bei der Einbürgerung nicht verlangt, die alte Staatsangehörigkeit aufzugeben. Vielleicht gibt es Ausnahmen, aber in den meisten Fällen ist das so.

Dann bräuchte Sie nämlich nur einen deutschen Reisepass und könnte ohne Probleme kommen.

Jetzt weiß ich natürlich nicht wie die COVID Situation das alles beeinflußt.
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deerhunter
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Antwort #4 - 18.07.2020 um 06:40:17
 
Korrektor schrieb am 18.07.2020 um 01:56:30:
Weil wenn ja, dann hat sie höchstwahrscheinlich noch immer die deutsche Staatsangehörigkeit. In den USA wird in der Regel bei der Einbürgerung nicht verlangt, die alte Staatsangehörigkeit aufzugeben


Aber man verliert die deutsche Staatabürgerschaft, bei Annahme einer anderen....es sei denn man hat, mit entsprechenden Gründen, eine Beibehaltungsgenehmigung erhalten.

Dann würde der TE hier aber vermutlich nicht schreiben!

ryka schrieb am 17.07.2020 um 22:16:56:
Wäre der Besuch ihres 88 Jahre alten Bruder ein Grund?

Vermutlich eher nicht...Geburtstage sind nicht auf den Ausnahmen dabei...Dazu ist USA als Hochrisikogebiet ausgezeichnet...Quarantäne droht https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.h...

Zitat:
Die Ersteinreise von Drittstaatsangehörigen der "Kernfamilie" zum Zweck des Familiennachzugs ist grundsätzlich möglich, wenn die erforderlichen Einreisevoraussetzungen (z.B. D-Visum) vorliegen. Auch eine Einreise zu Zwecken der Eheschließung ist möglich.

Auch künftig sind davon grundsätzlich keine lediglich vorübergehenden familiären Besuchsreisen erfasst. Eine Ausnahme gilt nur bei Vorliegen eines "zwingenden familiären Grundes". Dies kann beispielsweise in folgenden oder vergleichbaren Fällen von Einreisen der "Kernfamilie", d.h. des Ehegatten/Lebenspartners oder minderjähriger Kinder, in Betracht kommen:

    Einreise zu Beerdigungen oder Hochzeiten;
    Besuchsreisen eines minderjährigen Kindes zu seinen Eltern;
    Begleitung des deutschen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners zur Wohnung oder zur Wohnsitznahme in Deutschland;
    Begleitung als sorgeberechtigter Elternteil von deutschen Kindern, auch wenn der andere Elternteil im Ausland bleibt.

Reisende werden gebeten, bei Vorliegen eines zwingenden Einreisegrundes entsprechende Nachweise mitzuführen, aus denen sich die Notwendigkeit des Grenzübertritts ergibt und diese bei der Einreisekontrolle vorzulegen. Die Entscheidung über die Einreiseerlaubnis erfolgt im pflichtgemäßen Ermessen der Beamtinnen und Beamten vor Ort.

Die Wiedereinreise (Rückkehr) von drittstaatsangehörigen Familienangehörigen an ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland ist bei Vorliegen der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen (hier insb. Besitz gültiger Grenzübertrittspapiere und ggf. erforderliche Aufenthaltstitel) unabhängig von der Referenzperson möglich.

Reisende müssen die jeweiligen Quarantäne-Bestimmungen der Bundesländer beachten.



https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-07/einreise-deutschland-usa-...
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ryka
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Antwort #5 - 18.07.2020 um 20:45:22
 
Vielen Dank an alle für ihre Informationen.
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