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Familiennachzug vom Kind (Gelesen: 1.012 mal)
Themen Beschreibung: EU Freizügigkeitsgesetz
Mala_Iva
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: serbisch
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16.07.2020 um 22:31:33
 
Fallkonstellation: Mann EU / Frau NON EU / Kind der Frau NON EU - Familienzusammenführung des Kindes wurde abgelehnt! Es besteht hier nicht die FreizügigkeitG für das Kind weil der EU Staatsangehöroger nicht der leibliche Vater ist. Ist das korrekt? Hat das Kind Anspruch auf die Aufenthaltskarte? Die Frau hat eine für 5 Jahre bekommen, dass Kind wurde abgelehnt!
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 17.07.2020 um 07:41:03
 
Kinder des Ehepartners sind unabhängig von der biologischen Abstammung vom EU-Bürger freizügigkeitsberechtigt, wenn sie das 21. Lebensjahr nicht vollendet haben, § 3 Abs. 2 Nr. 1 (am Ende) FreizügG/EU.

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Mala_Iva
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: serbisch
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Antwort #2 - 17.07.2020 um 07:59:41
 
Zitat:
Kinder des Ehepartners sind unabhängig von der biologischen Abstammung vom EU-Bürger freizügigkeitsberechtigt, wenn sie das 21. Lebensjahr nicht vollendet haben, § 3 Abs. 2 Nr. 1 (am Ende) FreizügG/EU.



Das wurde so vorgetragen aber man weigert sich dem Kind etwas auszustellen. Ich wollte mich nur nochmal vergewissern. VIELEN DANK!!!
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