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Berechnung des gesicherten Lebensunterhaltes (Gelesen: 2.108 mal)
Themen Beschreibung: LEBENSUNTERHALT bei Familienzusammenführung
Mala_Iva
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15.07.2020 um 20:51:14
 
Hallo zusammen,

kann mir jmd erklären oder eine Tabelle zeigen, wie man den gesicherten Lebensunterhalt berechnet.
Gibt es dazu etwas?
Ich bin immer davon ausgegangen wenn ich von den aktuellen Regelsätzen "Hartz 4" ausgehe + die Warmmiete, dass ich den Lebensunterhalt habe, der gesichert sein muss, doch leider scheint dem nicht so zu sein! Bitte um Erklärung oder Gesetz oder ähnliches. Danke.
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erne
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Antwort #1 - 17.07.2020 um 08:21:04
 
es gibt diverse Hartz4 Rechner im Netz.
Trage da deine Daten ein. Kommt da raus, dass Anspruch auf Hartz 4 besteht, hast du verloren.
Je größer der Abstand zur Bedürftigkeit, desto grüßer die Sicherheit, dass die ABH den LU als gesichert ansieht.

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Mala_Iva
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Antwort #2 - 17.07.2020 um 10:59:00
 
Aber gibt es da vorgaben? Es gibt keinen Anspruch aber der LU ist laut dem SB nicht gesichert, WARUM? Und als man ihm sagte, man liege über dem Hartz 4 Satz für alle Personen + der Warmmiete lachte der und sahgte, dass das ein toller Gedanke vom gesicherten LU ist aber dem nicht so sei. Gibt es da eine gesetzliche Grundlage wie man diesen berechnet oder WANN der LU als GESICHERT gilt?
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lottchen
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Antwort #3 - 17.07.2020 um 13:17:24
 
Worum geht es eigentlich? Familiennachzug oder  Niederlassungserlaubnis oder ...?

Wenn ich in der Suchmaschine meines Vertrauens "Berechnung gesicherter Lebensunterhalt" eingebe lande ich z.B. auf dieser Seite (ist bezogen auf 2018, man müsste also noch schauen, was sich die letzten 2 Jahre an Zahlen geändert hat):
http://berlin-hilft.com/2018/11/05/lebensunterhaltssicherung-aufenthaltserlaubni...

Hier steht u.a.: Erst einmal sind die anzusetzenden Zahlen identisch mit den Regelsätzen des ALG2 zuzüglich der Warm-Ist-Miete.


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nixwissen
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Antwort #4 - 17.07.2020 um 17:06:40
 
Moin,

Der LU muss nicht nur jetzt im Augenblick gesichert sein sondern es muss sich um dauerhafte Einkünfte handeln. Mal extrem ausgedrückt wäre ein Arbeitsvertrag als Saisonhelfer nur für dieses Jahr nicht ausreichend. Was nicht heisst, daß ein befristeter Vertrag grundsätzlich nicht geht.
Beim Job noch in der Probezeit sieht es auch schlecht aus.

Ist das vielleicht das Problem?

Gruß,
Norbert
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Antwort #5 - 18.07.2020 um 14:25:54
 
Mala_Iva schrieb am 17.07.2020 um 10:59:00:
Es gibt keinen Anspruch aber der LU ist laut dem SB nicht gesichert, WARUM?


Wie groß ist der Abstand zum Anspruch ... um wiviel höher sind die Einkünfte ab der Bedürftigkeit?

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reinhard
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Antwort #6 - 18.07.2020 um 16:45:41
 
Letzlich kann Dir das nur der Sachbearbeiter schreiben.

Schick ihm, wenn Du die Antragstellerin bist, Deine Berechnung zu und schreibe als Fazit, dass der Lebensunterhalt gesichert ist.
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