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Studium abbrechen und in Ausbildung wechseln (Gelesen: 3.913 mal)
Alex901
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Ukraine
Zeige den Link zu diesem Beitrag Studium abbrechen und in Ausbildung wechseln
15.07.2020 um 15:03:43
 
Hallo Leute,

ich möchte mein Bachelorstudium im Bereich Sprachwissenschaft (immatrikuliert seit 2015) abbrechen und eine Berufsausbildung im Bereich IT anfangen. Ein Ausbildungsvertrag liegt bereits vor.

Da ich mein Studium sehr spät (nach 5 Jahren) abbreche, mache ich mir sorgen,  ob es problematisch sein könnte.

Was gibt es zu beachten?


danke!
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lottchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 16.07.2020 um 13:49:53
 
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1576008303

Hier wurde schon mal über das Thema diskuttiert. Vielleicht hilft das weiter.
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Alex901
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Ukraine
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Antwort #2 - 30.07.2020 um 18:45:18
 
lottchen schrieb am 16.07.2020 um 13:49:53:
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1576008303

Hier wurde schon mal über das Thema diskuttiert. Vielleicht hilft das weiter.

danke!

Ich habe noch eine Frage. Ich fange meine Ausbildung zum 01.09 an. Der AT zum Zweck des Studiums läuft Ende September aus.

Es ist jetzt sehr schwer einen Termin bei der ABH zu bekommen, sie verteilen selbst Termine wenn man sich anmeldet.

die Frage: darf ich meine Ausbildung mit meinem jetzigen AT anfangen und dann im September wechseln? oder muss der Wechsel unbedingt vor dem 01.09 stattfinden?

Bei der Uni bin ich bis zum 30.09 immatrikuliert.

danke!
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 30.07.2020 um 21:59:28
 
Dir ist aber schon klar, dass du für eine betriebliche Ausbildung die Zustimmung der Agentur für Arbeit brauchst (nach Vorrangprüfung) und die Sache dann kaum noch in vier Wochen über die Bühne gehen wird?!

Mit deiner AE fürs Studium kannst du sicher keine Ausbildung anfangen.

Echt ey.  Augenrollen
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Alex901
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Ukraine
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Antwort #4 - 30.07.2020 um 23:32:25
 
Zitat:
Dir ist aber schon klar, dass du für eine betriebliche Ausbildung die Zustimmung der Agentur für Arbeit brauchst (nach Vorrangprüfung) und die Sache dann kaum noch in vier Wochen über die Bühne gehen wird?!

Mit deiner AE fürs Studium kannst du sicher keine Ausbildung anfangen.

Echt ey.  Augenrollen


Ja, aber das macht die ABH selbst, oder?
Ich habe erst gestern den Ausbildungsvertrag unterschrieben. Wie soll ich jetzt weiter vorgehen?
Bei der ABH kann man jetzt nicht beliebig einen Termin vereinbaren (wegen Corona), man muss sich dort anmelden und dann auf einen vorgeschlagenen Termin warten...
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Alex901
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Ukraine
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Antwort #5 - 30.07.2020 um 23:58:04
 
Hier
https://www.make-it-in-germany.com/de/unternehmen/gezielt-rekrutieren/einreise-b...

steht:
Zitat:
Die Zustimmung zur Beschäftigung durch die Bundesagentur für Arbeit wird, wenn erforderlich, im Rahmen des Visumsverfahrens behördenintern eingeholt. Die Rückmeldung der BA über die Zustimmung zur Beschäftigung an die zuständige Stelle muss innerhalb von zwei Wochen geschehen; nach Ablauf der Frist gilt die Zustimmung automatisch als erteilt.


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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 31.07.2020 um 10:06:32
 
Den Arbeitsvertrag (Ausbildungsvertrag) musst Du der Ausländerbehörde vorlegen und die Beschäftigungserlaubnis beantragen. Du darfst erst starten, wenn Du die schriftliche Erlaubnis in Händen hältst.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 31.07.2020 um 15:13:42
 
Konkret bedeutet das unverzügliche (!) Mitteilung an die ABH, dass eine Ausbildung zum 1.9 aufgenommen werden soll und danach Hoffen, dass man sich dort deiner Sache annimmt und dir eine Lösung anbieten will.
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Alex901
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Ukraine
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Antwort #8 - 01.08.2020 um 12:15:27
 
Zitat:
Konkret bedeutet das unverzügliche (!) Mitteilung an die ABH, dass eine Ausbildung zum 1.9 aufgenommen werden soll und danach Hoffen, dass man sich dort deiner Sache annimmt und dir eine Lösung anbieten will.


Danke. Ich habe mich mit der ABH in Verbindung gesetzt. Sie wollen plötzlich meine Leistungsübersicht aus der Uni sehen. Obwohl ich mehrmals gelesen (auch hier im Forum), dass sowas beim Zweckswechsel nie verlangt wird. Ich hatte auch eine Beratung bei einem Rechtsanwalt und er war der gleichen Meinung.

Das Problem ist, dass meine Leistungsübersicht fast leer ist. Gibt es hier eine Lösung?
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Alex901
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Ukraine
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Antwort #9 - 01.08.2020 um 13:35:29
 
Auch hier: https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1576008303/4#4
hast du  geschrieben, dass es keinen Sinn macht...dürfen sie so was überhaupt verlangen?
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itaipu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #10 - 01.08.2020 um 15:25:59
 
Anscheinend hat der TE hier gefragt:
Zitat:
kommerzieller Link (entfernt wegen der Regeln hier)


Ernsthaft betrieben wurde das Studium nicht.
Eine Prüfung in vier Jahren.
Deshalb will er wohl auch keine Leistungsübersicht zeigen Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 02.08.2020 um 12:28:45 von reinhard »  
 
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 01.08.2020 um 16:06:19
 
Alex901 schrieb am 01.08.2020 um 13:35:29:
Auch hier: https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1576008303/4#4
hast du  geschrieben, dass es keinen Sinn macht...dürfen sie so was überhaupt verlangen?


Erst später kam aber raus, dass du in fünf Jahren keine Prüfungsleistungen erbracht hast. Insofern habe ich die Möglichkeit einer Erklärung nicht mehr ausgeschlossen, s. Antwort #12.

Im Übrigen teile ich die Einschätzung des RA auf der kommerziellen Seite. Es ist hier durchaus möglich, dass es der ABH um das Erlöschen der AE zum Studium geht. Das Studium wurde ja nie ernsthaft betrieben, daher besteht diese Möglichkeit durchaus. Das Erlöschen wäre dann relevant für die Frage, ob eine neue AE ohne Visumverfahren erteilt werden kann.
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« Zuletzt geändert: 01.08.2020 um 16:16:33 von N/V »  
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #12 - 02.08.2020 um 12:31:17
 
Alex901 schrieb am 01.08.2020 um 13:35:29:
Auch hier: https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1576008303/4#4
hast du  geschrieben, dass es keinen Sinn macht...dürfen sie so was überhaupt verlangen?


Es könnte der Ausländerbehörde auch dazum gehen, eine Einschätzung zu bekommen, ob überhaupt eine Ausbildung geplant ist. Wenn sie die Übersicht haben, wie intensiv das Studium betrieben wurde, können sie einschätzen, wie intensiv die Ausbildung voraussichtlich betrieben würde.

Es gibt immer man wieder eine Bewerberin oder einen Bewerber, die oder der den Aufenthaltstitel für ein Studium oder eine Ausbildung für andere Zwecke (Hiersein) nutzt, aber nicht für den beantragten Zweck. Diese Fälle möchte die Ausländerbehörde reduzieren.
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dodopyu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #13 - 07.10.2020 um 17:33:43
 
Ich glaub, das ist ja kein Problem wenn du das machen willst. Nur das Motivationschreiben soll überzeugt skein. Smiley
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