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Wartezeit auf Termin bei der Botschaft verkürzen? Familienzusammenführung (Gelesen: 2.583 mal)
Jakomo
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wartezeit auf Termin bei der Botschaft verkürzen? Familienzusammenführung
15.07.2020 um 09:15:48
 
Moin Moin,
zur Zeit muss man nach der Registrierung ca. 1 Jahr oder länger auf einen Termin zur Antragsabgabe warten.
Gelegentlich liest man, dass man die Botschaft zur Antragsannahme auch vorher zwingen kann.

Ist es nur Marketing von Anwälten oder gibt es diese Möglichkeit tatsächlich?
Ich rede jetzt nicht von Not- und Härtefällen.

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flb89
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 15.07.2020 um 10:17:17
 
"Zwingen" ist nie gut. Vielleicht mal mit der Ausländerbehörde sprechen und die Situation erklären. Vielleicht macht man eine Ausnahme und verzichtet auf das nationale Visum. Dann ein Schengenvisum beantragen. Vielleicht geht das schneller.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #2 - 15.07.2020 um 10:53:57
 
Jakomo schrieb am 15.07.2020 um 09:15:48:
...zur Zeit muss man nach der Registrierung ca. 1 Jahr oder länger auf einen Termin zur Antragsabgabe warten.

Vielleicht solltest Du zunächst erst einmal Ross und Reiter benennen, worum es überhaupt geht. Genau erklären was da registriert wurde und um welche deutsche Auslandsvertretung es sich handelt?

Es dürfte doch inzwischen hinreichend bekannt sein, dass es durch die Corona-Pandemie bei allen Behörden zu erheblichen Einschränkungen und längeren Wartezeiten kommt. Das betrifft nicht nur deutsche Behörden und Institutionen, sondern ist ein globales Problem.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Jakomo
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i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 15.07.2020 um 11:23:19
 
Saxonicus schrieb am 15.07.2020 um 10:53:57:
Vielleicht solltest Du zunächst erst einmal Ross und Reiter benennen, worum es überhaupt geht. Genau erklären was da registriert wurde und um welche deutsche Auslandsvertretung es sich handelt?

Es dürfte doch inzwischen hinreichend bekannt sein, dass es durch die Corona-Pandemie bei allen Behörden zu erheblichen Einschränkungen und längeren Wartezeiten kommt. Das betrifft nicht nur deutsche Behörden und Institutionen, sondern ist ein globales Problem.


stimmt sorry
Ehemann ist in Marokko. Ehefrau ist hier in Deutschland. Der Ehemann hat sich im Januar 2020 registriert um seinen Antrag auf Familienzusammenführung abzugeben.
Auf der Homepage der Botschaft steht eine Wartezeit von 15 Monaten.
Es ist bekannt, dass Corona alles verzögert. Die Frage ist nur ob es dennoch eine Möglichkeit gibt die Wartezeit zu verkürzen?
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reinhard
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Antwort #4 - 15.07.2020 um 11:55:43
 
Nein, die Möglichkeit gibt es nicht. "Sondertermine" sind nur für besondere Fälle.

Bisher war es so: Wenn eine Botschaft ihre Kapazitäten erweitert hat, wurden Leute in der Warteschlange angeschrieben und bekamen auf Wunsch frühere Termine.

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Jakomo
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #5 - 15.07.2020 um 14:31:08
 
reinhard schrieb am 15.07.2020 um 11:55:43:
Nein, die Möglichkeit gibt es nicht. "Sondertermine" sind nur für besondere Fälle.

Bisher war es so: Wenn eine Botschaft ihre Kapazitäten erweitert hat, wurden Leute in der Warteschlange angeschrieben und bekamen auf Wunsch frühere Termine.



Danke für die Info...
also tchai trinken und abwarten. Smiley
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Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #6 - 21.07.2020 um 18:14:47
 
Aus der Vor-Coronazeit gibt es m. W. Gerichtsurteile, wonach Wartezeiten von mehr als 1 Jahr auf ein FZF-Visum (hier besteht immerhin ein Rechtsanspruch!) in der Regel unzumutbar sind.

Und verwaltungsrechtlich ist nicht vorgesehen, dass man erst einen Termin braucht, um einen Antrag auf irgendwas zu stellen. Wenn man keinen Termin bekommt, dann stellt man den Antrag halt schriftlich. Und ab 3 Monate nach Antragsangabe ist grundsätzlich eine Untätigkeitsklage möglich. Dann muss die Bundesrepublik Deutschland dem Gericht Deutschland erklären, worauf die Verzögerung beruht. Personalmangel ist keine Begründung.

In Corona-Zeiten kann es eventuell leichter sein, eine Verzögerung zu begründen. 15 Monate sind aber auch dann noch ein Menge. Nicht zu vergessen, dass da ja noch die Bearbeitungszeit dazukommt.

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Mala_Iva
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i4a rocks!


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Antwort #7 - 23.07.2020 um 13:59:54
 
Eduard schrieb am 21.07.2020 um 18:14:47:
Aus der Vor-Coronazeit gibt es m. W. Gerichtsurteile, wonach Wartezeiten von mehr als 1 Jahr auf ein FZF-Visum (hier besteht immerhin ein Rechtsanspruch!) in der Regel unzumutbar sind.

Und verwaltungsrechtlich ist nicht vorgesehen, dass man erst einen Termin braucht, um einen Antrag auf irgendwas zu stellen. Wenn man keinen Termin bekommt, dann stellt man den Antrag halt schriftlich. Und ab 3 Monate nach Antragsangabe ist grundsätzlich eine Untätigkeitsklage möglich. Dann muss die Bundesrepublik Deutschland dem Gericht Deutschland erklären, worauf die Verzögerung beruht. Personalmangel ist keine Begründung.

In Corona-Zeiten kann es eventuell leichter sein, eine Verzögerung zu begründen. 15 Monate sind aber auch dann noch ein Menge. Nicht zu vergessen, dass da ja noch die Bearbeitungszeit dazukommt.



Könnten Sie mir bitte die Gerichtsurteile nennen?
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