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Deutsche Staatsangehörigkeit für Kind in Marokko (Gelesen: 2.468 mal)
Jakomo
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i4a rocks!


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14.07.2020 um 12:42:10
 
Hallo Zusammen,
Kindesvater (deutscher) hat in Marokko die Kindesmutter (marokkanerin) geheiratet. Nach der Geburt hat sich der Kindesvater in Marokko scheiden lassen und will von der Mutter und dem Kind nichts wissen.
Meine Frage:
Kann die Kindesmutter für das Kind (9 Monate alt)die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen und falls ja wie?
Lieben Dank für Eure Antworten.
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lottchen
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Antwort #1 - 14.07.2020 um 12:50:54
 
Wenn die beiden zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet waren dann IST das Kind deutscher Staatsbürger. Gibt es eine Heiratsurkunde? Gibt es eine Geburtsurkunde vom Kind?
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Jakomo
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Antwort #2 - 14.07.2020 um 15:48:33
 
lottchen schrieb am 14.07.2020 um 12:50:54:
Wenn die beiden zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet waren dann IST das Kind deutscher Staatsbürger. Gibt es eine Heiratsurkunde? Gibt es eine Geburtsurkunde vom Kind?


Danke für die schnelle Antwort Smiley
ja es gibt eine marokkanische Heirats- und Geburtsurkunde. Da Mutter und Kind in Marokko leben, muss die Mutter zur dt. Botschaft gehen und dort die dt. Staatsangehörigkeit beantragen oder anzeigen ? hä?
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lottchen
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Antwort #3 - 14.07.2020 um 16:17:15
 
Was möchte sie denn bei der Botschaft erreichen? Will sie mit dem Kinde in D leben? Dann könnte sie einen deutschen Paß für das Kind beantragen. Hat die Botschaft denn wieder auf?
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Jakomo
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Antwort #4 - 14.07.2020 um 16:45:23
 
lottchen schrieb am 14.07.2020 um 16:17:15:
Was möchte sie denn bei der Botschaft erreichen? Will sie mit dem Kinde in D leben? Dann könnte sie einen deutschen Paß für das Kind beantragen. Hat die Botschaft denn wieder auf?


ich dachte dass man die Staatsangehörigkeit nur erwirbt, wenn man dies bei der Botschaft anzeigt.. https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/-/606800?openAccor...

"Für deutsche Staatsangehörige, die ab dem 01.01.2000 bereits im Ausland geboren wurden, gilt: Deren Kinder erwerben bei Geburt im Ausland die deutsche Staatsangehörigkeit nur, wenn die Eltern die Geburt des Kindes binnen eines Jahres bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung anzeigen."


für die Anzeige braucht man auch einen Batzen Unterlagen vom Vater..
https://rabat.diplo.de/blob/2147328/81378f453a0beefc2d47b6e8507aee1d/geburtsanze
ige-data.pdf

der will aber nichts von Mutter und Kind wissen und keine Unterlagen rausrücken..
oder steh ich da auf dem Schlauch?
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Antwort #5 - 14.07.2020 um 17:12:28
 
Jakomo schrieb am 14.07.2020 um 16:45:23:
ich dachte dass man die Staatsangehörigkeit nur erwirbt, wenn man dies bei der Botschaft anzeigt.. https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/-/606800?openAccor....

"Für deutsche Staatsangehörige, die ab dem 01.01.2000 bereits im Ausland geboren wurden, gilt: Deren Kinder erwerben bei Geburt im Ausland die deutsche Staatsangehörigkeit nur, wenn die Eltern die Geburt des Kindes binnen eines Jahres bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung anzeigen."


Ist denn der Vater des Kindes nach dem 1.1.2000 im Ausland geboren? Nur für diesen Fall gilt die Frist von einem Jahr.
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reinhard
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Antwort #6 - 14.07.2020 um 17:13:45
 
Am besten geht sie zur Botschaft und beantragt die Ausstellung der Pässe für die Kinder. Dann hört sie ja, ob wirklich was fehlt.
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Jakomo
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Antwort #7 - 14.07.2020 um 17:21:38
 
danke Euch für die Erklärungen.
Der Vater ist vor 2000 geboren...
Werde die Mutter zur Botschaft schicken, jedenfalls sobald es möglich ist und berichten...
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #8 - 24.07.2020 um 18:18:10
 
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