Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Niederlassungserlaubnis. Ich habe vor Kurzem meine Niederlassungserlaubnis bekommen. Ich wollte eigentlich ganz normal nur meine Aufenthaltserlaubnis verlängern lassen, aber die
ABH meinte, da ich hier schon länger bin und schon verheiratet bin, kann man direkt eine
NE beantragen. (war hier als Student, dann gearbeitet, jetzt verheiratet).
Leider habe ich keine Fragen bei der
ABH direkt gestellt und jetzt bin ich verwirrt. Laut meinem Wissen steht auf der Niederlassungserlaubnis das Wort unbefristet. Auf meiner steht auf der anderen Seite, dass die Karte nur bis Tag XX gultig ist (der Tag mein Pass seine Gültigkeit auch verliert). - siehe Foto
Meine Frage: ist eine Niederlassungserlaubnis immer unbefristet? Muss ich in 2024 meine
NE wieder verlängern und alle Voraussetzungen wieder nachweisen oder muss ich nur die Karte lediglich tauschen?
Vielen Dank im voraus!
Änderung:
Der Anhang wurde auf Wunsch gelöscht, man konnte noch
Personalien entziffern und wichtig für die Frage ist es auch nicht.