Hallo allesamt, ich muss jetzt doch nochmals etwas ergänzen.
Ich hatte damals eine Liste an Fragen an die verschiedenen Ausländerbehörden in den Landkreisen geschickt, in welchen wir uns auf Wohnungssuche begeben werden.
Gerade eben hatte ich von der letzten Behörde zurückgehört.
Diese hat mir auf meine Frage bzgl Integrationskurs folgendes beantwortet:
Zitat:Personen mit kanadischer Staatsbürgerschaft sind gemäß § 28 Abs. 1 S.5
AufenthG in Verbindung mit § 30 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4
AufenthG in Verbindung mit § 41 Abs. 1
AufenthV von einem Integrationskurs befreit.
Wobei ich gar nicht mehr auf dem Integrationskurs rumreiten möchte da der durch das Studium meiner Frau sowieso hintenangestellt wäre.
Vielmehr was mich interessiert ist der Nachweis von den
A1 Deutschkenntnissen zur Antragsstellung. Genau diese Paragraphen die mir übermittelt wurden, deuten nämlich daraufhin dass meine Frau diesen Nachweis nicht erbringen muss da sie aus Kanada ist.
§ 30 Abs. 1 Satz 3
AufenthG besagt nämlich:
Zitat:Satz 1 Nummer 2 ist für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis unbeachtlich, wenn
(...)
4. der Ausländer wegen seiner Staatsangehörigkeit auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten darf
Der Satz 1 Nummer 2 auf den sich bezogen wird ist
Zitat:(1) 1Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn
(...)
2. der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann und
§ 41 Abs. 1
AufenthV besagt
Zitat:(1) 1Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und der Vereinigten Staaten von Amerika können auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. 2Ein erforderlicher Aufenthaltstitel kann im Bundesgebiet eingeholt werden.
Demzufolge sollte doch alle eigentlich alle Staatsbürger dieser Länder keine einfachen Deutschkenntnisse nachweisen müssen oder lese ich hier etwas falsch?
Mich hatte sowieso schon gewundert warum die Dame von der Behörde Integrationskurs schreibt, meine Frage auf welche sie geantwortet hat, hatte sich nämlich auf die Deutschkenntnisse bezogen, Integrationskurs wurde bereits in der vorherigen Email behandelt.
Was meint ihr, hat sie sich evtl hier verschrieben und meinte Deutschkenntnisse und nicht Integrationskurs?