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Einbürgerung - anderer Name in der Geburtsurkunde als im Reisepass (Gelesen: 2.802 mal)
JayStar
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i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: afghanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung - anderer Name in der Geburtsurkunde als im Reisepass
11.07.2020 um 17:21:10
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

seit 3 Jahren befinde ich mich im Einbürgerungsverfahren für die Deutsche Staatsangehörigkeit.
Momentan besitze ich die afghanische Staatsbürgerschaft.

Normalerweise hätte dies nicht lange gedauert, jedoch musste ich eine Geburtsurkunde vorzeigen.

Bis dato hatte ich de facto nie eine Geburtsurkunde gehabt, zumindest nicht in meinem Besitz (das gleiche gilt für meine Eltern).

Also bin ich vor 3 Jahren in meinen Geburtsort gereist (Niederlande) um die Geburtsurkunde zu beantragen und abzuholen.

Generell muss gesagt werden:

Mein Name war schon immer anders als der meiner restlichen Familie!
Meine Eltern kamen nach Deutschland mit meinen älteren Geschwistern, hatten jedoch nie vor in Deutschland zu bleiben und "flohen" weiter in die Niederlande (in Deutschland gaben sie Namen an, die nicht ihren echten Namen entsprachen. In den Niederlanden gaben sie ihre echten Namen an). Dort bin ich geboren worden, jedoch wurden wir nach Deutschland abgeschoben (deshalb erhielten meine Eltern durch Fingerabdruckvergleich die Namen die sie in Deutschland hatten). Nun gab es mich nie zuvor in Deutschland, mir wurde der Nachname gegeben welcher meine Mutter unter Nervösität herausgab (ihren echten Nachnamen), dieser befindet sich auch auf der Geburtsurkunde in den Niederlanden. Niemand hatte bei der Einreise nach Deutschland eine Tazkira oder Reisepass.

Das Problem ist:

Der Senat wirft mir Identitätsbetrug vor, zumindest wird damit argumentiert das Person X in der Theorie irgendwo sein könnte, dabei sind Person Y (ich) und Person X die selbe Person.
Nur der Nachname ist anders, dort erhielt ich den Nachnamen meines Vaters. Die Ausländerbehörde gab mir den Nachnamen die meine Mutter angegeben hat, zwar heißt sie mit Nachnamen so in der Niederlande, aber auch in ihrem Pass steht der Nachname den sie in Deutschland angegeben hat.

Mein Sachbearbeiter hat aufgrund der Schwierigkeit vor einem Jahr den Fall abgegeben, daher nahm ich einen Anwalt zur Hand - nur leider tut dieser nichts.

Bis jetzt wurden gar keine Erfolge erzielt, nach seinen Ansichten müsse man meinen Nachnamen ändern in der Geburtsurkunde. Nur bezweifelt mein alter Sachbearbeiter ob dies wirklich das Problem löst.

Ich bin immens verzweifelt, da ich die Anwaltskosten weiterhin bezahlen muss, und seit einem Jahr mein Anwalt nichts erreicht hat - im Gegenteil - er schickt mich immer irgendwohin um etwas zu klären, das hätte ich auch alleine geschafft!

Wer kennt solche Fälle?

Es kann doch nicht sein das ich hier aufgewachsen bin, studiere und niemals die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen darf.

Grüße
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung - anderer Name in der Geburtsurkunde als im Reisepass
Antwort #1 - 11.07.2020 um 23:19:41
 
Wenn der Anwalt deiner Meinung nach keine gute Arbeit leistet darfst du dir auch einen anderen aussuchen. Du bist nicht ewig nur an einen gebunden.

Ansonsten in der Fall kompliziert und wahrscheinlich überhaupt nur dann zu lösen, wenn die gesamte Identität deiner Familie offen gelegt und geklärt ist, weil deine schlichtweg an deren hängt.

Falls du behörderlicherseits nicht weiter kommst kannst du auch auf eine (negative) Entscheidung bestehen und dann die Sache gerichtlich klären lassen. Die Frage der Erfolgsaussichten wären dann etwas, was du mit einem neuen Anwalt klären könntest.

Ohne geklärte Identität hast du keinen Einbürgerungsanspruch, das wird sich leider nicht ändern. Man wird seitens der Behörde aber auch eines Verwaltungsgerichts genau darauf achten, denn es gab durchaus Konstellationen, in den X unter Y eingebürgert wurde und sich dann nach einigen Jahren rausstellte, dass es zwei verschiedene Personen sind. Solche Einbürgerungen könnten dann nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums zurückgenommen werden (und oft wird dieser Zeitraum abgewartet ehe die Fakten präsentiert werden).
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JayStar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: afghanisch
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Antwort #2 - 12.07.2020 um 18:44:43
 
Meine Familie hat ihre gesamte Identität offen gelegt.

Meine Eltern haben schon gesagt das sie andere Namen angaben als sie in Deutschland angekommen sind, weil sie nur im Zielland ihre echten Namen erwähnen sollten.

Als sie dann von den Niederlanden abgeschoben worden sind (aufgrund von 9/11 2001, alle Afghanen wurden als potentielle Monster dargestellt) kam es zu richtiger Name ALIAS Name angegeben in Deutschland.

Nur war ich ja noch nicht geboren als meine Eltern in Deutschland ihre Namen angaben, mich gab es schlichtweg nie zuvor dort.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 12.07.2020 um 23:45:07
 
JayStar schrieb am 12.07.2020 um 18:44:43:
Meine Familie hat ihre gesamte Identität offen gelegt.

Und auch Tazkiras, Reisepässe und sonstige Personenstandsurkunden vorgelegt? Alleine die Angabe wird sicher nicht ausreichen.
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JayStar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: afghanisch
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Antwort #4 - 13.07.2020 um 00:01:39
 

Reisepässe, Geburtsurkunden und Tazkira hatten sie nicht bei der Flucht.

Jahre später haben meine Eltern eine Tazkira abholen lassen von Familienangehörigen aus dem Iran welche dann in Afghanistan die Tazkira erhielten und nach Deutschland sendeten (mein Vater hat sie schon in den Niederlanden angefragt, jedoch wurden wir 2 Monate später abgeschoben)

Die Ausländerbehörde hat von mir einfach den Namen angenommen, den meine Mutter unter Nervosität angab (ihren echten Nachnamen). Zwar steht dieser in meiner Geburtsurkunde, jedoch hatte ich den echten Nachnamen meines Vaters erhalten.

Die Ausländerbehörde argumentiert damit, dass sie den nahmen annahmen weil keine Geburtsurkunde vorgezeigt worden war.

Problem ist natürlich nun, das in Deutschland jeder meiner Familienangehörigen einschließlich Eltern die Namen in Deutschland bekamen, ich erhielt den Nachnamen meiner Mutter der so gar nicht in Deutschland existierte.


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JayStar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: afghanisch
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Antwort #5 - 13.07.2020 um 00:02:59
 
Falls mein Thema nicht gut im Thread Forum Bereich eingestellt worden ist, dann tut es mir leid.

Gibt es eine Möglichkeit den Thread verschieben zu lassen um ihn "bekannter" zu machen?

Vielen Dank
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 13.07.2020 um 00:16:59
 
Da du afghanischer Staatsbürger bist, richtet sich deine Namensführung auch nach dem afghanischen Namensrecht. Insofern sind andere Urkunden nicht maßgeblich.

Da dein Vater über Tazkira verfügt, solltest du eigentlich auch relativ problemlos eine ausgestellt bekommen. Dann auch mit entsprechender Namensführung, das sollte jedenfalls zur Identitätsklärung beitragen. Natürlich muss diese Tazkira auch einer vertrauensanwaltlicher Prüfung standhalten um als Identitätsbeweis ausreichend zu sein.
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JayStar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: afghanisch
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Antwort #7 - 13.07.2020 um 17:49:37
 
Ich befinde mich nicht in der Tazkira, da ich erst in den Niederlanden geboren worden bin und absolut nichts mit den afghanischen Behörden per se zu tun habe.

Die afghanische Botschaft hat sich nach den deutschen Behörden gerichtet, sie argumentierten damit das der Nachname den die Ausländerbehörde mir gegeben hat so richtig sein muss, da ich in Deutschland mit diesem Namen registriert worden bin.

Auch hier hat die afghanische Botschaft nicht nach meiner Geburtsurkunde gefordert.
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