JayStar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: afghanisch
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Sehr geehrte Damen und Herren,
seit 3 Jahren befinde ich mich im Einbürgerungsverfahren für die Deutsche Staatsangehörigkeit. Momentan besitze ich die afghanische Staatsbürgerschaft.
Normalerweise hätte dies nicht lange gedauert, jedoch musste ich eine Geburtsurkunde vorzeigen.
Bis dato hatte ich de facto nie eine Geburtsurkunde gehabt, zumindest nicht in meinem Besitz (das gleiche gilt für meine Eltern).
Also bin ich vor 3 Jahren in meinen Geburtsort gereist (Niederlande) um die Geburtsurkunde zu beantragen und abzuholen.
Generell muss gesagt werden:
Mein Name war schon immer anders als der meiner restlichen Familie! Meine Eltern kamen nach Deutschland mit meinen älteren Geschwistern, hatten jedoch nie vor in Deutschland zu bleiben und "flohen" weiter in die Niederlande (in Deutschland gaben sie Namen an, die nicht ihren echten Namen entsprachen. In den Niederlanden gaben sie ihre echten Namen an). Dort bin ich geboren worden, jedoch wurden wir nach Deutschland abgeschoben (deshalb erhielten meine Eltern durch Fingerabdruckvergleich die Namen die sie in Deutschland hatten). Nun gab es mich nie zuvor in Deutschland, mir wurde der Nachname gegeben welcher meine Mutter unter Nervösität herausgab (ihren echten Nachnamen), dieser befindet sich auch auf der Geburtsurkunde in den Niederlanden. Niemand hatte bei der Einreise nach Deutschland eine Tazkira oder Reisepass.
Das Problem ist:
Der Senat wirft mir Identitätsbetrug vor, zumindest wird damit argumentiert das Person X in der Theorie irgendwo sein könnte, dabei sind Person Y (ich) und Person X die selbe Person. Nur der Nachname ist anders, dort erhielt ich den Nachnamen meines Vaters. Die Ausländerbehörde gab mir den Nachnamen die meine Mutter angegeben hat, zwar heißt sie mit Nachnamen so in der Niederlande, aber auch in ihrem Pass steht der Nachname den sie in Deutschland angegeben hat.
Mein Sachbearbeiter hat aufgrund der Schwierigkeit vor einem Jahr den Fall abgegeben, daher nahm ich einen Anwalt zur Hand - nur leider tut dieser nichts.
Bis jetzt wurden gar keine Erfolge erzielt, nach seinen Ansichten müsse man meinen Nachnamen ändern in der Geburtsurkunde. Nur bezweifelt mein alter Sachbearbeiter ob dies wirklich das Problem löst.
Ich bin immens verzweifelt, da ich die Anwaltskosten weiterhin bezahlen muss, und seit einem Jahr mein Anwalt nichts erreicht hat - im Gegenteil - er schickt mich immer irgendwohin um etwas zu klären, das hätte ich auch alleine geschafft!
Wer kennt solche Fälle?
Es kann doch nicht sein das ich hier aufgewachsen bin, studiere und niemals die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen darf.
Grüße
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