Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Einbürgerungsfrage, Ehefrau Hauptverdienerin (Gelesen: 2.507 mal)
Setareh
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Bayern, Germany
Bayern
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerungsfrage, Ehefrau Hauptverdienerin
11.07.2020 um 16:38:03
 
Guten Tag,

Mein Mann und ich sind seit 2 Jahren verheiratet. Er hat im Moment einen dreijährigen AT nach 28.1.1, davor hatte er einen humanitären AT nach 25.5.
Nun habe ich gelesen, dass man nach 3 Jahren auch einen Einbürgerungsantrag stellen kann.
Was mir nicht ganz klar ist, wie das mit dem Einkommen ist. Ich habe einen sehr gut bezahlten Job, natürlich unbefristet und wir haben und darauf verständigt, dass mein Mann Teilzeit arbeitet bzw Elternzeit macht, damit unsere kleinste nicht so lange in die Kita muss.
Nun fragen wir uns wie das bei einem Einbürgerungsantrag ist und ob es sinnvoller ist, erst eine Niederlassenserlaubnis zu beantragen oder gleich einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen.
Es ist utopisch dass mein Mann irgendwann mehr Einkommen hat als ich und uns ist es lieber dass die Kinder durch ihn gut versorgt und betreut sind. Finanziell liegen wir wir weit über dem durchschnittlichen Einkommen zum Lebensunterhalt. 
Kann uns die Aufteilung Frau arbeitet, Mann Teilzeit/ Elternzeit im Zweifel aufenthaltstechnisch zum Verhängnis werden?
Herzlichen Dank und viele Grüße
Setareh
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.214

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsfrage, Ehefrau Hauptverdienerin
Antwort #1 - 11.07.2020 um 21:38:33
 
Setareh schrieb am 11.07.2020 um 16:38:03:
Kann uns die Aufteilung Frau arbeitet, Mann Teilzeit/ Elternzeit im Zweifel aufenthaltstechnisch zum Verhängnis werden?


Nein, wenn ihr lange genug verheiratet seid und in Deutschland lebt...du Deutsch bist ist es überhaupt kein Problem!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Setareh
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Bayern, Germany
Bayern
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsfrage, Ehefrau Hauptverdienerin
Antwort #2 - 11.07.2020 um 23:36:37
 
Danke für deine Antwort. Und sollen wir dann nach 3 Jahren Ehe gleich einen Antrag auf Einbürgerung stellen oder erst eine NLE beantragen?
Der Aufenthalt läuft im November 21 aus. Wir haben ja noch viel Zeit aber mich beschäftigt es halt, wie das am besten weiter gehen kann. Und ja ich bin Deutsche. Unsere Kinder natürlich auch...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.214

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsfrage, Ehefrau Hauptverdienerin
Antwort #3 - 12.07.2020 um 08:39:44
 
Setareh schrieb am 11.07.2020 um 23:36:37:
Danke für deine Antwort. Und sollen wir dann nach 3 Jahren Ehe gleich einen Antrag auf Einbürgerung stellen oder erst eine NLE beantragen?


Ich würde gleich den Antrag auf Einbürgerung stellen...vermutlich müsst ihr aber die AE noch einmal verlängern, denn die Einbürgerung dauert, je nach Bundesland und Herkunft, eine Weile! In den meisten Bundesländern kann man ca. 3 Monate vor ende der 3 jahre anfangen mit dem Prozess...bei uns war dann die einbürgerung tatsächlich 2 Tage nachdem die 3 Jahre rum waren.
Geht mal zu eurer Einbürgerungsberatung und lasst euch die Liste geben, die ihr dann abarbeitet!

Viel erfolg
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Setareh
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Bayern, Germany
Bayern
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsfrage, Ehefrau Hauptverdienerin
Antwort #4 - 12.07.2020 um 09:13:15
 
Herzlichen Dank. Jetzt hab ich noch ne Frage. Ich hab gelesen, die Ehe muss 2 Jahre bestehen und der Ausländer muss 3 Jahre hier sein, das hätten wir ja demnächst (Hochzeit war Herbst 2018) erfüllt.
Zählt da als Aufenthalt vor der Ehe auch ganz normal der Aufenthalt nach AufenthG Paragraf 25.5?
Weil dann wäre es ja fast sinnvoll das alles anzugehen bevor im November 21 der AT ausläuft...

Herzlichen Dank nochmal für Deine Infos!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.214

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsfrage, Ehefrau Hauptverdienerin
Antwort #5 - 12.07.2020 um 09:51:14
 

Die Voraussetzungen für eine Einbürgerung als Ehegatte und eingetragener Lebenspartner eines Deutschen sind folgende:

→ Sie müssen einen Antrag stellen.
→ Sie müssen ausreichende Deutschkenntnisse haben.
→ Sie sollen Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse haben.
→ Sie halten sich seit drei Jahren rechtmäßig in Deutschland auf. Ein rechtmäßiger Aufenthalt von drei Jahren in Deutschland reicht aus. Zum Zeitpunkt der Einbürgerung muss die Ehe oder eingetragene Partnerschaft schon seit mindestens zwei Jahren bestehen. Ferner muss der deutsche Ehepartner während dieser Zeit schon Deutscher gewesen sein; er darf also nicht gerade erst selbst eingebürgert worden sein.
Sie haben eine Wohnung oder andere Unterkunft.
→ Sie sind imstande, sich und Ihre Angehörigen zu ernähren. Bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern von Deutschen reicht es, wenn der Unterhalt der Familie durch einen der Partner gesichert wird. Können → Sie Ihren Unterhalt nur durch Inanspruchnahme öffentlicher Mittel (z. B. Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe) sichern, ist eine Einbürgerung nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.
→ Sie dürfen nicht wegen einer Straftat verurteilt sein. Es gelten die gleichen Ausnahmen wie bei der Anspruchseinbürgerung. Weitergehende Ausnahmen sind nur in ganz besonderen Härtefällen möglich. Sie müssen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben oder verlieren.
→ Sie müssen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben oder verlieren. Hier gelten die gleichen Ausnahmen wie bei der Anspruchseinbürgerung.


https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/service/fragen-und-antworten/612466...

Ja, ich würde 6 Monate bevor die AE ausläuft mal einen Beratungstermin in der EBH machen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.764

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsfrage, Ehefrau Hauptverdienerin
Antwort #6 - 12.07.2020 um 11:58:31
 
Setareh schrieb am 12.07.2020 um 09:13:15:
Weil dann wäre es ja fast sinnvoll das alles anzugehen bevor im November 21 der AT ausläuft...


So ist es.
Ab Herbst 2020 kann die Einbürgerung erfolgen.
Das bedeutet, Ihr solltet das Beratungsgespräch, angesichts möglicher Verzögerungen durch die Corona-Lage, jetzt schon vereinbaren, so dass keine Zeit verloren geht, falls der Termin sich deswegen hinauszögert. Beratungsgespräch und oft auch die Antragstellung kann auch schon vor dem eigentlichen Stichtag erfolgen.
Wichtig ist dann auch, falls die Antragstellung direkt beim Beratungsgesprächerfolgen soll unf kann, dass die Erfordernis bzgl. Sprachkenntnisse und Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung schon erfüllt sind.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Setareh
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Bayern, Germany
Bayern
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsfrage, Ehefrau Hauptverdienerin
Antwort #7 - 12.07.2020 um 12:22:07
 
Ah okay. Dann rufe ich da mal an.
Sprachliche Voraussetzungen sind erfüllt, Einkommen ist erfüllt, Straftaten gibt's natürlich auch nicht.
Ich hatte nur etwas Sorge wegen der Rollenverteilung bei der Betreuung und Erziehung und eben die Klärung wie das mit den  2 Jahren Ehe ist.
Herzlichen Dank!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.214

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsfrage, Ehefrau Hauptverdienerin
Antwort #8 - 12.07.2020 um 13:15:49
 
Setareh schrieb am 12.07.2020 um 12:22:07:
Ich hatte nur etwas Sorge wegen der Rollenverteilung bei der Betreuung und Erziehung und eben die Klärung wie das mit den2 Jahren Ehe ist.


Mach das...und die Rollenverteilung ist doch modern und wird doch in einem "Gendergerechten" Land nicht zu Problemen führen! Viel Erfolg
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema