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Nach drei Jahren Aufenthalt - was nun (Gelesen: 1.595 mal)
Themen Beschreibung: Eheschliessung, Aufenthaltstitel, Ausbildung
Kreshnik
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kosovo-Albaner
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nach drei Jahren Aufenthalt - was nun
07.07.2020 um 13:31:43
 
Hallo meine lieben

Ich wollte bezüglich mein Aufenthaltes in Deutschland fragen wie es für mich jetzt weiter geht.

Ich bin am 06.07.2017 mit einen drei Monatiges Visum zwecks Eheschließung zu Deutsche Ehefrau in Deutschland eingereist, daraufhin habe ich von der Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel für drei Jahre bekommen, von 25.09.2017 bis 24.09.2020.

Schon bevor ich in Deutschland eingereist bin habe ich bei Göethe Institut ein B1 Prüfung erfolgreich abgeschlossen.

Ich habe im August 2017 für einem Monat bei eine Reinigungsfirma gearbeitet, und derzeit nach eine Ausbildung gesucht und ab September 2017 auch angefangen, ich bin am Ende Januar, Anfang Februar 2021 fertig mit der Ausbildung. (3 und ein halb Jahre dauer der Ausbildung)

Ich mache während der Ausbildung noch einen Minijob und bin auch in einem Verein angemeldet. Vom Staat kriege ich keine Leistungen, kein Wohngeld oder Berufsausbildungsbeihilfe.

Ich habe der Ausländerbehörde (Baden Württemberg) angeschrieben wie es für mich jetzt weiter aussieht, ob ich eine Niederlassungserlaubnis erhalte.

Die haben mir zurück geantwortet das ich diese Unterlagen einreichen soll..

- Krankenversicherungsnachweis- bitte aktuelle Bestätigung der Krankenkasse hochladen
- Arbeitsvertrag und die letzten 3 Gehaltsnachweise von Ihnen und Ihrer Ehefrau
- Kontoauszug als Nachweis über die Zahlung der aktuellen Miete und der Nebenkosten
- Nachweis über evtl. bestehende Kreditverpflichtung

Einen Termin erhalten Sie erst, wenn alle Unterlagen eingegangen und geprüft worden sind. Ich werde die Möglichkeit der Niederlassungserlaubnis prüfen.

So die Antwort zurück.

Ich werde die Tage auch alle verlangen Unterlagen versenden und dann abwarten

Nun meine Fragen

1.Zählt ein Ausbildungsvertrag auch als Arbeitsvertrag?

2. Darf ich nach drei Jahren eine Niederlassungserlabnis erhalten oder vielleicht auch die Deutsche Staatsangehörigkeit da ich dann viel mehr Erleichterungen habe, oder bekomme ich wieder nur einen befristeten Aufenthalt da die Ausländerbehörde meint die müssen das prüfen??

Ich habe gelesen das man Rentenbeiträge zahlen muss, da ich in der Ausbildung bin weis ich ehrlich gesagt nicht wie es für meinem Fall aussieht.

Ich danke schon im Voraus für eure Informationen und wünsche euch eine schöne Woche.

Bleibt alle Gesund.

Mit freundlichen Grüßen
Niki. Smiley
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 07.07.2020 um 13:50:23
 
Entscheidend ist hier die Sicherung des Lebensunterhaltes, denn die restlichen Bedingungen für eine Niederlassungserlaubnis dürften erfüllt sein. Die Vorlage des Ausbildungsvertrages, der Lohnabrechnungen von dir und deiner Ehefrau, Nachweise über die Höhe der Miete samt Nebenosten (kann auch der Mietvertrag sein, bei Kontoauszügen würde ich ansonsten alles andere schwärzen!) und der Nachweis der Krankenversicherung sind legitime Forderungen. Den Nachweis über Kreditverpflichtungen würde ich nicht abgeben, das ist nicht enscheidungserheblich und darf nicht gefordert werden.

Rentenbeiträge müssen für die NE nach § 28 Abs. 2 AufenthG, um die es hier geht, nicht nachgewiesen werden.

Liegen die Voraussetzungen für eine NE nicht vor, wird die AE auf jeden Fall verlängert.

Die Einbürgerung ist ein anderer Antrag für den auch eine andere Behörde zuständig ist (auch wenn beide im Landratsamt angesiedelt sein dürften). Nach drei Jahren ist auch diese möglich.
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Kreshnik
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i4a rocks!


Beiträge: 3
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kosovo-Albaner
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Antwort #2 - 07.07.2020 um 14:31:36
 
Danke für die schnelle Antwort.

Also meine Ehefrau verdient so um die 1400 Netto und ich von der Ausbildung 880 Netto und Minijob 450 Euro. macht insgesamt um die 2700 Euro

Miete zahlen wir 750 Warm, dann kommt Autoleasing 230 Euro Monatlich, Handyverträge 130-140 Euro, Rundfunkbeitrag 17.50 Euro.

Bleiben noch knapp 1600 Euro übrig, reicht das als gesichertes Lebensunterhalt?

Das Haus gehört meinem Schweigervater, könnten wir den zu der Ausländerbehörde sagen das wir in das Haus von ihm umsonst wohnen dürfen. Er wohnt in ein anderes eigenes Haus.

Ich habe im Forum hier noch über Daueraufenthalt-EU gelesen, wäre das im Vorteil das zu beantragen oder soll ich bei der Niederlassungserlaubnis bleiben.

Oder soll ich direkt beim Landratsamt meine Einbürgerung beantragen?

Dankeschön.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 07.07.2020 um 14:50:40
 
Kreshnik schrieb am 07.07.2020 um 14:31:36:
Bleiben noch knapp 1600 Euro übrig, reicht das als gesichertes Lebensunterhalt?

Euer Bedarf beträgt 1.528,00 Euro (zwei mal den aktuellen ALG II-Satz plus die Warmmiete von 750 Euro), während euer verfügbares Einkommen deutlich darüber liegt. Daher ist der Lebensunterhalt derzeit gesichert.

Jedoch muss der Lebensunterhalt prognostisch auf Dauer gesichert sein. Deine Ausbildung wird in einem halben Jahr enden, somit fallen 880 Euro bald weg. Ob das Einkommen deiner Frau plus die 450 Euro ausreichen wird die ABH entscheiden müssen. Kann sein, dass man erstmal eine feste Arbeitsstelle und das Ende der Probezeit (falls vereinbart) abwartet ehe die Prognose zu deinem Gunsten positiv ausfällt.

Kreshnik schrieb am 07.07.2020 um 14:31:36:
Das Haus gehört meinem Schweigervater, könnten wir den zu der Ausländerbehörde sagen das wir in das Haus von ihm umsonst wohnen dürfen. Er wohnt in ein anderes eigenes Haus.

Was soll das bedeuten? Ihr zahlt Miete, also wohnt ihr gar nicht umsonst.

Kreshnik schrieb am 07.07.2020 um 14:31:36:
Ich habe im Forum hier noch über Daueraufenthalt-EU gelesen, wäre das im Vorteil das zu beantragen oder soll ich bei der Niederlassungserlaubnis bleiben.

Für den Daueraufenthalt-EU gibt es aber keine Priviligierung aufgrund deiner Ehe mit einer Deutschen. Du musst dich dafür also erstmal fünf Jahre in Deutschland aufhalten und auch entsprechende Rentenversicherungsbeiträge nachweisen (gerade in BaWü wird darauf geachtet), wobei die Renteversicherungsbeiträge deiner Frau auch berücksichtigt werden.

Kreshnik schrieb am 07.07.2020 um 14:31:36:
Oder soll ich direkt beim Landratsamt meine Einbürgerung beantragen?

Deine Entscheidung. Allerdings gilt auch hier, dass eine Prognose für den Lebensunterhalt zu treffen ist und die Einbürgerung unter Umständen auch nicht sofort erfolgen kann.

Außerdem dauert die Bearbeitung der NE idR nicht so lange, die Einbürgerung inklusive Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit kann sich lange hinziehen. Du kannst ja die NE beantragen und dann die Einbürgerung.
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Kreshnik
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kosovo-Albaner
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Antwort #4 - 14.08.2020 um 11:30:01
 
Hallo nochmal,

Die Dame von der Ausländerbehörde hat am 20 Juli ein Strafregisterauszug angefordert und meinte, wenn sobald dieser Ihr vorliegt, erhalten ich einen Termin bei Ihr.

Das ist jetzt 1 Monat her und seitdem habe ich keine neue Nachricht von ihr bekommen. Ist das normal das es so lange dauert, ich habe ja keine Straftat begangen.

Als ich den Führerschein umgeschrieben habe, musste ich auch ein Führungszeugnis beantragen und der hat ca. 1 Woche gedauert.

Soll ich Ihr mal schreiben da mein Aufenthaltserlaubnis ende September Abläuft.

Vielen Dank und ein schönes Wochenende wünsche ich euch.
lg
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 14.08.2020 um 18:59:27
 
Kreshnik schrieb am 14.08.2020 um 11:30:01:
Das ist jetzt 1 Monat her

Das ist aber ein sehr großzügiger Monat.  Schockiert/Erstaunt

Sofern du bereits einen Antrag gestellt hast, gilt die Fiktionswirkung (§ 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG) bis zur Entscheidung der ABH, daher ist der Ablauf der AE im September nicht tragisch. Falls du keinen Antrag gestellt hast, dann kannst du das schnell nachholen.
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