Schroedinger DR schrieb am 10.07.2020 um 13:49:17:So wie ich es verstehe ist der entscheidende Punkt dieser:
Sie kann innerhalb ihres "Kurzaufenthalts" (visumfreie Einreise und Aufenthalt, 90/180-Tage-Regelung) durchaus auch innerhalb der Schengen-Länder reisen, da die Voraufenthaltszeiten mit dem nationalen norwegischen AT nicht angerechnet werden. Allerdings dann maximal 90 Tage innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen. Ist er. Zitat:... der Zeitraum für den Visafreien Kurzaufenthalt zählt ab Einreise in die EU.
Nein. Ab Einreise in ein
Land der Schengen-Partner. EU und Schengen sind nicht deckungsgleich.
Zitat:Sollten wir zu erst in ein EU- Land einreisen welches nicht dem Schengenraum angehörig ist, zählt nationales Recht des jeweiligen Staates. Bei Einreise in ein EU- Land welches dem Schengenraum zugehörig ist gilt Schengenrecht und zum Teil auch nationales Recht, doch in erster Linie Schengenrecht.
Um es mit Radio Eriwan zu sagen: Im Prinzip ja.
Merk Dir der Einfacheit halber: Die Aufenthaltszeit nach Schengenregeln (90/-180-Tage) gilt nur für
Aufenthaltszeiten in Schengenländern.
Aufenthaltszeiten in EU-Ländern, die nicht zugleich Schengenpartner sind oder Schengen anwenden, zählen nicht dazu.
Zitat:Sollten wir also bspw. am 02. Sep 2020 nach Deutschland einreisen können wir uns dann für 90 Tage frei im Schengenraum bewegen.
Ja. Es sei denn, Ihr hättet Euch schon vorher in einem anderen Schengenland aufgehalten.
Norwegen zählt nicht, weil der Aufenthalt dort nicht nach Schengenrecht stattfand.
Kroatien zählt nicht, weil kein Schengenpartner.
Zitat:Es spielt auch keine Rolle, ob während dieser Zeit der norwegische nationale
AT abläuft (30. Sep. 2020), da unabhängig davon die 90 Tage Regel nach Einreise in den Schengenraum gilt.
Der Einfachheit halber (obwohl ich es durchaus verkomplizieren könnte, so von wegen beide Zeiten kombinieren (Restzeit NOR-AT und 90 Tage...)):
Nein. Spielt keine Rolle, sie hat dann definitiv mindestens die 90 Tage nach Schengen.
Zitat:Sollten wir innerhalb der 90 Tage nach Kroatien einreisen wird die Zeit im Schengenraum für diesen Zeitraum unterbrochen und verlängert sich somit um die Zeit, die wir in Kroatien verbracht haben. In Kroatien gilt für den dortigen Aufenthalt dann kroatisches Aufenthaltsrecht.
Ja. Die Aufenthaltszeiten in Kroatien verbrauchen nichts von Euren 90 Tagen.
Zitat:Zur Dokumentation lassen wir uns am besten bei Einreise nach Deutschland einen Stempel in ihren Pass geben um bei evtl. Schwierigkeiten bei der Aureise einen Nachweis über die Einreise in die EU vorlegen zu können.
Bei Einreisen aus oder Ausreisen nach Nicht-Schengen-Ländern sollte eine Grenzkontrolle stattfinden und Ihr Pass sollte automatisch einen entsprechenden Stempel erhalten.
Wenn Ihr nun aber beispielsweise noch während der Gültigkeit ihres norwegischen Aufenthaltstitels (sofern schengenfähig) nach Deutschland einreist (Fähre oder Flug), wird sie zwar grenzpolizeilich kontrolliert, bekommt aber keinen Stempel als Inhaberin dieses
AT eines Schengenlandes.
Ich sag es mal so:
Wenn kein Einreisestempel im Pass vorhanden ist, eröffnet dies u.U. die Möglichkeit, einen Aufenthalt unbemerkt (aber trotzdem unerlaubt) etwas zu verlängern. Wenn man weiß, wie.
Wenn dies aber nicht notwendig ist und man gerne jedem denkbaren Problem / Nachfragen aus dem Weg gehen möchte, dann bittet man in diesem Fall bei der Einreise um einen Stempel zwecks Dokumentation.
Insofern lautet die Antwort auf Deine letzte Frage:
Ja. Und vor allem auch immer schön bei jeder Ausreise(!) aus dem Schengengebiet auf einen Stempel Wert legen.
Gruß