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Einbürgerung und Rentenbeiträge (Gelesen: 1.112 mal)
Korrektor
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i4a rocks!


Beiträge: 126

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung und Rentenbeiträge
28.06.2020 um 23:41:17
 
Hallo,

inwiefern spielt eine "voraussichtlich" nicht ausreichende Rente im Altersleben eine Rolle bei der Anspruchseinbürgerung, insbesondere dann, wenn derjenige dies nicht selbst zu vertreten hat?

Als Beispiel:

Jemand mit NE oder DA-EU (vorher AE § 18) arbeitete ca. 15 Jahre (und immer noch) in Deutschland - immer sozialversicherungspflichtig, und ohne Lücken/Arbeitslosigkeit - allerdings einen großen Teil davon im Niedringlohnsektor. Rentenbeiträge wurden regelmäßig einbezahlt, aber natürlich keine ziemlich hohen Beiträge. Der andere Grund dafür ist auch noch, dass derjenige etwas spät in das Erwerbsleben eingestiegen ist. Sagen wir mal im Alter von 25 angefangen, und möchte mit 40, oder eventuell ein paar Jahre später (42, 43) einen Antrag auf Anspruchseinbürgerung stellen.

Mal angenommen alle anderen Voraussetzungen für die Anspruchseinbürgerung sind erfüllt, wäre die o.g. Situation problematisch oder sogar gleich ein Ausschussgrund?

Dankeschön. Cool

Gruß,
Korrektor
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Viersen
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i4a rocks!


Beiträge: 25

Nettetal, Nordrhein-Westfalen, Germany
Nettetal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 29.06.2020 um 15:08:34
 
Bei einer Einbürgerung nach § 10 Abs. 1 StAG spielt die Altersversorgung für die Zukunft keine Rolle, sondern das aktuelle Einkommen (ohne selbstverschuldete Inanspruchnahme öffentlicher Mittel).

LG
Viersen
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