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Verlängerung des Aufenhaltstitels (AuPair) für Ausbildung (Gelesen: 1.203 mal)
Viktoriia
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Ukraine
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verlängerung des Aufenhaltstitels (AuPair) für Ausbildung
28.06.2020 um 22:40:17
 
Hallo zusammen,

ich bin ein Aupair aus der Ukraine. Mein Aupair Aufenthaltstitel ist gültig bis 31.Juli und am 17. August beginne ich meine Ausbildung in Deutschland. Wegen Corona und Quarantäne darf ich zwischen 31.Juli und 17. August nicht in die Ukraine reisen, weil sie nicht in der EU ist und wahrscheinlich mein Aufenthalt dort unbegrenzt dauern kann und ich kann mein Ausbildungsplatz verlieren. Ich habe schon alle notwendige Dokumenten für die Verlängerung meines Aufenthaltstitels in die Ausländerbehörde geschickt und muss auf die Entscheidung warten, aber ich weiß es nicht, wann ich den Aufenthaltstitel bekommen werde. Meine Gasteltern haben die Verpflichtungserklärung für mich unterschrieben und haben Sorgen, dass ich wegen Corona bis 1. August noch keinen Erlaubniss bekomme und hier in Deutschland illegal bleibe (und sie werden dann für mich verantwortlich).

Die Familie hat auch ein Gesetz  gefunden, dass "Beantragt ein Ausländer vor Ablauf seines Aufenthaltstitels dessen Verlängerung oder die ERteilung eines anderen Aufenthaltstitels, gilt der bisherige Aufenthaltstitel vom Zeitpunkt seines Ablaufs bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend" .

Meine Frage:
Gilt dieses Gesetz auch für mich als Aupair und wenn ich bis 1. August noch kein Erlaubniss bekomme, wird es legal für mich hier zu bleiben und auf die Entscheidung zu warten?

Vielen Dank im Voraus!

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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlängerung des Aufenhaltstitels (AuPair) für Ausbildung
Antwort #1 - 28.06.2020 um 22:47:50
 
Viktoriia schrieb am 28.06.2020 um 22:40:17:
Gilt dieses Gesetz auch für mich als Aupair und wenn ich bis 1. August noch kein Erlaubniss bekomme, wird es legal für mich hier zu bleiben und auf die Entscheidung zu warten?

Kurz und knapp: Ja. Bis zur Entscheidung der ABH gilt dein bisheriger Aufenthaltstitel weiter und du hältst dich auch nach dem 31.7 legal in Deutschland auf.
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Viktoriia
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Ukraine
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Antwort #2 - 28.06.2020 um 23:05:33
 
Vielen Dank für so schnelle Antwort!
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