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Partnerin aus Kolumbien hat kein Geld mehr für Aufenthalt (Gelesen: 5.690 mal)
Ghost2785
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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28.06.2020 um 15:35:05
 
Liebes info4alien Forum,

meine Partnerin, Staatsangehörige aus Kolumbien und ausgebildetet Ärztin ist seit Februar 2019 hier in Bremen. Hat erfolgreich ihr Deutschkurs absolviert und dass Telc B2 Zertifikat im Dezember erhalten. Im Januar diesen jahres ist ihr Sprachvisum abgelaufen und wurde seither mit einer Fiktionsbescheinigung in der steht "Die Aufenthalserlaubnis nach § 16f Abs. 1 gilt fort. Gilt nur zur weiteren Klärung des Aufenthalts. Dies ist jetzt die zweite Fiktionsbescheinigung und gültig bist anfang November.
Aktuell hat Sie eine Einstellungszusage und einen Arbeitsvertrag für ein Krankenhaus in Sachsen-Anhalt, die wollen Sie auch haben und sie hat jetzt 3 Monate dort hospitiert. Ist aber aktuell wieder in Bremen und bei mir weil Sie mit den Übersetzungen ihrer Diplome probleme mit dem Bundesland Sachsen-Anhalt hat.

Denn dort müssen diese von einem Deutschen Übersetzer übersetzt werden. Ihre Übersetzungen hat Sie von einem anerkannten Übersetzer in Kolumbien machen lassen. Hier in Bremen war dass kein Problem.

Jetzt ist es so dass wir auf Antwort von der Agentur für Arbeit warten denn dort gibt es die möglichkeit die kosten zu übernehmen.

Soweit so gut, das größte Problem ist das Sie kein Geld mehr hat für Ihren Aufenthalt und ich nicht weiß was das Jobcenter sagt wenn Sie bei mir einzieht.

Stehen Ihr Leistungen zu? Muss Sie nach Kolumbien zurück weil Sie kein Geld mehr hat?`

Ich selbst suche gerade verzweifelt nach einem Arbeitsplatz als Helfer.

Weiterhin wollen wir Heiraten, haben dafür auch schon die Gebühr beim Standesamt bezahlt und warten nur noch auf die Gebühren die vom Gericht verlangt werden für das befreien vom Ehefähigkeitszeugnis. 4 Wochen sind seither vergangen.

Ich möchte ehrlich sein, ich habe echt Angst das Sie zurück muss.

Was können wir tun?

Ich wäre euch sehr dankbar wenn ihr uns ein bißchen Klarheit verschaffen könntet. Und bitte euch nicht schlecht von mir zu denken oder mich zu bewerten wegen irgendwas. Die erfahrung musste ich leider in anderen Foren machen.

Danke für eure Antworten
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deerhunter
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Antwort #1 - 28.06.2020 um 19:57:46
 
Ghost2785 schrieb am 28.06.2020 um 15:35:05:
Stehen Ihr Leistungen zu?


Normal nicht!

Ghost2785 schrieb am 28.06.2020 um 15:35:05:
Muss Sie nach Kolumbien zurück weil Sie kein Geld mehr hat?


Wenn es offiziell wird, dass sie Sozialhilfen benötigt vermutlich ja!

Ghost2785 schrieb am 28.06.2020 um 15:35:05:
Was können wir tun? 


sehen, dass schnell Geld rein kommt oder sie einen Job findet, wenn sie arbeiten darf
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #2 - 28.06.2020 um 23:28:02
 
Ghost2785 schrieb am 28.06.2020 um 15:35:05:
Ich möchte ehrlich sein, ich habe echt Angst das Sie zurück muss.


Wie auch immer Ihr die praktischen Seiten der Lebensunterhaltssicherung organisiert - bis Anfang November gilt die FB, danach startet erst einmal ein neuer Klärungsprozess. Soll heißen, diese Frage wird sowieso praktisch nicht vor 2021 akut.

Bis dahin sollte die Heirat doch wohl umgesetzt und Deine Angst sich damit erledigt haben.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Antwort #3 - 29.06.2020 um 10:00:53
 
T.P.2013 schrieb am 28.06.2020 um 23:28:02:
Wie auch immer Ihr die praktischen Seiten der Lebensunterhaltssicherung organisiert - bis Anfang November gilt die FB, danach startet erst einmal ein neuer Klärungsprozess. Soll heißen, diese Frage wird sowieso praktisch nicht vor 2021 akut.

Bis dahin sollte die Heirat doch wohl umgesetzt und Deine Angst sich damit erledigt haben.

Gruß


Erstmal danke für Eure Antworten.

Also bedeutet es, dass nach der Trauung sie nicht mehr ausgewiesen werden kann?
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deerhunter
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Antwort #4 - 29.06.2020 um 11:53:29
 
Ghost2785 schrieb am 29.06.2020 um 10:00:53:
Also bedeutet es, dass nach der Trauung sie nicht mehr ausgewiesen werden kann?


Du bist deutsch, sie hat mehr als A1 Deutschkenntnisse und kam mit einem entsprechenden Visum nach Deutschland. Dann ist sie nach der Trauung legal und kann nicht mehr ausgewiesen werden....bekommt sogar problemlos Hilfe vom Staat
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erne
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Antwort #5 - 29.06.2020 um 12:25:05
 
Ghost2785 schrieb am 28.06.2020 um 15:35:05:
§ 16f Abs. 1


damit kann sie eine andere AE nur bekommen, wenn sie darauf einen Anspruch hat.
Einen Anspruch auf AE nach §28 hat sie nach Eurer Eheschliessung wenn Ihr in D leben wollt. Nach der Eheschliessung sollte es  kein Problem mit der AE geben.

Ghost2785 schrieb am 28.06.2020 um 15:35:05:
Ich möchte ehrlich sein, ich habe echt Angst das Sie zurück muss.



Sie muss dann zurück, wenn Ihr Antrag, auf dem die FB beruht, abgelehnt wird ... ganz unabhöngig davon, welches Datum auf der FB steht.

Was hat sie denn beantragt?

Ich würde sofort, nachdem die Befreiung von der EFZ Pflicht vom OLG da ist, einen Termin für die Eheschliessung machen.
Man kann auch einen Schritt weitergehen und mit dem Standesamt ggf. schon vorab einen Termin für die Eheschliessung machen, das Standesamt kennt sein OLG und weiss, wie lange das in der REgel dauert.

Ghost2785 schrieb am 28.06.2020 um 15:35:05:
und ich nicht weiß was das Jobcenter sagt wenn Sie bei mir einzieht.


welches Problem erwartest du denn da?
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #6 - 29.06.2020 um 16:51:46
 
Ghost2785 schrieb am 28.06.2020 um 15:35:05:
ich nicht weiß was das Jobcenter sagt wenn Sie bei mir einzieht.


Ich gehe mal davon aus, dass Du vom Jobcenter sowohl Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als auch die Kosten der Unterkunft (Miete, Nebenkosten,...) bekommst?!

Das Jobcenter wird die Kosten der Unterkunft (KdU) an die Anzahl der Personen, die dann in der Wohnung wohnen, anpassen. D.h. für Dich, dass der Anteil der KdU, der auf Deine Partnerin entfällt (2 Personen in der Wohnung = also die Hälfte) nicht mehr bezahlt wird. Denn nur DU hast Anspruch auf Leistungen.
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lottchen
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Antwort #7 - 29.06.2020 um 17:11:35
 
Stuttgarter schrieb am 29.06.2020 um 16:51:46:
Das Jobcenter wird die Kosten der Unterkunft (KdU) an die Anzahl der Personen, die dann in der Wohnung wohnen, anpassen. D.h. für Dich, dass der Anteil der KdU, der auf Deine Partnerin entfällt (2 Personen in der Wohnung = also die Hälfte) nicht mehr bezahlt wird. Denn nur DU hast Anspruch auf Leistungen.


Das ist eben die Frage. Wenn die Wohnung für 1 Person angemessen ist und vom JC bezahlt wird - was soll sich dann ändern, wenn eine zweite Person dort mit wohnt, die kein Einkommen hat? Die Wohnung ist doch immer noch angemessen.

Wo wohnt die Freundin denn jetzt?
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reinhard
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Antwort #8 - 29.06.2020 um 18:07:00
 
Auf jeden Fall solltest Du Dich und sollte sie sich erst nach der Hochzeit an das Jobcenter wenden, vorher sollte sie auch nicht bei Dir einziehen.

Sie muss sich Geld leihen, wenn sie keines hat, und sollte sich an keine Behörde wenden.
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Ghost2785
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Antwort #9 - 30.06.2020 um 14:26:13
 
So nach dem ich jetzt 2x versehentlich eine Taste gedrückt habe und damit die Komplette Seite neugeladen habe weshalb mein Text weg war.... und nein es war nicht F5  Schockiert/Erstaunt Laut lachend ich schwöre.

Auf ein drittes mal.....

Erst einmal vielen herzlichen dank von meiner Partnerin und mir, für eure Mühe und erklärungen.

Ihr habt uns sehr geholfen.


Ich habe gute Nachrichten, der Standesbeamte hat sich heute bei mir per Mail gemeldet und mir mitgeteilt, das dass OLG die Akte an Ihn zurück geschickt hat und die Befreiung erteilt wurde.

Wir müssten diese Woche noch einen Brief bekommen mit der Höhe der Gebühren.

Erlaubt mir bitte zwei letzte Fragen.

1. Wie gehen wir nach der Trauung vor? Klar zum Migrationsamt und dort ihren Aufenthalt nach §28 (richtig?) beantragen.
Aber da ja alles wegen Corona nur per Mail geht muss ich von meiner Partnerin ihrem E-Mail Account die Heiratsurkunde schicken.

Ich bin ehrlich, ich weiß nur nicht wie und was ich da schreiben soll denn ich möchte absolut nichts falsches schreiben.
Würdet ihr uns da helfen was die Formulierung angeht?


2. Jobcenter, meine Frau (fühlt sich das gut an Durchgedreht ) zieht dann zum 1.7.2020 bei mir ein. Klar ist ich muss eine VM ausfüllen und die Heiratsurkunde sowie ihren Pass und soweiter befügen.
Muss ich dort auch irgendwie ein Schriftstück aufsetzen?

Nebenbei möchte ich Sie auch bei mir mit versichern (Familienversichert) korrekt?

So und zu guter letzt habe ich diese Woche 3 Vorstellungsgespräche Durchgedreht ich hab mich wirklich rein gehängt.
Drückt mir die Daumen.

Sind doch drei fragen sry.

danke für Eure unterstützung.
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blubb


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Antwort #10 - 30.06.2020 um 15:33:01
 
Ghost2785 schrieb am 30.06.2020 um 14:26:13:
1. Wie gehen wir nach der Trauung vor? Klar zum Migrationsamt und dort ihren Aufenthalt nach §28 (richtig?) beantragen.
Aber da ja alles wegen Corona nur per Mail geht muss ich von meiner Partnerin ihrem E-Mail Account die Heiratsurkunde schicken.

Ich bin ehrlich, ich weiß nur nicht wie und was ich da schreiben soll denn ich möchte absolut nichts falsches schreiben.
Würdet ihr uns da helfen was die Formulierung angeht?


Sehr geehrte Damen und Herren,

nach nunmehr erfolgter Eheschließung mit dem deutschen Staatsangehörigen xxx am xxx auf dem Standesamt der Stadt XXX beabsichtigen wir, zusammen an der folgenden Adresse unsere eheliche Lebensgemeinschaft aufzunehmen: xxx.

Ich beantrage hiermit die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gem. §28 (1) Nr. 1 AufenthG für die Dauer von drei Jahren.

In der Anlage beigefügt ist eine Kopie der deutschen Heiratsurkunde.
Bitte teilen Sie mir mit, wie der weitere Ablauf des Beantragungsprozesses stattfinden soll.

Mit freundlichen Grüßen
XXX

Zitat:
Nebenbei möchte ich Sie auch bei mir mit versichern (Familienversichert) korrekt?


Ja.

Gruß
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Antwort #11 - 30.06.2020 um 15:36:21
 
T.P.2013 schrieb am 30.06.2020 um 15:33:01:
Sehr geehrte Damen und Herren,

nach nunmehr erfolgter Eheschließung mit dem deutschen Staatsangehörigen xxx am xxx auf dem Standesamt der Stadt XXX beabsichtigen wir, zusammen an der folgenden Adresse unsere eheliche Lebensgemeinschaft aufzunehmen: xxx.

Ich beantrage hiermit die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gem. §28 (1) Nr. 1 AufenthG für die Dauer von drei Jahren.

In der Anlage beigefügt ist eine Kopie der deutschen Heiratsurkunde.
Bitte teilen Sie mir mit, wie der weitere Ablauf des Beantragungsprozesses stattfinden soll.

Mit freundlichen Grüßen
XXX


Ja.

Gruß



Daaaanke ;( Zwinkernd Laut lachend weinend Zwinkernd
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Antwort #12 - 30.06.2020 um 16:08:32
 
Solange Du HartzIV beziehst gibt es keine Familienversicherung. Jeder Bezieher von HartzIV wird eigenständiges Mitglied in der KV. Sie muss also so schnell wie möglich auch HartzIV beantragen, damit sie krankenversichert ist. Oder Du musst einen Job finden, dann kann sie familienversichert sein (dann dürfte sie aber kein HartzIV bekommen). Wie ist sie jetzt versichert? Gar nicht?

Sowohl für die Beantragung von HartzIV als auch für eine AE benötigt sie einen Wohnsitz in D. Der muss vorhanden sein.
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Antwort #13 - 30.06.2020 um 16:16:19
 
T.P.2013 schrieb am 30.06.2020 um 15:33:01:
Sehr geehrte Damen und Herren,

nach nunmehr erfolgter Eheschließung mit dem deutschen Staatsangehörigen xxx am xxx auf dem Standesamt der Stadt XXX beabsichtigen wir, zusammen an der folgenden Adresse unsere eheliche Lebensgemeinschaft aufzunehmen: xxx.

Ich beantrage hiermit die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gem. §28 (1) Nr. 1 AufenthG für die Dauer von drei Jahren.

In der Anlage beigefügt ist eine Kopie der deutschen Heiratsurkunde.
Bitte teilen Sie mir mit, wie der weitere Ablauf des Beantragungsprozesses stattfinden soll.

Mit freundlichen Grüßen
XXX


Ja.

Gruß


Vielen dank dir,

was ist mit ihrem Kontostand und Einkommen oder spielt das ab diesem Zeitpunkt keine rolle mehr?


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Antwort #14 - 30.06.2020 um 16:31:33
 
lottchen schrieb am 30.06.2020 um 16:08:32:
Solange Du HartzIV beziehst gibt es keine Familienversicherung. Jeder Bezieher von HartzIV wird eigenständiges Mitglied in der KV. Sie muss also so schnell wie möglich auch HartzIV beantragen, damit sie krankenversichert ist. Oder Du musst einen Job finden, dann kann sie familienversichert sein (dann dürfte sie aber kein HartzIV bekommen). Wie ist sie jetzt versichert? Gar nicht?
 



Leider kann Sie ihre Versicherung nicht bezahlen. Wenn Sie dass muss um keine Probleme zu bekommen machen wir das irgendwie.
Sie wohnt in Bremen. Ist gemeldet.
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Antwort #15 - 30.06.2020 um 16:34:35
 
Ghost2785 schrieb am 28.06.2020 um 15:35:05:
Aktuell hat Sie eine Einstellungszusage und einen Arbeitsvertrag für ein Krankenhaus in Sachsen-Anhalt, die wollen Sie auch haben und sie hat jetzt 3 Monate dort hospitiert. Ist aber aktuell wieder in Bremen und bei mir weil Sie mit den Übersetzungen ihrer Diplome probleme mit dem Bundesland Sachsen-Anhalt hat.

Sie braucht für die ärztliche Tätigkeit eine Berufserlaubnis in Sachsen-Anhalt von
Sachsen-Anhalt oder ggf einem anderen Bundesland (zB Bremen)
Zitat aus Merkblatt hier --> https://www.bda.de/files/Broschueren/BAMF_Informationsbroschuere_Aerzte_web.pdf

Landesverwaltungsamt
Sachsen-Anhalt, Landesprüfungsamt
für Gesundheitsberufe
Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Telefon: 0345 / 514-17 00
Mail: poststelle@lvwa.lsa-net.de
www.sachsen-anhalt.de
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Antwort #16 - 30.06.2020 um 16:45:34
 
Ghost2785 schrieb am 30.06.2020 um 16:16:19:
was ist mit ihrem Kontostand und Einkommen oder spielt das ab diesem Zeitpunkt keine rolle mehr?


Wofür? Für den Antrag auf eine AE spielt das keine Rolle, für die KV auch nicht. Für den Antrag auf HartzIV schon, das weißt Du doch wenn Du selber HartzIV beziehst (auch wenn das momentan nicht geprüft wird wegen Corona - erforderlich ist es trotzdem nicht mehr als das Schonvermögen zu haben).

Da sie ja schon länger in D ist und einen Wohnsitz hier hat ist sie hier KV-pflichtig. Möglicherweise kann man diese Baustelle später klären, nachdem sie neu versichert ist und ihre AE hat. Was für eine Versicherung hatte sie denn bisher und seit wann hat sie diese nicht mehr bezahlt? Je nach Konstellation kann es sein, dass sie die unversicherten Monate nachzahlen muss.
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Antwort #17 - 08.07.2020 um 10:52:26
 
lottchen schrieb am 30.06.2020 um 16:45:34:
Wofür? Für den Antrag auf eine AE spielt das keine Rolle, für die KV auch nicht. Für den Antrag auf HartzIV schon, das weißt Du doch wenn Du selber HartzIV beziehst (auch wenn das momentan nicht geprüft wird wegen Corona - erforderlich ist es trotzdem nicht mehr als das Schonvermögen zu haben).

Da sie ja schon länger in D ist und einen Wohnsitz hier hat ist sie hier KV-pflichtig. Möglicherweise kann man diese Baustelle später klären, nachdem sie neu versichert ist und ihre AE hat. Was für eine Versicherung hatte sie denn bisher und seit wann hat sie diese nicht mehr bezahlt? Je nach Konstellation kann es sein, dass sie die unversicherten Monate nachzahlen muss.   


Entschuldigt dass ich mich jetzt erst zurück melde. Vorstellungsgespräche die zu nichts geführt haben leider Griesgrämig . Eines war erst eine Zusage und dann eine Absage. Der andere Kollege aus der Personalabteilung hatte ohne absprache die Stelle schon besetzt..... unglaublich. Aber weiter gehts.

Seit 3 Monaten konnte Sie dass nicht mehr bezahlen.

Morgen findet die Trauung statt. Kann ich Sie dann zum 15.7.2020 bei mir problemlos einziehen lassen?


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Antwort #18 - 08.07.2020 um 10:58:56
 
Ja, nach der Hochzeit kann sie offiziell einziehen.

Sie muss eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 (als Ehefrau) beantragen, kann beim Jobcenter einen Antrag stellen und so weiter. Sie muss aber damit rechnen, dass sie Unterlagen nachreichen muss, zum Beispiel die Heiratsurkunde und alles ein paar Monate dauert.

Das Jobcenter wird nach der Karte fragen, und die Ausländerbehörde wird einige Zeit brauchen, bis die Karte da ist.

Aber wenn sie alle Anträge rechtzeitig stellt und (wichtig!) sich nicht abwimmeln lässt ("Stellen Sie den Antrag, wenn Sie die Karte / Urkunde haben."), dann bekommt sie später alles rückwirkend.
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Antwort #19 - 08.07.2020 um 12:41:54
 
reinhard schrieb am 08.07.2020 um 10:58:56:
Ja, nach der Hochzeit kann sie offiziell einziehen.

Sie muss eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 (als Ehefrau) beantragen, kann beim Jobcenter einen Antrag stellen und so weiter. Sie muss aber damit rechnen, dass sie Unterlagen nachreichen muss, zum Beispiel die Heiratsurkunde und alles ein paar Monate dauert.

Das Jobcenter wird nach der Karte fragen, und die Ausländerbehörde wird einige Zeit brauchen, bis die Karte da ist.

Aber wenn sie alle Anträge rechtzeitig stellt und (wichtig!) sich nicht abwimmeln lässt ("Stellen Sie den Antrag, wenn Sie die Karte / Urkunde haben."), dann bekommt sie später alles rückwirkend.


Herje, dass war zuviel Input, oder ich bin doof.

Ich versuche es mal nachzuvollziehen..

Morgen Trauung, danach das Schreiben mit der Kopie von der Heiratsurkunde und dem Schrieb den der nette User mir hier im Forum formuliert hat an das Migrationsamt, dann umelden mit der Wohnungsgeberbescheinung und dem zugehörigen Dokument (was leider nur postalisch geht) zum Einwohnermeldeamt, anschließend sofort die Veränderungsmitteilung an das Jobcenter mit??? Heiratsurkunde die ich morgen habe und ihre, meintewegen Kontoauszüge? Reisepass, Aufenthaltskarte?

Ich hoffe, Ihr habt mich jetzt richtig verstanden?

Daaaanke für alles aufjedenfall.
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Antwort #20 - 08.07.2020 um 13:11:56
 
Ja, das meiste muss sie ja machen.

Sie sollte alles im Juli fertig bekommen. Sie muss dann damit rechnen, dass sie noch Formulare ausfüllen und Unterlagen (Kontoauszüge fürs Jobcenter etc.) kopieren muss.

Ich würde an ihrer Stelle alles mit einfachem Schreiben beantragen, damit klar ist, dass sie das ab dem 15. Juli haben will. Und dann werden die Behörden antworten, Termine vergeben, Antragsformulare verlinken, Unterlagen fordern.

Ich rate immer, zum Start einen Aktenordner, zehn Trennblätter und 30 Klarsichthüllen anzuschaffen.
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Antwort #21 - 08.07.2020 um 13:21:50
 
Erst zum Einwohnermeldeamt/Bürgeramt/Meldebehörde, dann zur ABH, dann zum Jobcenter. Wenn die KV übers Jobcenter erfolgen soll muss man die Krankenkassenmitgliedschaft nicht extra beantragen.
Da in Zeiten von Corona nur in den meisten Städten diese Behörden alle noch geschlossen haben oder nur nach Terminvereinbarung arbeiten muss man schauen, wo man z.Z. wie weiter kommt. 
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