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Schwester mit Touristenvisum seit März 2020 in Deutschland. (Gelesen: 1.000 mal)
Themen Beschreibung: Verordnung über Befreiung von der Aufenthaltserlaubnis und Erwerbstätigkeit seit april 2020
seele89
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Schwester mit Touristenvisum seit März 2020 in Deutschland.
24.06.2020 um 17:24:04
 
Hallo,


Meine Schwester ist seit dem 03.2020 in Deutschland mit einem Touristenvisum. Sie ist marokkanerin.

Uns wurde dann zufällig über die Verordnung berichtet. Auch in Google findet man die Verordnung. Es soll bis September 2020 jeder von der AE befreit werden, wer mit einem Touristenvisum seit Anfang der Pandemie hier ist.

Sie hat sich stets gemeldet. Es wurde 1 mal verlängert jetzt läuft die Bescheinigung nur bis zum 30.

Meine Schwester hat sich bei der Ausländerbehörde erkundigt. Und hat eine Stelle zur Altenpflegehelferin ohne Abschluss. Jedoch wurde dies von der Ausländerbehörde abgelehnt.

Was stimmt nun?

Danke
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Beiträge: 6.370

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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwester mit Touristenvisum seit März 2020 in Deutschland.
Antwort #1 - 24.06.2020 um 18:08:14
 
Die aktuelle Verordnung: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/nachrichten/...

seele89 schrieb am 24.06.2020 um 17:24:04:
von der AE befreit

ist falsch: Von der Pflicht zum Besitz eines Aufenthaltstitels.

Da ein Schengen-Visum-Inhaber keinen anderen Aufenthaltstitel in Aussicht hat, bedeutet das: Befreiung von der Visumpflicht.
Ist nur allgemeiner formuliert.

seele89 schrieb am 24.06.2020 um 17:24:04:
Und hat eine Stelle zur Altenpflegehelferin ohne Abschluss. Jedoch wurde dies von der Ausländerbehörde abgelehnt.

Richtig so:
Wer mit einem Visum zu touristischen Zwecken oder zum Besuch von Bekannten/Verwandten einreist, dem ist Erwerbstätigkeit nicht gestattet.

In der Verordnung klar nachlesbar:
Zitat:
ist die Ausübung einer Erwerbstätigkeit, zu der ihr Schengen-Visum berechtigt hat, bis zum 30. September 2020 erlaubt.

Und da das Schengen-Visum nichts erlaubt hat, bleibt es durch die Verordnung auch dabei.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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