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Eheschließung im EU-Ausland...und was nun? (Gelesen: 2.211 mal)
a919191a
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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23.06.2020 um 17:42:32
 
Hallo zusammen,

ich (nicht EU) und meine Freundin (EU) heiraten im EU-Ausland. Nach der Eherschließung sind wir uns aber nicht sicher, was genau die nächsten Schritten sind..wer muss informiert werden? und wer soll informiert? und wer kann informiert werden? und was bedeutet es bzw. zu welchem Zweck genau.

Also was ich so im Internet finden konnte:
Finanzamt - um Steuerklassen abzuklären
Standesamt - um Ehe registrieren zu lassen - muss man? warum würde man dies nicht machen bzw. machen?
Krankenkassen - um sich über Familienversicherung zu informieren
...

Dazu noch die Frage in Bezug auf die Ausländerbehörde:
Ich als nicht EU-Bürger bin derzeit in DE als Student und hätte Ende diesen Jahres ganz normal ein Visum für Arbeitssuchende beantragt. Verändert sich etwas durch die Ehe? Muss ich einen anderen Aufenthalstitel beantragen? Wenn ja, welche und was sind die Vorausssetzung/Bedingungen eines solchen Titels?

Danke im Voraus für die Auskunft!
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 23.06.2020 um 19:23:10
 
a919191a schrieb am 23.06.2020 um 17:42:32:
Standesamt - um Ehe registrieren zu lassen - muss man? warum würde man dies nicht machen bzw. machen?

Es empfiehlt sich immer, eine im Ausland geschlossene Ehe beim deutschen Standesamt nachregistrieren zu lassen.

So ist es dann immer problemlos und in minutenschnelle möglich, sich eine deutsche Heiratsurkunde (richtiger: einen Auszug aus dem Eheschließungsregister) ausstellen zu lassen, die überall Anerkennung findet.

In anderen Ländern ist es nicht immer und überall möglich, sich ohne Schwierigkeiten und in kürzester Zeit so ein Dokument zu besorgen.
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Melanny
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Antwort #2 - 24.06.2020 um 09:14:02
 
Eine Nachregistrierung im deutschen Standesamt ist aber nur möglich, wenn einer von beiden Deutscher ist.

Der TE ist nicht EU, Freundin EU - muss nicht "deutsch" sein.
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a919191a
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 24.06.2020 um 09:23:09
 
Ja, sorry...meine Freundin ist EU aber nichr deutsch.

Und zu der Frage mit der AB?
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Saxonicus
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Antwort #4 - 24.06.2020 um 09:50:43
 
a919191a schrieb am 23.06.2020 um 17:42:32:
Muss ich einen anderen Aufenthalstitel beantragen? Wenn ja, welche und was sind die Vorausssetzung/Bedingungen eines solchen Titels?

Nach der Eheschließung mit einer EU-Bürgerin unterliegst Du nicht mehr dem deutschen Aufenthaltsgesetz, sondern der EU-Gesetzgebung. Du verfügst dann über eine, von Deiner Frau abgeleiteten Freizügigkeit innerhalb der EU-Staaten.
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a919191a
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Antwort #5 - 24.06.2020 um 13:45:25
 
Saxonicus schrieb am 24.06.2020 um 09:50:43:
Nach der Eheschließung mit einer EU-Bürgerin unterliegst Du nicht mehr dem deutschen Aufenthaltsgesetz, sondern der EU-Gesetzgebung. Du verfügst dann über eine, von Deiner Frau abgeleiteten Freizügigkeit innerhalb der EU-Staaten.


Danke füe diese Info. Ich suche dann nach der Regelung für diese Art des Aufenthaltes.

Kurze Frage dazu: verändert dieser "neue" Status irgendwas bei einer möglichen Einbürgerung?
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reinhard
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Antwort #6 - 24.06.2020 um 14:03:16
 
Wo wollt Ihr denn nach der Eheschließung leben?
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a919191a
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Antwort #7 - 24.06.2020 um 17:16:37
 
reinhard schrieb am 24.06.2020 um 14:03:16:
Wo wollt Ihr denn nach der Eheschließung leben?


In Deustchland. Wir beide wohnen hier und werden es auch weiter tun.
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reinhard
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Antwort #8 - 24.06.2020 um 22:35:12
 
Dann einfach der Ausländerbehörde den Status (Ehegatte einer Unionsbürgerin) mitteilen und die Karte bestellen.

Für die Einbürgerung ändert sich durch Ehe mit einer Ausländerin nichts.
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a919191a
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Antwort #9 - 25.06.2020 um 10:25:21
 
Vielen Dank!
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