Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Arbeiten in der EU (Gelesen: 3.060 mal)
Themen Beschreibung: Arbeitsrecht mit Aufenthalt in Deutschland
Tenedor
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeiten in der EU
23.06.2020 um 15:22:43
 
Hallo,

hätte eine kurze Frage bezüglich Arbeitserlaubnis im Zusammenhang mit einer Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs.4s. 2.
Die Arbeitserlaubnis und selbstständige Tätigkeit sind in Verbindung mit der Aufenthaltserlaubnis gestattet.
Wenn ich einen Arbeitsvertrag nach deutschem Recht in Deutschland abschließe und die Firma auch Sitz in Deutschland hat, ist es möglich auch in einem anderen EU Land für gewisse Zeit zu arbeiten. Die Krankenversicherungsbescheinigung wird natürlich wie bei jeden Arbeitnehmer von der Firma gestellt.
Hoffe, habe ich die Frage verständlich formuliert.

Danke im Voraus
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.370

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeiten in der EU
Antwort #1 - 23.06.2020 um 16:48:36
 
Wenn Dein Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland Dich als seinen ordnungsgemäß sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter zu Arbeiten ins EU-Ausland entsendet, die dort im Rahmen seiner Dienstleistungsfreizügigkeit erforderlich sind, dann darfst Du diese Arbeiten auch durchführen. Ggf. mit einem Vander-Elst-Visum des anderen EU-Staates im Pass.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Tenedor
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeiten in der EU
Antwort #2 - 24.06.2020 um 10:24:58
 
Interessant. Das konnte ich nach langer Suche im Google nicht finden. Es ist etwas spezifischer Fall. Auch nie was von Vander-Elst-Visum gehört, jetzt lese ich gerade darüber.

Haben Sie vielen dank
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeiten in der EU
Antwort #3 - 24.06.2020 um 11:21:37
 
brauchst aber (ggf.) eine A1 Bescheinigung vom AG (nicht Zertifikat  für Sprachkenntnisse, sondern wegen Sozialversicherung)
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.110
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeiten in der EU
Antwort #4 - 24.06.2020 um 11:44:04
 
Müsste das Vander-Elst-Visum nicht der AG beantragen? Das ist übrigens auch nur nötig, wenn die Entsendung länger als 3 Monate dauert.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.370

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeiten in der EU
Antwort #5 - 24.06.2020 um 13:55:18
 
lottchen schrieb am 24.06.2020 um 11:44:04:
Müsste das Vander-Elst-Visum nicht der AG beantragen? 

Und der legt dann auch den Pass des Geschäftsführers vor?

Da ich weder weiß, was der TS für eine StAng und was für Dokumente besitzt noch die konkreten Regelungen des Zielstaates kenne, sollte der Hinweis auf allgemeine Regelungen reichen.
Was, wenn der ein nur in Deutschland anerkanntes Reisedokument besitzt?

Einzelheiten zum Recht anderer EU-Staaten sind ohnehin nicht unser Spezialgebiet.

Dass aber ein Visum von demjenigen beantragt wird, dessen Personendaten eingetragen werden sollen, dürfte weltweit ziemlich einheitlich sein.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Tenedor
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeiten in der EU
Antwort #6 - 24.06.2020 um 15:59:14
 
erne schrieb am 24.06.2020 um 11:21:37:
brauchst aber (ggf.) eine A1 Bescheinigung vom AG (nicht Zertifikat  für Sprachkenntnisse, sondern wegen Sozialversicherung)


Ja, das weiß ich, gilt auch übrigens für deutsche Staatsangehörige, speziell die Schweizer sind da empfindlich was für deutsche Firmen manchmal Albtraum sein kann weil die Bescheinigung kriegt man nicht am Freitag Abend und der Einsatz soll am Samstag stattfinden. A 1 Sprachzertifikat für Dänisch oder Dutch würde ich persönlich wohl nicht bekommen  Griesgrämig

"Was, wenn der ein nur in Deutschland anerkanntes Reisedokument besitzt?"

International anerkannter Reisedokument in Form eines Reisepasses ist vorhanden sowie Aufenthalstgehnemigung für BRD
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dodopyu
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Berlin, Japan
Berlin
Japan

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Japan
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeiten in der EU
Antwort #7 - 09.10.2020 um 15:36:01
 
Hm ich glaub das hängt von Ländern ab, in denen du arbeiten wirst
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema