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Visa zur Arbeitssuche (Corona) (Gelesen: 1.206 mal)
Mavx666
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23.06.2020 um 11:50:29
 
Hallo mein Name ist Andreas und bin neu im Forum und habe in der Suche auch nicht wirklich was dazu gefunden,

Meine Freundin ist im März gerade rechtzeitig vor der Grenzschließung mit einem Visum zur Arbeitsplatzssuche eingereist (aus Brasilien/Brasilianische Staatsangehörige). Dieses läuft leider im August aus, da die Arbeitsplatzsuche sich natürlich auch zäh gestaltet wird es langsam eng. Griesgrämig

Ich habe gelesen die Schengenvisa werden ja momentan quasi verlängert (bis 30. Juni bzw. sobald veröffentlicht bis 30. Sept. -->2. Schengen-COVID-19-Pandemie-Verordnung) gibt es sowas auch für die Nationalen Visa auch? oder gilt die dort sogar auch?

Von der Ausländerbehörde kam bei Nachfrage nur der Verweis auf die Visabestimmung

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe und Grüße Andreas

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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 23.06.2020 um 12:11:06
 
Die Schengen-Visum-VO gilt nicht für nationale Visa. Hier gilt es, rechtzeitig einen Verlängerungsantrag zu stellen, der die Fiktionswirkung (Fortgeltung bis zur Entscheidung der ABH, § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG) auslöst. Bis dahin ist ein Aufenthalt rechtmäßig.

Allerdings können Visa zur Arbeitsplatzssuche nicht verlängert werden. Sollte bis zum Ablauf kein Arbeitsplatz oder ein anderweitiger Aufenthaltsgrund jenseits der Arbeitssuche bestehen und eine Ausreise möglich sei, ist mit einer Ablehnung und einer Ausreiseaufforderung zu rechnen.
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Antwort #2 - 25.06.2020 um 13:23:04
 
Okay vielen Dank für die schnelle Antwort
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