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Einbürgerung ohne Nachweis des Sprachniveaus B1 und ohne Einbürgerungstest (Gelesen: 2.686 mal)
Themen Beschreibung: Wegen Alte und
lutde
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung ohne Nachweis des Sprachniveaus B1 und ohne Einbürgerungstest
19.06.2020 um 12:14:20
 
Sehr geehrter Damen und Herrn,

Ein Freund von mir, der einen britischen Pass besitzt, lebt seit vierzig Jahren in München und wird nächstes Jahr siebzig Jahre alt. Aufgrund des Brexit und anderer Gründe möchte er,deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. Aufgrund seines Alters und seines Bildungshintergrunds ist es jedoch nicht mehr möglich, Sprachkurse abzulegen und Prüfungen zu bestehen, aber er erfüllt alle anderen Anforderungen der Einbürgerung (Wohnen, Arbeit, Einkommen, keine Verurteilung wegen einer Straftat usw.).

Wir haben bereits einen Termin mit dem Einbürgerungsbüro in München gemacht, ist aufgrund der Covid-19 Pandemie nur telefonische Beratung möglich. Der früheste Termin erfolgt Ende August. Wir haben aus dem Internet erfahren, dass es möglich ist, auf den Sprachtest zu verzichten, wenn man bestimmen Nachweis von dem (ggf. anerkennten) Arzte benötigen.


https://deutsch-werden.de/de/einbuergerung-trotz-fehlenden-deutschkenntnissen-mo...

Wir würden gerne frage:

wo wir Informationen über anerkannte Ärzte erhalten?
Welche Art von Attest ist erforderlich?
Braucht er einen Anwalt?

Vielen Dank im Voraus!


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Albrecht
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Antwort #1 - 19.06.2020 um 12:32:42
 
Warum möchte jemand im Alter von 70 Jahren, davon 40 Jahre in der BRD gelebt, ohne Sprackktnisse, eingebürgert werden ?
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reinhard
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Antwort #2 - 19.06.2020 um 13:16:14
 
Albrecht schrieb am 19.06.2020 um 12:32:42:
Warum möchte jemand im Alter von 70 Jahren, davon 40 Jahre in der BRD gelebt, ohne Sprackktnisse, eingebürgert werden ?


Es geht hier um die konkreten Fragen der Themenstarterin. Es wäre gut, wenn diejenigen, die sie nicht beantworten können, sich auf das Mitlesen beschänken.
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lutde
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Antwort #3 - 19.06.2020 um 13:50:41
 
Hallo,

vielen Dank für Ihren Feedback!

Ich habe meinen Freund auch gefragt, warum er der deutschen Staatsbürgerschaft unbedingt haben möche und warum ihm ein unbefristeter Aufenthalt nicht ausreicht. Er meint, dass BREXIT ihm  nervös macht, wenn er auch einen deutschen Pass haben kann, wird er mehr Sicherheit haben. Eine ähnliche Situation ist jetzt sehr normal:https://www.tagesschau.de/inland/einbuergerung-bevoelkerungsstatistik-101.html.

Er ist Kocher, lebt seit 40 Jahren in Deutschland. Er kann Deutsch (nicht fließend) sprechen und einfache Briefe lesen. Natürlich spricht er auch Englisch, so dass er keine Probleme mit Leben und Arbeiten in Deutschland hat. Der Besuch einer Sprachschule und B1-Prüfung zu bestehen, ist jedoch sehr schwierig, sogar fast unmöglich für ihn.  Darüber hinaus hat er einige körperliche Erkrankungen。 Deswegen möchte ich als sein Freund um Ihre Meinung bitten!

Vielen Dank im Vouraus!

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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 19.06.2020 um 16:46:49
 
lutde schrieb am 19.06.2020 um 12:14:20:
wo wir Informationen über anerkannte Ärzte erhalten?
Welche Art von Attest ist erforderlich?
Braucht er einen Anwalt?


Zwischen den geltend gemachten Gründen (Alter, Erkrankung) und der Unmöglichkeit des Erwerbs der Sprachkenntnisse muss ein Zusammenhang bestehen. Gerade die Krankheit oder das fortgeschrittene Alter müssen der Grund dafür sein, warum ein Erlernen nicht mehr möglich ist. Das gibt dann auch vor, dass das Attest genau dies bescheinigen muss. Daraus ergibt sich, dass es von einem entsprechend spezialisierten Arzt ausgestellt werden muss, reine Standardformulierungen reichen in der Regel nicht aus. Ob die EBH darüber hinaus ein amtsärztliches Attest haben möchte, müsste dort erfragt werden. Dies gilt es dann im Vorgespräch zu klären.

Einen Anwalt braucht er in dieser Phase nicht. Die Notwendigkeit dürfte sich überhaupt erst dann ergeben, wenn konkrete Probleme bestehen.

Noch als Hinweis: Da er wahrscheinlich die britische Staatsangehörigkeit behalten möchte, muss der Antrag hierfür bis spätestens 31.12.2020 (Ende der Übergangsphase) gestellt werden. Nur bei Anträgen, die bis zu diesem Zeitpunkt gestellt wurden, wird auf die Aufgabe der britischen Staatsangehörigkeit verzichtet.
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Antwort #5 - 19.06.2020 um 17:32:51
 
Zitat:
Zwischen den geltend gemachten Gründen (Alter, Erkrankung) und der Unmöglichkeit des Erwerbs der Sprachkenntnisse muss ein Zusammenhang bestehen. Gerade die Krankheit oder das fortgeschrittene Alter müssen der Grund dafür sein, warum ein Erlernen nicht mehr möglich ist. Das gibt dann auch vor, dass das Attest genau dies bescheinigen muss. Daraus ergibt sich, dass es von einem entsprechend spezialisierten Arzt ausgestellt werden muss, reine Standardformulierungen reichen in der Regel nicht aus. Ob die EBH darüber hinaus ein amtsärztliches Attest haben möchte, müsste dort erfragt werden. Dies gilt es dann im Vorgespräch zu klären.

Einen Anwalt braucht er in dieser Phase nicht. Die Notwendigkeit dürfte sich überhaupt erst dann ergeben, wenn konkrete Probleme bestehen.

Noch als Hinweis: Da er wahrscheinlich die britische Staatsangehörigkeit behalten möchte, muss der Antrag hierfür bis spätestens 31.12.2020 (Ende der Übergangsphase) gestellt werden. Nur bei Anträgen, die bis zu diesem Zeitpunkt gestellt wurden, wird auf die Aufgabe der britischen Staatsangehörigkeit verzichtet.


Vielen herzlichen Dank für alle sehr nützliche Info!

Ein schönes WE!

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Lidija
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 19.06.2020 um 17:58:11
 
Ich mische mich trotzdem ein. 40 Jahre lang im Land und nicht in der Lage die popelige, geschenkte B1 Prüfung abzuschließen. Wehe es würde sich hier um einen Türken, Araber oder Chinesen handeln. Dann wäre das Geschrei groß und die Einbürgerungsbehörde würde den Antrag mangels Integrationsleistung vermutlich sofort ablehnen.
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lottchen
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Antwort #7 - 19.06.2020 um 18:16:24
 
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reinhard
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Antwort #8 - 19.06.2020 um 21:34:41
 
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Bitte antwortet hier nur auf die Fragen des Themenstarters. Alle Diskussionen über Deutschkurse etc. bitte an anderem Ort.

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