Hallo Liebe Forum Gemeinde,
ich habe eine Frage an euch und hoffe, dass jemand mir dabei hilft
Ich bin seit 2011 eingebürgert.
Meine Frau hat eine Niederlassungserlaubnis.
Wir sind seit 2009 verheiratet.
Wir haben eine Tochter die vor unsere Heirat geboren wurde (2005) Bin kein Biologischer Vater.
Das Kind hat keine deutsche Staatsangehörigkeit und trägt der Name von der Mutter.
Ich habe die Vaterschaft für das Kind anerkannt (2015)
Da sie sowieso bald den Ausländischen Pass und dementsprechend die Aufenthaltserlaubnis verlängern muss, dachten wir , ob das möglich wäre, dass unsere Tochter direkt die DE Staatsbürgerschaft (durch mich vielleicht?) bekommt.
Wäre das möglich?
Für die Antworte und Hilfsbereitschaft danke ich euch schon im Voraus
Beste grüße
George