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Doppelte Staatsbürgerschaft bei Kindern in der BRD geboren (Gelesen: 888 mal)
Themen Beschreibung: ist es möglich beide Staatsangehörigkeiten zu haben BiH/SRB & DEUTSCH
Mala_Iva
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: serbisch
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12.06.2020 um 19:58:58
 
Hallo zusammen,

wenn ein Kind bei Geburt nach dem Jahr 2000 automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit hat und gleichzeitig aufgrund eines Elternteils die bosnische oder serbische haben kann - darf es beide behalten oder muss es sich entscheiden?
Nach welcher Gesetzesgrundlage kann das Kind beide behalten? Ist das machbar oder muss man sich immer noch mit 21 Jahren entscheiden?
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Beppo
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Beiträge: 351
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 12.06.2020 um 20:37:20
 
Eine Optionswahl ist seit dem 20. Dezember 2014 grundsätzlich nicht mehr nötig, sofern das Kind im Inland aufgewachsen ist

In Deutschland aufgewachsen ist gem. § 29 (1a) StAG, wer
- sich acht Jahre gewöhnlich in Deutschland aufgehalten hat oder
- sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht hat oder
- über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung verfügt.

Das Optionsmodel gilt aber nur für Kinder die die deutsche Staatsangehörigkeit als Kind zweier ausländische Eltern nach § 4 III StAG im Inland erworben haben.

Kinder die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt nach § 4 I StAG erworben haben (ein Elternteil Deutscher) brauchen sich sowieso nicht entscheiden.
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