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Kontoauszüge: muss alles gezeigt werden? (Gelesen: 2.781 mal)
a919191a
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kontoauszüge: muss alles gezeigt werden?
09.06.2020 um 08:27:22
 
Hallo zusammen,

bald muss ich noch einmal mein Aufenthaltserlaubnis verlängern lassen. Wie oft der Fall, muss den Lebensunterhalt versichert sein. Dafür kann man Kontoauszüge der letzten Monaten vorliegen. Bis hier, kein Problem.

Ich frage mich aber... muss die Ausländerbehörde Zugang zu solchen Daten haben? Also, ich kann problemlos den aktuellen Stand meines Kontos zeigen, darum geht es nicht... aber, dass sie auch sehen, wo ich einkaufe, wie oft, was ich im Internet bestelle, ob ich Abos habe, etc...?

Gibt es einen Weg um die Voraussetzung zu erfüllen ohne jetzt mein ganzes Konsumverhalten und was weiß ich noch offen legen zu müssen? Oder gibt es einfach keinen anderen Weg herum und muss einfach die Kontoauszüge mit allen Informationen, die drinnen stehen, vorgelegt werden?

Besten Dank im Voraus für die Auskunft.
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erne
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Antwort #1 - 09.06.2020 um 08:39:36
 
normalerweise weist man die Sicherung des LU nicht mit den Bankkontoauszügen nach, sondern mit Einkkommensnachweis der letzen 3 Monate.
Daraus ist auch dein Konsumverhalten nicht ersichtlich.
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a919191a
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 09.06.2020 um 09:59:19
 
erne schrieb am 09.06.2020 um 08:39:36:
normalerweise weist man die Sicherung des LU nicht mit den Bankkontoauszügen nach, sondern mit Einkkommensnachweis der letzen 3 Monate.
Daraus ist auch dein Konsumverhalten nicht ersichtlich.


Ja, stimmt. Ich hätte konkreter sein können Durchgedreht
Esgeht um die Beantragung eines Arbeitssuchenden Visums nach dem Studium. Dafür würden Kontoauzüge reichen.
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DerRalf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 09.06.2020 um 10:48:23
 
Grundsätzlich darfst du alle privaten Angaben schwärzen. Also zum Beispiel Ausgaben wo Du bei Amazon oder Beate Uhse gekauft hast. Das geht die ABH nichts an, wie es auch dem Jobcenter nichts angehen würde. Es muss nur für die Behörde erkennbar sein, dass Du deinen LU selbst sichern kannst. Dafür benötigt die Behörde keinen Einblicke in Dein Privatleben und hat auch keinerlei Recht dies zu verlangen.
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a919191a
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 09.06.2020 um 18:57:09
 
DerRalf schrieb am 09.06.2020 um 10:48:23:
Grundsätzlich darfst du alle privaten Angaben schwärzen. Also zum Beispiel Ausgaben wo Du bei Amazon oder Beate Uhse gekauft hast. Das geht die ABH nichts an, wie es auch dem Jobcenter nichts angehen würde. Es muss nur für die Behörde erkennbar sein, dass Du deinen LU selbst sichern kannst. Dafür benötigt die Behörde keinen Einblicke in Dein Privatleben und hat auch keinerlei Recht dies zu verlangen.


Also einfach selbst schwärzen und nur die Angaben zum aktuellen Kontostand (monatlich) sichtbar lassen?

Wie kommt das bei denen so an? Ich finde es einfach aus Prinzip nicht in Ordnung und möchte so wenig wie möglich offen legen. Möchte aber ungerne, dass sich sowas negativ auswirkt.
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Antwort #5 - 09.06.2020 um 19:26:09
 
Ich selbst würde wohl alle Informationen zu meinen Kontoabgängen außer dem Betrag selbst schwärzen und die Eingänge stehen lassen, wie sie sind.

Die erkläre ich ja ohnehin in meiner Steuererklärung.

Allerdings würde ich das wohl nur zur Einsicht vorlegen.
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a919191a
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 12.06.2020 um 08:37:15
 
Danke für die Infos
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