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Familienzusammenführung (Gelesen: 5.051 mal)
Elena84
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i4a rocks!


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07.06.2020 um 16:40:12
 
Hallo,ich wünsche allen einen schönen Sonntag.

Folgendes, ein Bekannter von mir aus Algerien hat für ca 12 Jahre in Deutschland gelebt, war verheiratet mit einer Deutschen (geschieden seit 2008) und sie haben einen gemeinsamen Sohn, trotz allem ,was aber seinem Lebensstil anzurechnen ist ( straffällig geworden,was genau weiß ich leider nicht)hat er keine Niedererlaubnis bekommen, da er sich auch zeitweise nicht um seinen Sohn gekümmert hat.
Nun lebt er seit Ende 2014 wieder in Algerien und hat sich auch zum positiven, sofern ich das beurteilen kann geändert.
Er möchte gerne wieder zu seinem Sohn nach Deutschland zurück, er ist damals aber freiwillig wieder nach Algerien zurück.
Was kann/muss er nun tun?

LG
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deerhunter
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Antwort #1 - 07.06.2020 um 17:21:18
 
Wie alt ist sein Sohn? Hat er Sorgerecht? Wegen was wurde er verurteilt? Wurde er ausgewiesen, abgeschoben? Von was will er leben?
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Elena84
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Antwort #2 - 07.06.2020 um 18:48:31
 
Also, sein Sohn wird im Juli 16, die Mutter hat derzeit das Sorgerecht, da seines ruht. Wegen was genau weiß ich nicht, aber unter anderem hat er mal was nicht bezahlt und musste das absitzen, mehr weiß ich nicht.
Leben würde er erst mal von Erspartem
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reinhard
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Antwort #3 - 07.06.2020 um 18:57:06
 
Der Sohn ist wohl Deutscher.

Ich halte es für unwahrscheinlich, dass das funktioniert. Er müsste das Sorgerecht zurück bekommen, freiwillig oder durch Klage. Und dann ein Visum beantragen, um sich um seinen Sohn zu kümmern.

Aber bis er das durch hat, dauert es. Und es gilt nur, bis der Sohn 18 Jahre alt ist, dann müsste er wieder ausreisen, weil sein Aufenthaltstitel aus diesem Grund dann nicht mehr verlängert werden kann.

Wenn er was für länger als ein paar Monate sucht, sollte er nicht den Sohn als Grund nehmen. Denn er hat sich wohl seit acht bis zwölf Jahren nicht sonderlich um ihn gekümmert. Wann zum letzten Mal? Als der Sohn vier oder sechs war?

Er müsste es sehr gut begründen, dass der Sohn ihn braucht (darauf kommt es nämlich an). Den Sohn einfach nur aufenthaltsrechtlich benutzen, wenn der nicht will und die Mutter nicht will, wird eher nichts, eben weil der Sohn bald volljährig ist.
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erne
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Antwort #4 - 07.06.2020 um 18:58:42
 
Wenn er bereits in D wäre, könnte er m.E. eine AE zur Personensorege erhalten.
Aber aus dem Ausland wird er kein FZF Visum erhalten, wenn er kein Sorgerecht hat.
Zudem könnte er auch nur bis zum 18 Gebrutstag des Kindes eine AE haben, abe 18 ist das Kind kein Kind mehr und da greift die FZF nicht mehr.
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Elena84
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Antwort #5 - 07.06.2020 um 20:40:51
 
Also sein Sohn würde es schön finden, wenn er wieder kommen KÖNNTE, er macht sich aber keine großen Hoffnungen, da die Mutter ihm schon erklärt hat, dass er in Deutschland kein unbeschriebenes Blatt ist und sie deshalb nicht denkt, dass ihm Deutschland so einfach ein Visum erteilt.
Sein Sorgerecht ruht nur, allerdings denke ich nicht, dass die Kindsmutter ihm einfach so wieder das Sorgerecht zurück geben wird, da er auch oft nicht für sie greifbar ist und in Algerien lebt, sie kann ansonsten keine Entscheidungen fällen wenn er wieder das Sorgerecht hat und dann nicht einreisen darf...das wäre der Supergau
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reinhard
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Antwort #6 - 07.06.2020 um 21:01:48
 
Das Sorgerecht kann sie teilen und, bei Visum-Ablehnung, per Eilantrag wieder ruhen lassen.

Ein deutsches Kind ist schon ein starker Grund für ein Visum. Wenn er damals freiwillig ausgereist ist, hat er vermutlich keine Sperre – falls er damals eine hatte, wird sie ausgelaufen sein.

Ich denke, am schwierigsten wird es für ihn sein, glaubhaft zu machen, dass er sich wirklich um sein (großes) Kind kümmern will. Es wird der Verdacht bestehen, dass er vor allem nach Deutschland will und das Kind nur vorschiebt.

Will er denn auch wieder ausreisen, wenn das Kind volljährig ist?
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Elena84
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Antwort #7 - 07.06.2020 um 21:56:25
 
Ja, das wird mit Sicherheit das Schwierigste werde, diese Begründung warum jetzt auf einmal, inzwischen sind immerhin 6 Jahre vergangen.
Also muss er nun quasi wenn er das Sorgerecht wieder hat auf der Botschaft sein Visum beantragen, oder muss sein Sohn irgendetwas tun?
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Antwort #8 - 08.06.2020 um 08:11:30
 
Elena84 schrieb am 07.06.2020 um 21:56:25:
wenn er das Sorgerecht wieder hat auf der Botschaft sein Visum beantragen


ja

Elena84 schrieb am 07.06.2020 um 21:56:25:
oder muss sein Sohn irgendetwas tun? 


nein
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Antwort #9 - 08.06.2020 um 11:47:24
 
Die Antragsunterlagen werden an die Ausländerbehörde geschickt. Die könnte dann die Mutter und den Sohn fragen, ob sie das wollen oder nicht.

Ich glaube (vielleicht weiß jemand das genauer): Ein ruhendes Sorgerecht wacht mit der Einreise automatisch auf. Es ruht ja, weil er nicht hier ist.
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Antwort #10 - 08.06.2020 um 18:41:41
 
Wegen dem Sorgerecht kann sich ja die Kindsmutter erkundigen, sie hat es bei Gericht damals so beantragt, dass sein Sorgerecht nur ruht, damit sie alle Entscheidungen fällen kann...Schulwechsel etc.
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