Hallo, ich bin neu hier und wollte mich mit unserem Anliegen einmal an euch wenden, in der Hoffnung auf ein paar gute Tipps.
Mein Verlobter (Ägypter) hat 04/2014 eine EU-Bürgerin (Rumänin) in Rumänien geheiratet. In 01/2015 sind sie nach Deutschland gekommen. In 05/2015 hat er seine Aufenthaltskarte als Familienangehöriger einer EU-Bürgerin nach Paragraph 5 (1) S.1 FreizGG/EU erhalten. Sie haben bis 05/2017 zusammen im Deutschland gelebt. In 06/2017 hat sie das Scheidungsverfahren ohne sein Wissen in Rumänien eingeleitet, als sie vorgab ihre Familie zu besuchen. In 10/2018 war die Scheidung in Rumänien rechtskräftig.
Steht ihm nun nicht ein Daueraufenthaltsrecht hier in Deutschland nach Paragraf 4a (5) i.V.m. Pragraph 3 (5) Nr.1 und Paragraf 2 (2) Nr. 1 FreizGG zu?
Im Paragrafen 4a (5) FreizGG steht:
Familienangehörige nach § 3 Abs. 5 erwerben das Daueraufenthaltsrecht, wenn sie sich fünf Jahre ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten. (Das würde ja zutreffen)
Der o.g. Paragraf 3 (5) trifft auch zu:
Ehegatten, die nicht Unionsbürger sind, behalten bei Scheidung (Einleitung 06/2017) ein Aufenthaltsrecht, wenn sie die für Unionsbürger geltenden Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 oder Nr. 5 erfüllen (ist erfüllt, siehe unten) und wenn
1. die Ehe bis zur Einleitung des gerichtlichen Scheidungsverfahrens mindestens drei Jahre bestanden hat, davon mindestens ein Jahr im Bundesgebiet.
Paragraf 2 (2) Nr. 1
Unionsrechtlich freizügigkeitsberechtigt sind:
1. Unionsbürger, die sich als Arbeitnehmer aufhalten wollen (er arbeitet und bezieht keine Sozialleistungen)
Demnach hat er sich ja 5 Jahre nun rechtmäßig hier in D aufgehalten.
Entschuldigt den langen Text, aber wie ich das Gesetz verstehe, hätte er doch ein Recht auf einen unbefristeten Aufenthalt i.S.d. der Freizügigkeit EU. Er erfüllt doch alle Voraussetzungen....
Ich befürchte aber, dass die Ausländerbehörde das anders sieht. Auskünfte die ich von verschiedenen Sachbearbeiterm dort bekommen habe besagen, dass er 5 Jahre durchgehend gearbeitet haben muss um ein Daueraufenthalt zu bekommen (das gilt doch aber nicht für das EU FreizGG sondern für das AufenthaltG oder nicht ?!) dann wurde mir gesagt, alternativ müsse seine Exfrau 5 Jahre gearbeitet haben und wir sollen das nachweisen (was unmöglich sein wird). Oder er müsse jetzt genug verdienen, um evtl. Unterhaltsansprüche der Frau zu decken! Also genug für sich und seine Exfrau verdienen (Soviel verdient er nicht, er ist nun in Kurzarbeit). Dann wollen die einen Mietvertrag, er ist bei einem Freund angemeldet, zahlt dort aber keine Miete und bekommt auch keinen Untermietvertrag oder sonst was von seinem Freund (vermutlich darf er dort offiziell nicht wohnen) also was ist nun wenn er keinen Mietvertrag vorlegen kann? Er ist „hilflos“ und nicht der Typ der sich gut um solche Angelegenheiten kümmern kann, kann auch nicht so gut deutsch. Und mich stresst das mittlerweile sehr. Ich bin in den ersten Wochen schwanger und der Stress / die Sorgen setzen mir zu. Wenn wir unser Recht nicht selber durchgesetzt bekommen, kann mir vielleicht jemand einen Anwalt empfehlen der sich im Eu recht auskennt? Wir hatten anfangs einen Anwalt, der hatte aber keine Ahnung und wir haben letztendlich für nichts gezahlt. Ich würde die Sache jetzt einfach gerne an einen Anwalt abgeben... ich kann einfach nicht mehr ...
Vielen Dank für Tipps und fürs lesen