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Daueraufenthaltsrecht nach Paragraph 4a (5) FreizGG (Gelesen: 4.999 mal)
lottchen
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Antwort #15 - 09.06.2020 um 11:26:11
 
Der Mann könnte zur Meldebehörde gehen, wo der letzte ihm bekannte Wohnsitz der Ex-Frau war und dort eine Auskunft beantragen (bei vielen Meldebehörden geht das auch online). Wenn sie sich allerdings von da ins Ausland abgemeldet hat ist das schlecht für ihn, denn dann hat diese Meldebehörde auch keine Information darüber, falls sie sich etwas später wieder irgendwo anders in D angemeldet hat, also hier wieder Wohnsitz genommen hat. Aber einen Versuch ist das wert. Kostet ein paar Euro (um die 10€). 

Und/oder mal ein paar soziale Netzwerke durchstöbern ob sie da nicht irgendwo Mitglied ist und erkennbar ist, wo sie lebt. Meinen Ex-Mann zumindest würde ich im www jedenfalls problemlos finden.
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« Zuletzt geändert: 09.06.2020 um 11:38:34 von lottchen »  
 
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Antwort #16 - 09.06.2020 um 12:17:30
 
Beppo schrieb am 09.06.2020 um 11:19:25:
Eine einfache Meldeauskunft gem. § 44 (1) Bundesmeldegesetz (gebührenpflichtig). Dafür müsstet Ihr natürlich wissen wo die Exfrau wohnt oder nach der Trennung gewohnt hat. Zu der Anfrage muss dein Lebensgefährte das berechtigte Interesse darlegen (Interesse: als Nachweis für die ABH).
Entsprechende Formulare (auch online) gibt es grundsätzlich bei jeder Meldestelle. 



Wenn die Dame nicht aus bestimmten Gründen eine Übermittlungs- und Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen hat...was ja möglich ist!
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