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Visum trotz deutscher Staatsbürgerschaft (Gelesen: 2.050 mal)
suppenloeffel
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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01.06.2020 um 18:37:10
 
Hi,

angenommen man nimmt nach deutschem Recht eine Namensänderung vor. Doch diese Namensänderung wird bei einem anderen Staat dessen Bürgerschaft die Person gleichzeitig besitzt (für Einreise nach DE visumpflichtig) nicht anerkannt, sodass bei der Ausreise trotz Vorlage der Namensänderungsbescheinigung immer zu erheblichen Unannehmlichkeiten kommt.

Besteht die Möglichkeit, dass die Person zwecks Einreise nach DE ein unbefristetes Visum in dem ausländischen Pass mit ihrem ausländischen Namen bekommt, damit die Vorlage des deutschen Pass und alle entsprechenden Probleme vermieden werden?

Danke und Gruß
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 01.06.2020 um 19:03:17
 
Nach Ziffer 2.1.2 AVwV-AufenthG kann folgender Hinweis (Stempel) in den anderen Reisepass aufgenommen werden:

„Der Passinhaber besitzt Aufenthaltsrecht
in der Bundesrepublik Deutschland ...
(Datum, Dienstsiegel).“


Dies müsste natürlich dann auch in die jeweilige Landessprache übersetzt werden, damit bei der Ausreise erkennbar ist, dass ein Aufenthaltsrecht besteht.

Sollte die Ausreise trotz dieses Hinweises immer noch nicht problemlos klappen, weil der Staat diesen etwa nicht anerkennt, kann im Ausnahmefall ein sog. "deklaratorisches Visum" ausgestellt werden. Die Ausstellung muss restriktiv erfolgen, da für dieses "Visum" überhaupt keine Rechtsgrundlage besteht.

Nachzulesen im entsprechenden Abschnitt des Visumhandbuchs des AA: https://www.auswaertiges-amt.de/blob/207816/e70e66c715d4dafd0f1bd7f8585b0e53/vis...
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suppenloeffel
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #2 - 01.06.2020 um 21:05:00
 
Zitat:
kann im Ausnahmefall ein sog. "deklaratorisches Visum" ausgestellt werden.


Danke für die schnelle Antwort! Wird das Visum in DE ausgestellt oder muss man sich dafür an der jeweiligen Botschaft wenden?
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 02.06.2020 um 07:33:21
 
Das Visum ist grundsätzlich die absolute Ausnahme, daher ist die Frage danach erst dann sinnvoll, wenn die anderen Varianten nicht funktionieren.

In solchen Fällen hinkender Namensführung (=verschiedene Namen in verschiedenen Rechtsbereichen) soll ein Aufenthaltstitel auf den im ausländischen Pass eingetragenen Namen ausgestellt und ein Eintrag vorgenommen werden: "Der Inhaber führt im deutschen Rechtsbereich den Namen XXX".

Ob ein solcher Eintrag auch in diesem Fall in den ausländischen Pass eingetragen werden kann und hilfreicher ist als der "Hat Aufenthaltsrecht"-Eintrag, kann von der örtlich zuständigen ABH geprüft werden.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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