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Einreise zur Arbeitsaufnahme ( Corona) (Gelesen: 1.278 mal)
semiramis
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31.05.2020 um 18:21:32
 
Hallo miteinander,
Ich hoffe ihr habt schöne Pfingsten.
Meint ihr eine Einreise aus Drittstaaten in die Eu wird ab dem 15.06. möglich sein? Das erteilte Arbeitsvisum wurde kurz vor dem lockdown ausgegeben und nun sitzt betreffende Person im Heimatland. Das Visum gilt noch bis zum 15.08. Nehmen wir das worst case Szenario: wenn die Einreise zb erst am 1.08. möglich ist und vom Arbeitgeber weiterhin Interesse am Arbeitsverhältnis besteht, wird dann das visum in der zuständigen ABH dementsprechend verlängert?
Liebe Grüße und genießt das Wetter
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reinhard
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Antwort #1 - 31.05.2020 um 19:10:47
 
Das sollte die Betroffene auf der Internetseite der deutschen Botschaft nachsehen.

Eine Ausländerbehörde kann kein Visum verändern, dafür ist die Botschaft zuständig. Wenn das Visum bis zum 15.8. gültig ist, kann sie auch bis zum 15.8. einreisen. Das Visum muss dann ja gar nicht verändert werden.

Direkt nach der Einreise beantragt er oder sie eine Aufenthaltserlaubnis. Das kann per Zettel in den Briefkasten der Ausländerbehörde erfolgen. Damit gilt das Visum weiterhin, er oder sie ist dann legal hier, bis ein Termin möglich ist.
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Antwort #2 - 31.05.2020 um 19:11:56
 
semiramis schrieb am 31.05.2020 um 18:21:32:
wenn die Einreise zb erst am 1.08. möglich ist und vom Arbeitgeber weiterhin Interesse am Arbeitsverhältnis besteht, wird dann das visum in der zuständigen ABH dementsprechend verlängert?

Ja, so ist das vorgesehen.
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semiramis
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Antwort #3 - 31.05.2020 um 19:36:32
 
Danke euch vielmals! Ich hoffe die Situation entspannt sich jetzt  bald für alle. 2020 kann ja nur noch besser werden!
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