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In Anspruchsnahme des Kindergeldzuschlags gefährdet den Aufenthaltstatus ? (Gelesen: 2.200 mal)
hoang
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag In Anspruchsnahme des Kindergeldzuschlags gefährdet den Aufenthaltstatus ?
30.05.2020 um 22:27:01
 
Hallo Ihr Lieben,
brauche Eure Hilfe !
Folgender Fall
1. Alleinerzieherin
2. ein Kind (14 J.a.)vor kurzem nach D im Rahmen der Familienzusammenführung geholt. Vater lebt in der Heitmat, vor 4 Jahren geschieden. Keinerlei Unterhalt
3. ein Kind, 2 J.a., hier geboren, deutsche Staatsangehörigkeit, Vater unbekannt verzogen. Keinerlei Unterhalt.
4. Mutter wegen Corona kurzarbeitet
5. Kinderzuschlag beantragt

Von der Familienkasse kam ein Vordruck, wo nach Unterhaltsvorschuss gefragt wird.

Es wurde nie Unterhaltsvorschuss beantragt.

Frage an Euch:
a. Muss die Mutter Unterhaltsvorschuss beantragen ?
b. Gefährdet das Ganze den Aufenthaltsstatus des Kindes 2.

b. ist der Mutter sehr wichtig.

Danke
Hoang
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: In Anspruchsnahme des Kindergeldzuschlags gefährdet den Aufenthaltstatus ?
Antwort #1 - 31.05.2020 um 01:20:30
 
a) Der Kinderzuschlag eine nachrangige Leistung. Die Familienkasse dürfte wohl verlangen, dass zunächst ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt wird.

b) Sowohl Kinderzuschlag wie auch Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gelten ausländerrechtlich nicht als Bezug von öffentlichen Mitteln und sind daher unschädlich (§ 2 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 und 7 AufenthG). Die Inanspruchnahme dieser Leistungen gefährdet das Aufenthaltsrecht nicht. Im Übrigen wäre das Aufenthaltsrecht selbst dann nicht gefährdet, wenn schädliche Leistungen bezogen werden, solange das Kind minderjährig ist (§ 34 Abs. 1 Alt. 1 AufenthG).
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hoang
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: In Anspruchsnahme des Kindergeldzuschlags gefährdet den Aufenthaltstatus ?
Antwort #2 - 01.06.2020 um 00:14:54
 
Besten Dank für die präzise Antwort.
Jetzt muss ich mich in das Thema Beantragung von Unterhaltsvorschuss einlesen.
Muss Frau den Antrag pro forma stellen, da nichts zu erwarten ist ?
Bin ein Art von social-worker Smiley
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Alacrity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 01.06.2020 um 01:05:33
 
Wieso nichts zu erwarten?
Sie kann aktuell fuer die Kinder zusammen monatlich 458 Euro Unterhaltsvorschuss erwarten.
Das Jugendamt wird ihr bis die Kinder volljaehrig sind noch etwa 55.000 Euro auszahlen und versuchen, es von den Vaetern einzutreiben.
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hoang
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: In Anspruchsnahme des Kindergeldzuschlags gefährdet den Aufenthaltstatus ?
Antwort #4 - 01.06.2020 um 14:08:33
 
Sorry, habe verwechselt. Gemeint war von den Vätern nichts zu erwarten. Dies ist aber ein Problem des Jugendamtes.
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reinhard
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Antwort #5 - 01.06.2020 um 16:23:31
 
Genau, wird dadurch zum Problem des Jugendamtes. Das ist ja der Sinn des Unterhaltsvorschusses.

Und falls säumige Väter mitlesen: Einige Jugendämter sind extrem professionell darin, Väter aufzutreiben und Konten & Löhne zu pfänden.
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