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Ausländerbehörde untätig wegen Corona? (Gelesen: 2.890 mal)
Foudre
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i4a rocks!


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24.05.2020 um 23:07:00
 
Hallo!
Folgende Situation:
Person A ist Staatsbürger eines afrikanischen Staates und Person B ist deutscher Staatsbürger. Die Ehe bestand in Deutschland 3 Jahre und 3 Monate bis es zur Trennung kam. Die Trennung erfolgte im Januar 2019. Die Scheidung der Ehe wurde nach Vollendung des Trennungsjahres im Januar 2020 beantragt, steht aber noch aus.

Person A lebt seit Mai 2019 ununterbrochen von Hartz IV. Der zuletzt auf 3 Jahre begrenzte Aufenthaltstitel ist im Oktober 2019 ausgelaufen. Der Aufenthaltstitel wurde bisher nicht verlängert, weil Person A es damals versäumt hat, rechtzeitig einen Termin bei der AB zu machen.
Nun, laut Person A, steht erst im Juni 2020 ein Termin bei der AB an (Überlastung der AB?).

Was ist von der AB bezüglich eines neuen Aufenthaltstitels nun zu erwarten?
Ich dachte immer, wenn man nach dreijähriger Ehe in Deutschland innerhalb eines Jahres nicht finanziell auf eigenen Beinen steht dann wird man ausgewiesen.
Warum reagiert die AB in solch einem Fall nicht schon längst? Die Trennung liegt bald schon 1,5 Jahre zurück.

Wie kann Person A gegen eine Ausweisung am besten vorgehen?

Danke für hilfreiche Antworten!
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deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 25.05.2020 um 08:24:13
 
Foudre schrieb am 24.05.2020 um 23:07:00:
Wie kann Person A gegen eine Ausweisung am besten vorgehen?


Genug Geld verdienen und wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen
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reinhard
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Antwort #2 - 25.05.2020 um 11:03:21
 
Wobei "Ausweisung" der falsche Begriff ist, damit reagiert die Ausländerbehörde auf die Verurteilung aufgrund einer Straftat.

Was hier passieren könnte: Nicht-Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis und Aufforderung zur Ausreise.

Aber die Betroffene könnte statt einer Verlängerung auch eine andere Aufenthaltserlaubnis mit anderer Begründung schreiben, wenn sie die Voraussetzungen erfüllt. Dazu könnte man aber konkret nur etwas sagen, falls sie sich hier meldet und ihre Situation beschreibt.
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Foudre
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 25.05.2020 um 15:07:54
 
Seit Oktober 2019 wurde ja überhaupt keine AE mehr erteilt.

Person A hat wohl im Oktober von der AB nur irgendeinen Zettel bekommen auf dem wohl steht, dass sie aufgrund von Überlastung der AB nun erst im Juni einen Termin hat.

Oder was kann das für ein Zettel sein ? (Ich habe das Gefühl, dass mir nicht die volle Wahrheit gesagt wird).

Wie sollte man am besten Vorgehen, wenn eine Ausreiseaufforderung erteilt wird? Einen Anwalt konsultieren?
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reinhard
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Antwort #4 - 25.05.2020 um 15:14:52
 
Foudre schrieb am 25.05.2020 um 15:07:54:
Oder was kann das für ein Zettel sein ? (Ich habe das Gefühl, dass mir nicht die volle Wahrheit gesagt wird).


Dann wäre es einfacher, sie meldet sich selbst hier.


Zitat:
Wie sollte man am besten Vorgehen, wenn eine Ausreiseaufforderung erteilt wird? Einen Anwalt konsultieren?


Das ist für jede anders. Die einen stellen einfach einen neuen Antrag, die anderen klagen gegen die Ausreiseaufforderung. Andere reisen aus, wieder andere gehen zu einer kostenlosen Beratungsstelle. Andere stellen einen Härtefallantrag.

Es kommt immer auf die Person und die Situation an, und die ist bei allen Betroffenen verschieden.
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