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Daueraufenthaltskarte? minderjähriger Brite nach 5 Jahren in DE (Gelesen: 2.800 mal)
Hertelkiez
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: DE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Daueraufenthaltskarte? minderjähriger Brite nach 5 Jahren in DE
23.05.2020 um 01:08:37
 
Guten Tag,

ich werde aus den Infos auf europa.eu nicht ganz schlau, insbesondere fehlt mir ein Hinweis auf Volljährigkeit.
https://europa.eu/youreurope/citizens/residence/documents-formalities/eu-nationa
ls-permanent-residence/index_de.htm

Es geht um meinen Stiefsohn. Er lebt seit über 5 Jahren mit seiner Mutter/meiner Frau (nicht-EU) und mir in Deutschland und hat dazu auch eine Meldebescheinigung aus April 2015. Er ist Jahrgang 2006, hat einen Britischen Pass (British Citizen) und geht hier aufs Gymnasium.

Laut der genannten Website hat er die Möglichkeit eine Daueraufenthaltskarte zu beantragen? Wie gehe ich vor? Ein entsprechendes Formular konnte ich auf der Website meiner Ausländerbehörde nicht finden.

Nun ist GB zwar nicht mehr in der EU, aber bis zum 31.12.2020 gilt eine Übergangsvereinbarung. Ich möchte diesen Termin auf keinen Fall verpassen.

Ich habe bereits Ende 2019 eine Aufenthaltserlaubnis beantragt, seitdem aber nichts von der ABH gehört. Dies war aber offensichtlih auch vor Erfüllung der 5 Jahre.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 23.05.2020 um 10:58:01
 
Auf die Volljährigkeit braucht man bei EU-Bürgern grundsätzlich nicht eingehen. Wie die Website zutreffend ausführt, wird das Daueraufenthaltsrecht automatisch nach fünfjährigem, rechtmäßigem Aufenthalt erworben. Auf ein entsprechendes Alter kommt es nicht an.

Die Daueraufenthaltskarte als Bescheinigung kann auch formlos beantragt werden. Da aber hier zumindest einige Angaben gemacht werden müssen, empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme zur ABH. Das sollte nicht sonderlich kompliziert werden.
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Antwort #2 - 23.05.2020 um 16:11:15
 
Das trifft uneingeschränkt zu, wenn sich der EU-Bürger nach EU-Recht in Deutschland aufhält.

Jedoch meine ich mich zu erinnern, dass des TS Familienmitglieder sich hier nach Aufenthaltsrecht befinden. Dafür spricht auch
Hertelkiez schrieb am 23.05.2020 um 01:08:37:
Aufenthaltserlaubnis beantragt,

Dann würde ich das Entstehen eines EU-Daueraufenthaltsrechts nicht sofort bejahen, sondern meiner Skepsis folgen und erstmal nachschauen.
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 23.05.2020 um 16:46:12
 
Auch wenn der alte Thread des TS nach der "Zu viele Köche"-Regel unleserlich geworden ist, kann ich den Einwand nicht ganz nachvollziehen, denn die angegeben Grunddaten:

Hertelkiez schrieb am 23.05.2020 um 01:08:37:
Es geht um meinen Stiefsohn. Er lebt seit über 5 Jahren mit seiner Mutter/meiner Frau (nicht-EU) und mir in Deutschland und hat dazu auch eine Meldebescheinigung aus April 2015. Er ist Jahrgang 2006, hat einen Britischen Pass (British Citizen) und geht hier aufs Gymnasium.


deuten auf eine Freizügigkeit des Stiefkindes hin. Die Frage im alten Thread scheint sich aber darum zu drehen, ob die Frau des TS und ein anderes Stiefkind überhaupt Freizügigkeit ableiten können. Die Freizügigkeit des Sohnes scheint mir aber zu keinem Zeitpunkt zur Disposition gestanden zu haben, so auch der ablehnende Bescheid der ABH (https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1430747950/155#155).

Die Beantragung der AE ist zumindest zum damaligen Zeitpunkt und dem seinerzeit wahrscheinlichen Austritt des UK ohne Abkommen nicht ungewöhnlich. Denn dann wäre nach einer Übergangszeit eine AE tatsächlich notwendig gewesen.
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« Zuletzt geändert: 23.05.2020 um 16:59:01 von N/V »  
 
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Hertelkiez
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Antwort #4 - 23.05.2020 um 20:50:40
 
Dem Steifsohn um den es hier geht wurde seinerzeit seine - und nur seine - Freizügigkeit anerkannt. Um ihm seinen daraus abgeleiteten Aufenthalt zu ermöglichen, haben seine Mutter (und Schwester) eine Aufenthaltserlaubnis nach §25 Abs. 5 erhalten - nicht aber die EU-Karte, um die bis heute gerichtlich gestritten wird.

Es gab Ende 2019 in Erwartung des Brexit die Empfehlung, für Briten eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, um die ging es in meinem vorherigen Post. Allerdings ist meine aktuelle Frage die, ob er nicht statt dessen die auf europa.eu genannte Daueraufenthaltskarte (10 Jahre) beantragen/ausgestellt bekommen sollte. Dies ist ja wegen des Brexit relevant und sollte seinen Fall unterscheiden von UK-Bürgern, die weniger als 5 Jahre in Deutschland leben?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 23.05.2020 um 21:29:29
 
Durch die Ratifizierung des Austrittsabkommens hat sich die Frage der Aufenthaltserlaubnis erledigt. Sie wird nicht mehr ausgestellt.

Das Daueraufenthaltsrecht wird nach fünf Jahren entsprechend § 4a Abs. 1 FreizügG/EU automatisch erworben und Auftrag hin wird dieses Recht auch bescheinigt (§ 5 Abs. 5 Satz 1 FreizügG/EU). Das ist die angesprochene Dauerufenthaltskarte. Zur Beantragung siehe schon #1.
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Hertelkiez
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Antwort #6 - 24.05.2020 um 22:17:23
 
Vielen Dank!
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Hertelkiez
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Antwort #7 - 07.07.2020 um 01:43:56
 
Während die Bescheinigung noch auf sich warten lässt, habe ich versucht ganz andere Details in Erfahrung zu bringen über gov.uk aber dort konnte man mir keine ordentliche Auskunft geben.

Es geht um den Status meiner Frau/seiner Mutter. Wir reisen regelmäßig nach England um die Großeltern zu besuchen, doch sie muss stets ein UK Permit beantragen, was bekanntlich ziemlich mühselig und zeitaufwändig ist und "spontane" Besuche (also die ohne sechs bis acht Wochen Planung) unmöglich macht. Dazu kommt jetzt natürlich ab Jahresende die Brexit-Situation.

Welche Möglichkeiten oder Aussichten gibt es hier auf ein längerfristiges GB Visum für sie? Auf gov.uk ist entweder die Rede davon, dass das Kind in den UK leben müsste oder  es ist nicht wirklich klar und eine konkrete Anfrage hat auch ignoriert, dass wir alle zusammen in DE leben und auch hier bleiben wollen.

Würde mich freuen, wenn hier jemand seine Erfahrung/Einschätzung posten könnte!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 07.07.2020 um 10:10:40
 
Es gibt Besuchervisa mit eine Gültigkeit von mehreren Jahren, deren Ausstellung aber saftige Gebühren verursacht (https://www.gov.uk/standard-visitor-visa).

Über das EU-Recht werdet ihr zur keiner vergleichbaren Lösung kommen, denn das EEA Family Permit gibt es nur für sechs Monate und eine Aufenthaltskarte kann es nur bei Verlagerung des Lebensmittelpunktes in das Vereinigte Königreich geben.
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