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Niederlassung vorhanden - jetzt Familien angehoeriger (Gelesen: 1.384 mal)
eduard71
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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18.05.2020 um 16:36:41
 
Hallo an Alle!

Ich habe die Niederlassung bekommen vor ca 2 Monaten ( anhand Blaue Karte die ich hatte ). Ich lebe und arbeite als Inginuer seit fast 4 Jahren in Deutschland. Meine Familie ( Familienachzug ) lebt mit mir seit fast 3 Jahren. Die Frage lautet:

Wann kann/darf ich eine Niederlassung fuer meine Familien Angehoerigen beantragen? Die Frau, Sohn und Tochter.

Danke im Voraus!
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 18.05.2020 um 16:57:50
 
Deine Ehefrau muss dafür fünf Jahre lang eine AE besitzen und unter anderem auch ausreichende Sprachkenntnisse (B1) und den Test Leben in Deutschland nachweisen. Die Erteilung der Niederlassungserlaubnis richtet sich für sie nach § 9 Abs. 2 AufenthG.

Für die Kinder gilt mit § 35 Abs. 1 AufenthG eine vereinfachte Regelung, allerdings müssten sie hierfür mindestens 16 Jahre alt sein. Eine frühere Erteilung ist zwar nach § 9 Abs. 2 AufenthG möglich, scheitert aber oft daran, dass die erforderlichen Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet nicht vorhanden sind. Das ist je nach Bundesland ungefähr ab der 8. Klasse der Fall. Alternativ stünde ihnen auch frei, den Test Leben in Deutschland ebenfalls zu absolvieren.
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« Zuletzt geändert: 18.05.2020 um 17:12:40 von N/V »  
 
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dim4ik
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 25.08.2020 um 18:00:26
 
eduard71 schrieb am 18.05.2020 um 16:36:41:
Meine Familie ( Familienachzug ) lebt mit mir seit fast 3 Jahren. Die Frage lautet:

Wann kann/darf ich eine Niederlassung fuer meine Familien Angehoerigen beantragen?

Arbeitet Deine Frau auch so, dass die Erteilungsvoraussetzungen für die Blaue Karte erfüllt sind?
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eduard71
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 30.08.2020 um 18:18:10
 
dim4ik schrieb am 25.08.2020 um 18:00:26:
Arbeitet Deine Frau auch so, dass die Erteilungsvoraussetzungen für die Blaue Karte erfüllt sind?


Sie erfüllt nicht die Voraussetzungen für die Blaue Karte, sie hat keine Uni Abschluss. Ja, sie arbeitet, aber nur auf 450 Euro basis.....

Danke!
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