Petersburger schrieb am 22.05.2020 um 22:08:27:Bitte nimm *nochmal* Kontakt zur
ABH auf mit ausdrücklichem Verweis auf die Handlungslanleitung des BMI.
Vielen Dank, werden wir machen!
Wir haben jetzt einen "formlosen Antrag" geschrieben, der geht am Montag mit der Post raus (damit wir einen Beleg haben, wann er abgeschickt wurde). Das gleiche wollen wir parallel per Email senden.
Leider habe ich auf dem Online-Portal der entsprechenden
ABH nirgends eine Anleitung gefunden, wie denn ein Antrag auf
Verlängerung eines Aufenthaltstitels zu stellen ist.
Es gibt dort nur Formulare zur
erstmaligen Beantragung von Aufenthaltstiteln. Da werden allerlei Daten abgefragt, die die Behörde schon haben müsste.
Egal. Nun also der "formlose Antrag" mit der Bitte, uns mitzuteilen, was sonst noch benötigt wird.
Noch sind wir außerhalb der 6-Wochen-Frist, und der Aufenthaltstitel ist noch gültig. Ich teile die Einschätzung, dass momentan noch die
ABH zuständig ist, und nicht die
AV.
Vielen Dank nochmal
Und ich hoffe, es gibt keine weiteren Schwierigkeiten.