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Niederlassungserlaubniss (Gelesen: 2.871 mal)
Ani
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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16.05.2020 um 21:17:27
 
Hallo,

Meine Bekannte möchte gerne die Niederlassungserlaubniss beantragen.
Leider hat sie Schulden bei der AOK rheinland.
Sie ist aber krankenversichert Bei der AOK  immernoch.
Kann sie trotzdem die niederlassungserlaubniss bekommen oder wär da ein Problem Wegen den Schulden bei der AOK?


Lg
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Petersburger
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Antwort #1 - 17.05.2020 um 00:07:41
 
Schulden sind kein Entscheidungskriterium.

Weder direkt noch indirekt.
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Ani
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 17.05.2020 um 01:42:14
 
Also kein problem ?

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deerhunter
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Antwort #3 - 17.05.2020 um 08:23:37
 
Ist denn der LU, auch mit Abzahlung der schulden, gesichert?
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Petersburger
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Antwort #4 - 17.05.2020 um 12:45:11
 
deerhunter schrieb am 17.05.2020 um 08:23:37:
Ist denn der LU, auch mit Abzahlung der schulden, gesichert?

Wenn das Einkommen ohne Berücksichtigug der Abzahlung von Schulden gesichert ist, dann ändert diese Abzahlung von Schulden nichts daran.

Die Pfändungsfreigrenze ist immer höher als gesicherter Lebensunterhalt und falls ein Schuldner mehr abzahlt, als er müsste (also so viel, dass weniger als der Pfändungsfreibetrag bei ihm übrigbleibt), dann begründet das niemals Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt.

Sprich:
Der LU im Sinne des AufenthG kann durch die Abzahlung von Schulden niemals wirksam beeinträchtigt werden.
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Ani
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i4a rocks!


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Antwort #5 - 17.05.2020 um 14:12:30
 
Also kein Problem,dass sie  Schulden bei AOK hat ?
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