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Familienzusammenführung - minderjährige Tochter aus Serbien nach Deutschland holen (Gelesen: 1.953 mal)
Lea_Christina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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16.05.2020 um 16:34:46
 
Meine Mutter hat eine junge Kollegin, die seit Beginn des Schuljahres darauf wartet, ihre minderjährige Tochter aus Serbien nach Deutschland holen zu dürfen, doch die Deutsche Botschaft in Belgrad hat ihr bisher noch nicht einmal einen Termin gegeben, um den Antrag stellen zu können. Wir sind ziemlich ratlos und Ana ist inzwischen so hoffnungslos und verzweifelt, dass sie kurz davor ist, aufzugeben. Durch Corona wurde die ganze Situation natürlich auch nicht gerade vereinfacht. Ich schreibe unten genauere Details zu Ana und ihrer Tochter. Falls jemand etwas einfällt, was uns helfen könnte, wären wir zutiefst dankbar!

Liebe Grüße,
Lea Christina
(juergens-lea@gmx.de)


Ana ist 36 Jahre alt und seit einem Jahr in Deutschland. Sie ist im Anerkennungsjahr als Erzieherin (ihre Ausbildung aus Serbien wurde nicht voll anerkannt) und macht ihren Abschluss im kommenden September. Ihre Staatsangehörigkeit ist serbisch. Aktuell hat sie den Aufenthaltsstatus nach 17a Abs. 1, Aufenthaltserlaubnis bis September. Nach Abschluss ihres Anerkennungsjahr soll sie in der KiTa übernommen werden, in der sie das Anerkennungsjahr absolviert.

Im September letzten Jahres hat sie sich bei der Deutschen Botschaft in Belgrad auf der Warteliste eingetragen, um für ihre Tochter einen Antrag zu stellen, damit sie nach Deutschland nachkommen kann. Bisher hat sie keinen Termin bekommen. Vor zwei Monaten hat sie sich mit Hilfe der Migrationsberatungsstelle  zebra  auf einer zweiten Liste eingetragen, die für Personen mit gesuchten beruflichen Qualifikationen ist und die angeblich schneller bearbeitet werden soll. Auch hier hat sie noch keine Rückmeldung bekommen, außer dass sie Geduld haben müssen.

Anas Tochter Sara ist 12 Jahre alt. Sie ist zweisprachig aufgewachsen und versteht daher sehr gut deutsch. Ana ist Allereinerziehend und die einzige Sorgeberechtigte. Der Vater hat die Familie verlassen. Sara lebt derzeit ohne Eltern bei ihrer Großmutter und ihrer Tante, während ihre Mutter hier in Deutschland das Anerkennungsjahr macht und die Urgroßmutter pflegt. Alle Dokumente, die für den Antrag benötigt werden sind vorbereitet und eingereicht, aber den Antrag selbst durften sie eben immer noch nicht stellen.

Ana lebt nun schon seit einem Jahr getrennt von ihrer Tochter ohne eine Hoffnung, dass sie endlich kommen kann. Das stellt für sie und noch mehr für Sara eine enorme psychische Belastung dar. Ana sagt, wenn Sara zum nächsten Schuljahr immer noch nicht zu ihr kommen kann, dann wird sie nach Serbien zurückkehren, weil sie beide die Situation nicht mehr ertragen können. Doch in Serbien hat sie keinerlei berufliche Perspektive, während hier in Deutschland Erzieherinnen gesucht werden!
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Antwort #1 - 16.05.2020 um 17:54:36
 
Lea_Christina schrieb am 16.05.2020 um 16:34:46:
Das stellt für sie und noch mehr für Sara eine enorme psychische Belastung dar. Ana sagt, wenn Sara zum nächsten Schuljahr immer noch nicht zu ihr kommen kann, dann wird sie nach Serbien zurückkehren, weil sie beide die Situation nicht mehr ertragen könne



Dann muss sie diese Entscheidung für sich treffen. Durch Corona gibt es jetzt überhaupt keine Termine...

Meiner Meinung nach dürfte mit einer begrenten AE nach §17 der Familiennachzug eh nahezu unmöglich sein...auch dürfte es an der Sicherung des LU fehlen!

Also entweder durchhalten bis sie die Stelle hat und genug verdient oder wieder zurück gehen...das ist am Ende ihre entscheidung
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Antwort #2 - 16.05.2020 um 18:15:14
 
Es wäre vielleicht auch hilfreich, wenn die Mutter sich hier registriert, selbst fragt und die Antworten liest.
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Antwort #3 - 16.05.2020 um 21:19:17
 
Lea_Christina schrieb am 16.05.2020 um 16:34:46:
Nach Abschluss ihres Anerkennungsjahr soll sie in der KiTa übernommen werden, in der sie das Anerkennungsjahr absolviert.

Sie sollte diese Bildungsmaßnahme zum Abschluss bringen und die angestrebte Vollzeitstelle in einer Kita antreten, damit erbeben sich bessere Voraussetzungen für den Kindernachzug.
Wie lange dauert diese Bildungsmaßnahme noch ?
Was ist mit dem Kindesvater?
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Antwort #4 - 18.05.2020 um 13:13:31
 
Lea_Christina schrieb am 16.05.2020 um 16:34:46:
weisprachig aufgewachsen und versteht daher sehr gut deutsch. 


welche Staatsangehörigkeit hat ihr rechtlicher Vater?
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Lea_Christina
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Antwort #5 - 03.07.2020 um 22:55:31
 
Hallihallo,
danke für die vielen Antworten. Und entschuldigt, dass ich erst jetzt antworte, irgendwie habe ich mit der E-Mail-Benachrichtigung etwas falsch gemacht...

erne schrieb am 18.05.2020 um 13:13:31:
welche Staatsangehörigkeit hat ihr rechtlicher Vater?


HeFi schrieb am 16.05.2020 um 21:19:17:
Wie lange dauert diese Bildungsmaßnahme noch ?
Was ist mit dem Kindesvater?


Der Vater ist Serbe. Mutter und Vater leben schon lange getrennt und er zeigt auch sehr wenige Ambitionen, sich um sein Kind zu kümmern.
Die Bildungsmaßnahme sollte im September abgeschlossen werden, solange mit den Prüfungen usw. nichts wegen Corona ausfällt oder verschoben wird.
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