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Scheinehe (Gelesen: 7.483 mal)
al_bundy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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14.05.2020 um 07:51:56
 
Hallo,
ich bin seit knapp 5 Jahren mit einer Latina verheiratet. Sie hat mich zuerst im September 2018 verlassen und hat bei der Ausländerbehörde brav die Trennung angegeben. Ich bekam kurz darauf auch Post von der ABH ob dies denn stimme.
Mai 2019 sind wir wieder zusammen gekommen und haben es brav der Ausländerbehörde gemeldet. November 2019 hat sie mich wieder verlassen ( wobei man dazu sagen muss das sie nichts für die Ehe in dieser Zeit getan hat) und ich vermute das sie es der ABH noch nicht gemeldet hat.

Im August 2019 könnte sie theoretisch die dauerhafte Aufenthalt in D beantragen (weil 5 Jahre verheiratet) die vermutlich auch durchgehen könnte sodass sie im letzten Quartal 2020 ihre Dauerhafte Aufenthalt für D bekommen könnte. Das Trennungsjahr wäre ab 1 Dezember 2020 zu 100% gelebt sodass sie quasi ab Dezember die Scheidung einreichen könnte und in D bleiben könnte.

Ihr Verhalten erweckt den Eindruck vor der ABH eine Scheinehe zu verbergen. Der Kontakt zu ihren Scheidungsanwalt besteht seit Januar 2018, die Trennung vor dem Anwalt erfolgte im September 2018. Sowie vermutlich im Oktober/November 2019. Die Scheidung hat sie weder nach der ersten Trennung nicht eingereicht ( weil ich Plan B im ihren Leben war [ also wenns mit den neuen Macker nicht klappt) noch nach der zweiten Trennung wobei sie mir im November 2019 schon die Anträge zu Prozesskostenbeihilfe ausgehändigt hatte die ich zurückgewiesen hatte. Sie begründete diese "Wohltat" damit das sie vor Ihren Anwalt nicht wie ein Idiot dastehen wolle ( Scheidung Ja/Nein/Vielleicht). Sie wollte dann Nägel mit Köpfen machen.

Ich würde nun gerne die Gesetze nachlesen wo potentielle Bestrafungen ( Geldstrafe/Gefängnis/ Einreiseverbot) und Folgen einer Scheinehe aufgelistet sind. Ich möchte meine Exfrau über die Folgen Ihres Verhaltens aufklären insbesondere auch dessen Anwalt der ne richtige Pflaume ist ( Habe mich durch ihn Vertreten lassen in 2 Bagatellfällen um zu sehen was der Anwalt für eine Person ist)

Darüber hinaus möchte ich fragen ob ich in der Pflicht bin selbstständig zur Ausländerbehörde zu gehen um die Trennung mitzuteilen oder ob dies ganz der Ermächtigung meiner Exfrau obliegt.

Hintergrund ist jener. Es gab viele Dinge zu klären und meine Exfrau hat ALLES ignoriert. Was unschön war, aber hinten raus aber völlig egal war. Allerdings vermute ich bei der Aufenthaltsgeschichte das ich, wenn ich mich falsch verhalte ebenso bestraft werden könnte. Und ich möchte meiner Exfrau aufzeigen das ihr "Fehl"Verhalten dramatische Folgen haben könnte.

Die reine Nennung des Aufenthaltsgesetzes/ Strafgesetzes würde zunächst mal reichen. Ich lese mich dann dort entsprechend ein.

Darüber hinaus möchte ich ausdrücklich hervorheben das meine Exfrau für dieses Land nicht gemacht ist und das es besser wäre für Sie zurück in die Heimat zu gehen oder in einen Land wo man mit spanisch weiter kommt. Was ich jedoch nicht möchte ist das sie oder ich wegen einen Fehlverhalten Strafen bekommen.

Vielen Dank im Voraus.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 14.05.2020 um 09:01:19
 
Als Scheinehe wird eine formal gültige Ehe bezeichnet, deren Zweck nicht die
Bildung einer ehelichen Beistands- und Lebensgemeinschaft ist (für Deutschland definiert in § 1353 BGB), sondern die ausschließlich geschlossen wird, damit einer
der Partner, beide oder Dritte einen rechtlichen Vorteil aus der Eheschließung ziehen...

Guckst Du hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Scheinehe
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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lottchen
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Antwort #2 - 14.05.2020 um 10:11:15
 
Ich nehme an, die Ehe wurde zumindest eine zeitlang gelebt? Also die Ehe wurde vollzogen, ihr habt zusammen gewohnt, gelebt, in einem Bett geschlafen, zusammen gewirtschaftet, den selben Kühlschrank gefüllt und zusammen Eure Wäsche gewaschen? Um nur mal einige mögliche Punkte zu nennen? Dann ist das keine Scheinehe. Das ist einfach eine gescheiterte Ehe. Du wirst das Gegenteil nicht nachweisen können. Auch wenn Du das Gefühl hast, sie hat Dich nur geheiratet um bestimmte Ziele zu verfolgen / zu erreichen.

al_bundy schrieb am 14.05.2020 um 07:51:56:
Darüber hinaus möchte ich ausdrücklich hervorheben das meine Exfrau für dieses Land nicht gemacht ist und das es besser wäre für Sie zurück in die Heimat zu gehen oder in einen Land wo man mit spanisch weiter kommt. 


Nicht Dein Ernst, oder? Du willst bestimmen, wo Deine Frau hingehört?

   
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al_bundy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 14.05.2020 um 10:56:14
 
Nur bis August/Oktober 2018. Danach eben nicht mehr. Sodass streng genommen das Trennungsjahr ab dem September 2018 beginnt. Der Versöhnungsversuch im Mai 2019 der auch nur im Rahmen von nur 4 Wochen stattfand ist somit als gescheitert anzusehen woraus der Trennungszeitpunkt vom September 2018 heranzuziehen ist. Das ist rechtlich safe.

Mir geht es eigentlich auch gar nicht um den Zeitraum September 2018 - Mai 2019. Da waren wir safe getrennt, auch vor der ABH. Mir geht es nur darum ab Zeitraum Mai/juni 2019 (gescheiterter Versöhnungsversuch §1567 Abs. 2 BGB) der spätestens schriftlich bestätigt wurde das sie mitte Oktober 2019 ausgezogen ist und sich seit je her vermutlich nicht bei der ABH vorgesprochen hat.

Der Versöhnungsversuch galt nur 1 Monat, da ich nach 1 Monat [**zensiert**] aufreißen und wiederkehrender Probleme die Wohnung verlassen habe. Das auch nachweislich. Trotz allem ging es dann noch 5 Monate in getrennten Wohnung weiter. Ohne Liebe Sex und Zärtlichkeiten ohne Bemühungen meiner Exfrau an den Problemen zu arbeiten. Der Versöhnungsversuch ist dann gescheitert wenn eine Partei offenkundig nicht gewillt ist die Ehe zuführen.

Ich will mal nicht so hart sein. Selbst wenn der V Versöhnungsversuch als geglückt gilt, ist trotz allem nachweislich seit mitte Oktober 2019 Schluss. Und diese Situation hat sie der Ausländerbehörde bin in Wochen anzuzeigen. Was sie vermutlich nicht getan hat. sonst hätte ich wie 2018 schon Post bekommen. Wir reden hier über eine Trennung die seit 6 Monate zurück liegt.
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cylber
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 14.05.2020 um 11:25:51
 
Moin,

kann ich nachvollziehen, war selber mit einer Latina verheiratet. Es erweckt schon den Eindruck, die sind iwie nicht für D gemacht. Akklimatisationsprobleme bis hin zum iwann verweigern alles mögliche.

Ich bin damals, als meine Ex-Frau endlich das Land verliess, selbständig zur Ausländerbehörde gegangen und habe das Scheitern der Ehe mitgeteilt und das sie eben das Land verlassen hat.

Habe dann eine Scheidung in Abwesenheit, sehr zeitnah, durch gezogen. Circa 1 Jahr später bekam ich Post von einem Anwalt aus Berlin, der mir mitteilte, dass er das Mandat von meiner Ex-Frau übernommen hat und die Mandantin um eine Scheidung bittet. Sie wusste dann erst danach, dass sie bereits geschieden war.

Gruss
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Egal wie es kommt, am Ende wird es immer einen geben der es von vorneherein gewußt hat!
 
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al_bundy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 14.05.2020 um 11:41:06
 
Die Sache ist auch die das sie in Deutschland bleiben möchte.
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reinhard
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Antwort #6 - 14.05.2020 um 12:20:48
 
al_bundy schrieb am 14.05.2020 um 11:41:06:
Die Sache ist auch die das sie in Deutschland bleiben möchte.


Wenn Ihr getrennt seid, seid Ihr getrennt.

Du kannst Dich jetzt, wenn Du möchtest, mit Hilfe eines Anwaltes um die Scheidung kümmern. Vielleicht bekommst Du Post bezüglich eines Unterhalts.

Sie kann sich kümmern, um was sie will. Vielleicht hat sie Pläne, vielleicht versucht sie die umzusetzen. Vielleicht stellt sie Anträge, vielleicht hat sie damit Erfolg. Vielleicht auch nicht. Darum musst Du Dich icht mehr kümmern. Du bekommst keine Auskünfte. Sie will Deinen Rat nicht. Du bist getrennt, sie ist getrennt.

Falls Du Unterhalt bezahlst, kann es für Dich interessant sein, wo sie lebt – in einigen Gegenden der Welt muss man weniger Unterhalt bezahlen (angepasst an dortige Lebenshaltungskosten). Darum kann sich aber besser Dein Anwalt kümmern.
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al_bundy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 14.05.2020 um 19:13:35
 
Und warum geht sie mir mit Seelenruher Stille auf die Nerven wenn sie mir vor 5 Wochen ihr Postfach mitgeteilt hat und auf Brief nicht reagiert?

Darum gehts nicht. Was sind die folgen wenn die ABH sie wegen Scheinehe verknackt?
Wo kann ich das nachlesen?
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lottchen
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Antwort #8 - 14.05.2020 um 19:21:49
 
Nochmal: Was Du schilderst ist keine Scheinehe.
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reinhard
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Antwort #9 - 14.05.2020 um 19:55:38
 
al_bundy schrieb am 14.05.2020 um 19:13:35:
Und warum geht sie mir mit Seelenruher Stille auf die Nerven wenn sie mir vor 5 Wochen ihr Postfach mitgeteilt hat und auf Brief nicht reagiert?



Ich glaube, hier im Forum kann diese Frage niemand beantworten. In meiner Antwort ging es um Dich, nicht um sie. Ich würde in Bezug auf sie nur antworten, falls sie hier eine Frage hat.



Zitat:
Was sind die folgen wenn die ABH sie wegen Scheinehe verknackt?
Wo kann ich das nachlesen?


Eine Scheinehe ist eine Ehe von zwei Personen, die nur zu dem Zweck abgeschlossen wird, einer einen Aufenthaltstitel zu besorgen. Das müsste zunächst nachgewiesen werden, dass Du nur deshalb die Ehe eingegangen bist. Dann bekommst Du eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft, dass gegen Dich ermittelt wird.

Was mit ihr gemacht wird, erfährt nur sie.

Eine "einseitige Scheinehe" kennt das Gesetz nicht. Entweder habt Ihr das geplant und man kann es Euch beiden nachweisen, oder nicht.

Was zwischen Euch beiden passiert ist oder passiert, interessiert die Behörden überhaupt nicht.
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al_bundy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 16.05.2020 um 07:45:06
 
Soll heißen. Man heiratet, die alte zieht nachm Jahr aus, taucht ab und 4 Jahre später beantragt sie die dauerhafte Aufenthalt und man kann ihr keine Scheinehe unterstellen?
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Antwort #11 - 16.05.2020 um 09:37:16
 
al_bundy schrieb am 16.05.2020 um 07:45:06:
Soll heißen. Man heiratet, die alte zieht nachm Jahr aus, taucht ab und 4 Jahre später beantragt sie die dauerhafte Aufenthalt und man kann ihr keine Scheinehe unterstellen? 


Man kann versuchen die ABH von einer "nicht Verlängerung der AE" zu überzeugen...oder man zeigt eine Scheinehe an, muss dann aber damit rechnen selbst als Täter gesehen zu werden. Denn die einseitige Scheinehe nachzuweisen dürfte schwer sein.

"Eine Scheinehe kann in zeitlicher und in partnerschaftlicher Hinsicht unterschieden werden in anfängliche bzw. nachträgliche Scheinehe sowie einseitige und beidseitige Scheinehe.  Bei einer einseitigen Scheinehe beabsichtigt lediglich ein Partner keine eheliche Lebensgemeinschaft, bei der beidseitigen Scheinehe ist von beiden Partnern keine gelebte Ehe beabsichtigt." https://de.wikipedia.org/wiki/Scheinehe



Bis 1973 hätte man Anzeige wegen Ehebetruges stellen können...
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Antwort #12 - 16.05.2020 um 12:42:04
 
Bloß gut, dass Wikipedia nicht so einseitig ist, wie es hier scheint:

Im selben Artikel:
Zitat:
Im Bereich des Ausländerrechts spricht man von einer Scheinehe (unter politischen Aktivisten auch von Schutzehe),[1] wenn die Eheschließung allein den Zweck verfolgt, dem ausländischen Ehepartner ein Aufenthaltsrecht zu verschaffen bzw. eine Ausreisepflicht auszusetzen.

und
Zitat:
Die Scheinehe dagegen zielt ausschließlich auf die Erlangung von (in der Regel ausländer-)rechtlichen Vorteilen ab, ohne dass nach dem Willen der Eheschließenden eine eheliche Lebensgemeinschaft im gesetzlichen Sinne entstehen soll. Diese wird vielmehr nur vorgetäuscht.


Und da wir uns hier im Ausländerrecht bewegen und nirgendwo sonst, ist im vorliegenden Fall, in dem eine eheliche Lebensgemeinschaft offenbar tatsächlich bestanden hat, weit und breit von einer Scheinehe nichts zu sehen.

Falsche Angaben über den Fortbestand einer eheliche Lebensgemeinschaft sind keine Scheinehe sondern Falschangaben. Schließlich wird die Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht vorgetäuscht.

Es besteht also kein Bedarf, eine Straftat - vorsätzliche falsche Angaben zur Erlangung eines AT - noch irgendwie anders zu bezeichnen, um das Ganze "saftiger" zu bekommen oder was weiß ich aus welchen Gründen.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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al_bundy
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Antwort #13 - 16.05.2020 um 16:25:41
 
Ja, es wäre dann quasi eine Falschangabe Seitens meiner Exfrau. Was gäbe es da für Rechtsfolgen?
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reinhard
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Antwort #14 - 16.05.2020 um 18:17:21
 
al_bundy schrieb am 16.05.2020 um 16:25:41:
Ja, es wäre dann quasi eine Falschangabe Seitens meiner Exfrau. Was gäbe es da für Rechtsfolgen?


Keine. Eine Rechtsfolge für Dich gäbe es nur, wenn Du die Scheinehe organisiert hättest und bewusst eingegangen wärest.

Ob es für sie Folgen hat, ist ja jetzt egal, weil Ihr getrennt seid. Falls es Folgen hat, dürften die Behörden Dir auch nichts dazu sagen.
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