Hallo,
ich bin seit knapp 5 Jahren mit einer Latina verheiratet. Sie hat mich zuerst im September 2018 verlassen und hat bei der Ausländerbehörde brav die Trennung angegeben. Ich bekam kurz darauf auch Post von der
ABH ob dies denn stimme.
Mai 2019 sind wir wieder zusammen gekommen und haben es brav der Ausländerbehörde gemeldet. November 2019 hat sie mich wieder verlassen ( wobei man dazu sagen muss das sie nichts für die Ehe in dieser Zeit getan hat) und ich vermute das sie es der
ABH noch nicht gemeldet hat.
Im August 2019 könnte sie theoretisch die dauerhafte Aufenthalt in D beantragen (weil 5 Jahre verheiratet) die vermutlich auch durchgehen könnte sodass sie im letzten Quartal 2020 ihre Dauerhafte Aufenthalt für D bekommen könnte. Das Trennungsjahr wäre ab 1 Dezember 2020 zu 100% gelebt sodass sie quasi ab Dezember die Scheidung einreichen könnte und in D bleiben könnte.
Ihr Verhalten erweckt den Eindruck vor der
ABH eine Scheinehe zu verbergen. Der Kontakt zu ihren Scheidungsanwalt besteht seit Januar 2018, die Trennung vor dem Anwalt erfolgte im September 2018. Sowie vermutlich im Oktober/November 2019. Die Scheidung hat sie weder nach der ersten Trennung nicht eingereicht ( weil ich Plan B im ihren Leben war [ also wenns mit den neuen Macker nicht klappt) noch nach der zweiten Trennung wobei sie mir im November 2019 schon die Anträge zu Prozesskostenbeihilfe ausgehändigt hatte die ich zurückgewiesen hatte. Sie begründete diese "Wohltat" damit das sie vor Ihren Anwalt nicht wie ein Idiot dastehen wolle ( Scheidung Ja/Nein/Vielleicht). Sie wollte dann Nägel mit Köpfen machen.
Ich würde nun gerne die Gesetze nachlesen wo potentielle Bestrafungen ( Geldstrafe/Gefängnis/ Einreiseverbot) und Folgen einer Scheinehe aufgelistet sind. Ich möchte meine Exfrau über die Folgen Ihres Verhaltens aufklären insbesondere auch dessen Anwalt der ne richtige Pflaume ist ( Habe mich durch ihn Vertreten lassen in 2 Bagatellfällen um zu sehen was der Anwalt für eine Person ist)
Darüber hinaus möchte ich fragen ob ich in der Pflicht bin selbstständig zur Ausländerbehörde zu gehen um die Trennung mitzuteilen oder ob dies ganz der Ermächtigung meiner Exfrau obliegt.
Hintergrund ist jener. Es gab viele Dinge zu klären und meine Exfrau hat ALLES ignoriert. Was unschön war, aber hinten raus aber völlig egal war. Allerdings vermute ich bei der Aufenthaltsgeschichte das ich, wenn ich mich falsch verhalte ebenso bestraft werden könnte. Und ich möchte meiner Exfrau aufzeigen das ihr "Fehl"Verhalten dramatische Folgen haben könnte.
Die reine Nennung des Aufenthaltsgesetzes/ Strafgesetzes würde zunächst mal reichen. Ich lese mich dann dort entsprechend ein.
Darüber hinaus möchte ich ausdrücklich hervorheben das meine Exfrau für dieses Land nicht gemacht ist und das es besser wäre für Sie zurück in die Heimat zu gehen oder in einen Land wo man mit spanisch weiter kommt. Was ich jedoch nicht möchte ist das sie oder ich wegen einen Fehlverhalten Strafen bekommen.
Vielen Dank im Voraus.