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Einreise als Tourist - Aufenthalt (Gelesen: 2.120 mal)
Themen Beschreibung: Einreise als Tourist- längerer Aufenthalt !
Perla10
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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12.05.2020 um 12:20:57
 
Liebes board

ich hoffe sehr, Ihr könnt mir helfen.
Ich schildere kurz meinen Fall: ich bin seit 10 Jahren mit einem Mexikaner verheiratet. Am Anfang unserer Ehe haben wir in Mexiko gelebt, dann auch gemeinsam in den USA. Dies hängt mit dem Beruf meines Mannes zusammen. Hier in Deutschland war er nie gemeldet, wir haben allerdings hier geheiratet. Letztes Jahr waren wir noch in den USA,  ich bin aber aufgrund einer anderen Familienangelegenheit mit unseren beiden gemeinsamen Kindern ( deutsche und mexikanische Staatsangehörigkeit)  nach Deutschland gegangen. Wir haben hier eine Wohnung, und sind natürlich auch gemeldet.
Mein Ehemann ist hierher geflogen, so wie es die Arbeit zuließ.
Nun ist er Ende März durch Glück an einen  sehr kurzfristigen Flug gekommen, und konnte auch hier einreisen, was erst auch nicht ganz klar war.
Er darf voraussichtlich erst wieder August  in USA zu arbeiten beginnen.

Da beide Kinder nun zu Hause sind, ohne Schule/Kita ist es natürlich eine Riesenentlastung dass der Papa bzw mein Mann da ist!

Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass mein Mann länger bleibt,  als die 90 Tage, die er bleiben dürfte?  Ob es Flüge gibt, ist übrigens noch nicht klar.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 12.05.2020 um 14:25:31
 
Normalerweise darf er nur länger bleiben, wenn er mit einem D-Visum eingereist ist – also vorher geklärt hat, dass er länger bleiben will und länger bleiben darf.

Sonst darf er nur 90 Tage bleiben. Problem: Wenn er ohne Klärung länger bleibt, kann er abgeschoben und gesperrt werden. Das sollte er nicht riskieren.

Falls es wegen der Pandemie keine Flüge gibt oder es im Zielland zu gefährlich ist, kann er sich an die Ausländerbehörde wenden, um den Besuchsaufenthalt verlängern zu lassen. Am besten natürlich schriftlich, nicht persönlich, nicht telefonisch.
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Perla10
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Antwort #2 - 12.05.2020 um 15:30:29
 
Hallo Reinhard

erstmal herzlichen Dank! Nein, da würden wir natürlich nicht riskieren wollen, dass er gesperrt wird.
Meinst Du es wäre gut, der Ausländerbehörde eine E-Mail zu schreiben? Wäre das für die Behörde nicht unbedingt ein triftiger Grund, dass er hier in dieser Ausnahmesituation hilft, bei der Kinderbetreuung , Haushalt etc? Offen gesagt ist es das für mich schon, denn mit Kleinkind und Homeschooling Kind, das jeden Tag Hilfe braucht, bei stundenlangen Aufgaben , die von der Schule gesendet werden, alleine,  ist auf Dauer zum Durchdrehen...
Mit den Flügen kann ich es wirklich noch nicht abschätzen,wie es im Juni aussieht.
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reinhard
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Antwort #3 - 12.05.2020 um 16:04:18
 
Nein, das ist kein Grund. Es zählen nur harte Gründe, die er auch nachweisen kann: Kein Flug, Einreiseverbot oder Reiseunfähigkeit wegen einer schweren Erkrankung.

Wenn er helfen will – mit dieser Begründung könnten alle Besucher verlängern, das wird immer abgelehnt.

Für die Zeit der Pandemie gibt es in den einzelnen Bundesländer entsprechende Hinweise der Landesregierung an die Ausländerbehörden, großzügiger als sonst mit solchen Anträgen umzugehen. Aber an die Gesetze halten müssen sie sich nach wie vor, und ein Visum (oder visumfreier Aufenthalt) ist nicht verlängerbar. Nur im Ausnahmefall.
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Antwort #4 - 12.05.2020 um 17:15:15
 
Besten Dank nochmals Reinhard!

Da Einreise (USA) ist derzeit in der Tat auch nicht möglich für ihn, da er zwar schon länger dort arbeitet und auch ein Arbeitsvisum besitzt. Derzeit ist die Einreise aber nur für US Bürger oder Ausländer die eine Green Card besitzen oder Resident sind, möglich, soweit der aktuelle Stand für Personen die aus D einreisen wollen.

Nach Mexiko dürfte er als Mexikaner einreisen, allerdings hat er dort eigentlich keinen Wohnsitz/ Wohnung*

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reinhard
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Antwort #5 - 12.05.2020 um 18:36:51
 
Letzlich: Er soll es versuchen. Möglichst so rechtzeitig, dass er auf eine unerwartete Antwort noch reagieren kann, also buchen oder klagen.

Wir hatten hier auch schon Beratungen, wo es hieß: Das funktioniert nicht. Und dann hat die Ausländerbehörde durchgewinkt ohne groß zu fragen. Bei anderen dachten wir, das klappt, und die Ausländerbehörde hat abgelehnt. Es gibt in den Bundesländern und den Kreisen eine etwas unterschiedliche Praxis, und die Praxis in Corona-Zeiten kann niemand wirklich vorhersagen.
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Antwort #6 - 08.06.2020 um 16:55:14
 
Hallo, ich wollte Mal berichten,wie es weiterging.
Ich denke, vielleicht ist ja interessant für jemanden, oder auch als Abschluss für die Frage  Zwinkernd
Mein Ehemann hat von der zuständigen Ausländerbehörde eine Grenzübertrittsbescheinung per Post erhalten. Sein möglicher Aufenthalt wurde um 3 Monate verlängert.

Danke vor allem an Reinhard!
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