Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Aufhebung der Ausweisung (Gelesen: 4.261 mal)
Momo104
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kosovo/serbien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufhebung der Ausweisung
04.05.2020 um 00:39:24
 
Hallo,

Ich hätte eine Frage, und zwar wurde ich im mai 2019 ausgewiesen wegen einer Jugendstrafe. Seit 1 Jahr kann ich mich nicht in Serbien registrieren da ich im Kosovo Geboren wurde. Ich besitze einen serbischen Reisepass allerdings nicht von dem Zentralserbien... hätte man mich nach Kosovo schicken sollen? Falls sich jemand auskennt, eine Antwort wäre nett.

Beste Grüße
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Vinzent2m
Experte
****
Offline




Beiträge: 723
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufhebung der Ausweisung
Antwort #1 - 06.05.2020 um 17:57:57
 
In der Ausweisungsverfügung müsste das Land benannt worden sein, in das ausgewiesen oder abgeschoben werden soll. Was steht dort? Wenn der Behörde ein gültiger serbischer Reisepass oder serbisches Passersatzpapier vorlag, dann wüsste ich nicht, was an der Ausweisung nicht korrekt sein sollte.
Wurdest Du aus der Haft heraus abgeschoben?
Allerdings ist in den Verfügungen meist geschrieben, dass die Abschiebung auch in ein anderes Land erfolgen kann.
Dann kann derjenige schauen, ob er die entsprechenden Reisedokumente besorgen kann.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Momo104
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kosovo/serbien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufhebung der Ausweisung
Antwort #2 - 07.05.2020 um 20:55:48
 
Hey Vinzent,

danke für die Antwort. Die Jugendstrafe ist mittlerweile 3 1/2 Jahre vergangen. Und die Straftat 4 1/2 Jahre her. Es war eine Bewährungsstrafe und erst 2018 bekam ich die Verfügung. Es steht in der Ausweisungsverfügung SERBIEN oder ein Land das zur Aufnahme bereit ist. Laut meines Wissens muss Serbien die Bürger aufnehmen jedoch nicht registrieren. Es gibt ein Schreiben wo die Ausländerbehörde die deutsche Botschaft in Belgrad angeschrieben hat und zwecks Registrierung nachgefragt hat. Es ist nur in der Ausländerbehörde in Serbien möglich die für kosovaren zuständig ist. Jedoch wollen die einen Wohnsitz im Kosovo. Wenn die Abschiebung nach Serbien erfolgt ist und keine Registrierung seit 1 Jahr erfolgt dann müsste man doch die Ausweisung aufheben und mich evtl. nach Kosovo ausweisen oder?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Vinzent2m
Experte
****
Offline




Beiträge: 723
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufhebung der Ausweisung
Antwort #3 - 08.05.2020 um 16:06:51
 
Hallo Momo 104,

Dann scheint seitens der deutschen Ausländerbehörde alles korrekt abgelaufen zu sein.
Gründe für eine Aufhebung der Ausweisung (wie von Dir geschrieben), sehe ich keine.
Aber vielleicht kann da noch jemand anderes etwas beitragen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufhebung der Ausweisung
Antwort #4 - 08.05.2020 um 16:31:18
 
Es ist eben noch offen, wann Du abgeschoben wurdest.

Du schreibst, dass Du als Serbe (also: serbischer Staatsbürger) Probleme mit einer serbischen Behörde hast. Das ist für eine deutsche Behörde normalerweise kein Grund, einen eigenen Bescheid zu ändern.

Oder bist Du ausgewiesen, aber nicht abgeschoben?
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Momo104
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kosovo/serbien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufhebung der Ausweisung
Antwort #5 - 08.05.2020 um 17:16:54
 
Danke für die Antworten,

Ich wurde ausgewiesen, habe dagegen geklagt. Aufschiebende Wirkung verloren und abgeschoben wurden. Ich versteh es ehrlich gesagt nicht. Ich werde abgeschoben nach Serbien und kann mich nur im Kosovo registrieren. Warum ist dann die deutsche Ausländerbehörde dafür nicht zuständig? Sie ist doch für die Abschiebung verantwortlich. Wenn eine Registrierung in das Land dass abgeschoben wird nicht möglich ist, so muss die Aufhebung erfolgen. So steht es in dem Schreiben der Ausländerbehörde gegenüber der deutschen Botschaft Belgrad.

Beste Grüße
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufhebung der Ausweisung
Antwort #6 - 08.05.2020 um 17:22:25
 
Die Ausländerbehörde ist nur für Ausländer in Deutschland zuständig.

Für Serben in Serbien ist sie nicht zuständig.

Für die Ausweisung und Abschiebung bist zu zuständig, denn Du hast ja die Straftat begangen. Die Ausländerbehörde muss nur die Gesetze ausführen.

Das Schreiben, auf das Du Dich beziehst, kenne ich nicht.

Du hast ja mit Ausweisung und Abschiebung eine Sperre bekommen. Wieder einreisen kannst Du nach Ablauf der Sperre und mit einem biometrischen Pass aus Serbien. Du kannst die Sperre neu befristen lassen, wenn Du neue Gründe hast. Das muss aber von Dir ausgehen, nicht von der Ausländerbehörde. Die entscheidet nur auf Antrag, nicht von sich aus.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Momo104
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kosovo/serbien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufhebung der Ausweisung
Antwort #7 - 08.05.2020 um 17:27:40
 
Das Problem ist ja dass es noch nicht rechtskräftig ist.

Sprich die Verhandlung zur rechtsmäßigkeit steht noch an.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Vinzent2m
Experte
****
Offline




Beiträge: 723
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufhebung der Ausweisung
Antwort #8 - 08.05.2020 um 18:09:01
 
Dann muss die Verhandlung / Rechtskraft halt abgewartet werden.
So Du anwaltlich vertreten bist, hast Du ja auch einen Ansprechspartner -in
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Momo104
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kosovo/serbien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufhebung der Ausweisung
Antwort #9 - 08.05.2020 um 18:21:03
 
Hmm okay,

Vielen Dank, ich dachte nur dass jemand sich vielleicht auskennt bezüglich Serbien/Kosovo.

Beste Grüße
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema