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ALG1-Anspruch nach Spanien mitnehmen (Gelesen: 1.899 mal)
juanito
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Beiträge: 121
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag ALG1-Anspruch nach Spanien mitnehmen
29.04.2020 um 12:55:56
 
Ein spanisches Paar ist im ALG1-Bezug und möchte nach Spanien zurückkehren. Wie kann es seinen ALG1-Anspruch mitnehmen? Muss es dafür schon vor dem Umzug hier in Deutschland etwas tun, oder erst in Spanien mit den deutschen ALG1-Bescheiden zum Arbeitsamt gehen? Wegen Corona ist momentan auch nicht klar, wann der Umzug erfolgen wird.

Es geht im Übrigen um diese Familie: https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1585582744
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 29.04.2020 um 22:49:57
 
Sie müssten sich in DEU bei der Agentur für Arbeit melden und sich das Formular U2 ausstellen lassen. Dieses legen sie der spanischen Behörde vor, die sonst hierfür zuständig ist.
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