Ein solches Gespräch ist aber vollständig irrelevant.
Denn selbst, wenn man einen konkreten Satz von Informationen in das Gespräch mitnimmt, ist es im Leben erfahrungsgemäß dann niemals genau so; das abweichende Detail führt dann im Nachgang zu anderer Wertung.
Oder ein anderer SB in der
ABH käme auch bei gleichem Sachverhalt zu anderen Aussagen.
Ich bin in meiner Dienststelle derjenige, der sich am meisten mit solchen Fällen beschäftigt.
Niemals nicht würde ich ein Erlöschen annehmen, wenn ich sehe: Jedes Jahr 181 Tage am Stück im Ausland, 182 Tage im Bundesgebiet. Zwei Reisetage nicht mitgerechnet.
Mangels anderer, irgendwo nachlesbarer Information, wie viel der Inlandsaufenthalt die "Abwesenheit" überwiegen muss, gehe ich einfach von 182>181 aus.
Ich wüsste auch nicht, wie ich irgendwem (schon gar nicht einem Richter) etwas anderes begründen sollte.
Gespannt sehe ich nun mit Textstellen belegten Argumenten entgegen, die in meinem eben angebrachten Beispiel ein Erlöschen des
AT gerichtsfest begründen.
Petersburger schrieb am 28.04.2020 um 16:50:13:Wenn dann noch dazukommt, dass Wohnung, Anmeldung und Krankenversicherung(sbeiträge) usf. in DEU beibehalten werden ...
schrieb ich nur, weil das die Argumentation einem zweifelnden Kollegen gegenüber möglicherweise erleichtert. Nicht, weil das an der mathematischen Übung etwas ändert.