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Eheschließung mit einem Südkoreaner in Deutschland (Gelesen: 733 mal)
Mo Shin
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Ruhrpott, Nordrhein-Westfalen, Germany
Ruhrpott
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Eheschließung mit einem Südkoreaner in Deutschland
27.04.2020 um 18:39:34
 
Guten Tag ihr lieben Forenmitglieder,

ich hätte ein paar Fragen an Euch die mir Kopfzerbrechen bereiten.

Mein koreanischer Partner und ich (Deutsche) möchten gerne im Spätsommer heiraten. Wir sind seit nun mehr als drei Jahren ein Paar, haben auch längere Zeit hier in Deutschland in einer Wohnung zusammengelebt.

Er ist Ende letzten Jahres zurück nach Korea geflogen, da es sich wirklich schwierig gestaltet hier einen Job in seinem Berufszweig zu finden und zu behalten, trotz hervorragendem Studienabschluss. Durch seine fehlenden Berufserfahrungen  haben wir uns erstmal gemeinsam dazu entschlossen, das er versuchen soll diese in seinem Heimatland nachzuholen.

Er hat seit Anfang 2016 bis Dezember 2019 mit einigen Monaten Unterbrechung hier in Deutschland gelebt (Sprachkurse absolviert (C1), einige Monate in seinem Beruf gearbeitet).

Aufgrund seiner letzten Arbeitstätigkeit hat er eigentlich noch eine Aufenthaltserlaubnis nach §18 Abs. 4 Satz 1 die bis Ende Juli 2020 gültig ist.

Bedingt durch diese ganze Corona-Krise hat er leider auch noch keinen Job in seiner Heimat finden können und kann nun erstmal natürlich auch nicht hierhin zurück (Reisebestimmungen).

Ich selber bin Mutter minderjähriger Kinder aus vorheriger Beziehung, bin mit einem kleinen Job und werde diesbezüglich auch erst einmal Deutschland nicht verlassen.

Nun meine Fragen. Wenn ich das richtig verstanden habe sind ja im Moment die Touristenvisa nach Deutschland als auch nach Korea ausgesetzt. Wenn wir im September (z.B.) heiraten möchten, mit welchem Visum dürfte er nur einreisen?

Sollte bis dahin das Touristenvisum wieder möglich sein, reicht es wenn er damit einreist, wir heiraten und er reist wieder aus? Ist das so überhaupt möglich? Denn vorerst wird er in Korea bleiben und ich in Deutschland. Sind die besonderen Beziehungen zwischen unser beider Länder da von Vorteil?

Müsste zwingend ein Heiratsvisum her? Ich sehe da die Schwierigkeit das ich nicht solvent genug bin um der Ausländerbehörde nachweisen zu können das ich für ihn aufkommen kann, zumal das ja auch gar nicht geplant ist. Er geht ja wieder zurück nach Korea und wir führen erstmal eine Fernbeziehung mit gegenseitigen Besuchen.

Gibt es sonst noch andere Möglichkeiten?

Natürlich wäre auch eine Eheschließung in Korea möglich, erstens fehlt mir zeitlich jedoch der koreanische Sprachtest, zweitens möchte ich aufgrund der für mich in Deutschland verständlicheren Gesetze gerne hier in D heiraten.

Ich hoffe auf eine paar aufmunternde und positive Nachrichten von Euch, bedanke mich recht herzlich und wünsche noch einen wunderschönen Montagabend.

Sollte ich mich in irgendeiner Form falsch oder missverständlich ausgedrückt haben bitte ich dies zu verzeihen, normalerweise bin ich eher Forenleser als -schreiber. Smiley

Lieben Gruß,

Mo
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung mit einem Südkoreaner in Deutschland
Antwort #1 - 27.04.2020 um 19:11:44
 
Mo Shin schrieb am 27.04.2020 um 18:39:34:
Wenn wir im September (z.B.) heiraten möchten, mit welchem Visum dürfte er nur einreisen? 

Als Staatsangehöriger von Korea ist er nach § 41 AufenthV privilegiert und kann ganz normal einreisen, heiraten und eine Aufenthaltserlaubnis nach §28 erhalten.
Ein Visum zur Eheschließung braucht er dafür nicht.

Als Bürger der Republik Korea braucht er doch überhaupt kein Visum, um nach Deutschland einreisen zu können.

Allerdings kann man heute noch nicht wissen, wie sich das alles mit Corona noch entwickeln wird?

Nach § 41 AufenthV werden folgende Ausländer erfasst:
Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und der Vereinigten Staaten von Amerika können auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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