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Verlängerung des Aufenthalts: Zusätzliche Begründung? (Gelesen: 2.712 mal)
Zeno
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27.04.2020 um 15:49:02
 
Hallo,

ich unterstütze gerade ein (syr.) Ehepaar bei der Verlängerung es Aufenthalts. Sie haben aktuell den subsidiären Schutz. Im Antrag unter den Begründungen kann man jeweils Gründe ankreuzen. Habe den Grund "humanitäre Gründe, völkerrechtliche" angekreuzt. Neben dieser ist ein wenig Platz für eine schriftliche Begründung. Sollte man da nochmal was nennen oder reicht es einfach unter diesem Punkt das Kästchen anzukreuzen?
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« Zuletzt geändert: 27.04.2020 um 16:01:19 von Zeno »  
 
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reinhard
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Antwort #1 - 27.04.2020 um 17:17:41
 
Ankreuzen reicht. Sie berufen sich ja auf eine Entscheidung des BAMF. Die kann die Ausländerbehörde ohnehin nicht verändern.

Sie müssen dann nur gucken, ob sie irgendwann den unbefristeten Aufenthaltstitel beantragen. Dazu müssten sie 5 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. Aber das diskutiert das Ehepaar besser mit einer Beratungsstelle.

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Zeno
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Antwort #2 - 27.04.2020 um 18:34:00
 
reinhard schrieb am 27.04.2020 um 17:17:41:
Sie müssen dann nur gucken, ob sie irgendwann den unbefristeten Aufenthaltstitel beantragen. Dazu müssten sie 5 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. Aber das diskutiert das Ehepaar besser mit einer Beratungsstelle.


Mit fast 75 und über 65 wird das wohl nicht hinhauen. Wie sieht es in diesem Fall dann eigentlich mit dem unbefristeten Aufenhtalt aus? Das ist jetzt die dritte Verlängerung.
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reinhard
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Antwort #3 - 27.04.2020 um 19:57:19
 
Kommt auf das Bundesland an. Manche geben es bei Rentnern unter erleichterten Bedingungen.

Am besten gehen die beiden zu einer Beratungsstelle. Oder sie fragen bei der Verlängerung bei der Ausländerbehörde.

Ich kenne auch welche, die behalten dann die Aufenthaltserlaubnis und verlängern regelmäßig. Kommt auch darauf an, was sie selbst wollen. Beim Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis muss die Ausländerbehörde beim BAMF nachfragen, ob der subsidiäre Schutz widerrufen werden soll. Da hängt es vom Herkunftsland und der Begründung des Bescheides ab, ob man das riskieren will. Insofern: Beratungsstelle und Einzelfallberatung.

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Zeno
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Antwort #4 - 28.04.2020 um 01:14:55
 
Ehrlich gesagt wissen sie es selbst nicht. Ich habe jetzt mal spontan hier
gefragt. Solange sie aber den AT verlängert bekommen ist alles gut und es macht eigentlich letztendlich keinen Unterschied. Praktisch wäre es, nicht jedes Jahr oder alle 2 Jahre die Verlängerung zu beantragen.
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reinhard
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Antwort #5 - 28.04.2020 um 10:17:06
 
Wenn sie es selbst nicht wissen, ist es sinnvoll, wenn sie selbst sich beraten lassen. Es hat ja keine Eile. Aber man sollte über das eigene Leben selbst Bescheid wissen. Sie werden ja hier bleiben und nicht mehr in ein anderes Land gehen.
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