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Familienzusammenführung - Virus (Gelesen: 1.080 mal)
basty23
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i4a rocks!


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85598, Bayern, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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26.04.2020 um 11:19:37
 
Hallo Zusammen,
im März war ich mit einem Kollegen bei der Ausländerbehörde um die Unterlagen für die Familienzusammenführung seiner minderjährigen Tochter zu beantragen.
Die Ausländerbehörde sagte uns damals das alles soweit ok ist und sie die Unterlagen nach Berlin schicken. Von dort geht es dann an die Botschaft.
Nun kam uns das Virus dazwischen. Die Deutsche Botschaft in der Ukraine ist derzeit geschlossen. Keiner weiss wie lange sie noch geschlossen bleiben wird.
Nach Rücksprache mit der Deutschen Botschaft, per Mail, wollten sie uns nicht den derzeitigen Stand in unserem Fall mitteilen.
Wir wissen nun nicht ob die Ausländerbehörde damals alles weggeschickt hat und ist derzeit schwer zu erreichen.

Welche Behörde ist in Berlin zuständig um diese Unterlagen entgegen zu nehmen und weiter zu leiten?
Kann ich mich dort mit der Talon-Nr. nach dem derzeitigen Stand fragen?
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reinhard
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Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 26.04.2020 um 11:52:42
 
Der Visumantrag wird in der Ukraine gestellt. Nur die Antragstellerin hat ein Recht auf Information. Ein "Kollege" hat da nichts zu melden.

Die Antragsunterlagen werden über das Auswärtige Amt und das Bundesverwaltungsamt an die Ausländerbehörde geschickt. Die Ausländerbehörde klärt die noch offenen Fragen und schickt dann die Zustimmung oder Ablehnung direkt an die Auslandsvertretung.

Das Bundesverwaltungsamt in Köln registriert alles. Die können also eine Mail beantworten, ob die Unterlagen angekommen sind und ob eine Antwort verschickt wurde. Reingucken können sie nicht, aber sie können sagen, wo die Entscheidung gerade liegt.

Für die Anfrage braucht man die Vorgangsnummer, die steht auf der Quittung der Botschaft.
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basty23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #2 - 26.04.2020 um 14:46:42
 
Vielen Dank. Das wollte ich wissen.
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