Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Daueraufenthalt EU Karte ? (Gelesen: 1.082 mal)
tad
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Dortmund, Nordrhein-Westfalen, Germany
Dortmund
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Daueraufenthalt EU Karte ?
24.04.2020 um 10:31:19
 
Hallo zusammen,

ich bin nach Deutschland im 2013 mit Studentenvisum gekommen, im 2015 habe ich geheiratet, meine Frau ist kein Deutsche, sondern EU-Bürgerin, im 2016 habe eine Aufenthaltskarte nach 5 Abs. 1 FreizügG/EU.
Eigentlich ich möchte den Antrag auf Einbürgerung nach ein rechtmäßiger Inlandsaufenthalt von 7 Jahren stellen, dafür fehlt mir noch das Ablegen des Tests „Leben in Deutschland“. Ich sollte an dem Test am 03.2020 teilnehmen, Dennoch aufgrund der Einschränkungen wegen der Ausbreitung des Coronavirus wurde der Termin bis auf weiteres verschoben.
Da mein Aufenthalt in paar Monaten ablaufen wird und dass das Einbürgerungsverfahren wahrscheinlich lange dauern wird, ich wollte fragen, ob ich Anspruch auf eine Daueraufenthalt-EU Karte habe? wenn ja, welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalt EU Karte ?
Antwort #1 - 24.04.2020 um 10:49:41
 
Keine Sorge, bei Angehörigen von EU-Bürgern gilt das Aufenthaltsrecht automatisch durch das Gesetz und kann nicht ablaufen. Die Aufenthaltskarte ist lediglich eine Bescheinigung über dieses automatische Recht, ihr zeitlicher Ablauf ist nicht wichtig. Nach insgesamt fünf Jahren Aufenthalt als Familienangehöriger eines EU-Bürgers (in diesem Fall beginnend ab der Hocheit) erwirbt man auch automatisch das Daueraufenthaltsrecht, weitere Voraussetzungen müssen nicht vorliegen. Eine neue Bescheinigung über das bestehende Recht in Form einer Daueraufenthaltskarte wird ausgestellt, kann aber natürlich aufgrund der aktuellen Situation etwas dauern.

Setze dich einfach mit der Ausländerbehörde in Verbindung um zu fragen, wie eine Ausstellung am besten funktionieren kann.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tad
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Dortmund, Nordrhein-Westfalen, Germany
Dortmund
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalt EU Karte ?
Antwort #2 - 24.04.2020 um 18:55:45
 
Vielen Dank für die ausführliche Antwort
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema