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Integrationskurs (Gelesen: 2.360 mal)
Luigi
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23.04.2020 um 19:06:27
 
Liebe Forum Freunde,

ein verpflichteter Integrationskurs Teilnehmer kommt wegen einer Lernbehinderung sehr langsam und mit vielen Problemen voran.

Wie kann er medizinisch seine Lernbehinderung am besten beim Ausländeramt bescheinigen?
Kann man wegen einer Lernbehinderung die Verpflichtung zum Bestehen des B1-Tests aufheben?
Welche Auswirkungen kann eine Lernbehinderung auf den Aufenthaltstitel haben?

Der Teilnehmer ist sehr fleißig, nimmt am Kurs teil und gibt sich echt Mühe aber trotzdem kommt er sehr langsam voran.

Welche Alternative gibt es sonst in diesem Fall?

Herzlichen Dank und liebe Grüße Smiley

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erne
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Antwort #1 - 23.04.2020 um 19:37:09
 
Luigi schrieb am 23.04.2020 um 19:06:27:
Kann man wegen einer Lernbehinderung die Verpflichtung zum Bestehen des B1-Tests aufheben? 


es gibt keine Verpflichtung zum Bestehen des Tests

Luigi schrieb am 23.04.2020 um 19:06:27:
Der Teilnehmer ist sehr fleißig, nimmt am Kurs teil und gibt sich echt Mühe aber trotzdem kommt er sehr langsam voran.


aber er kommt voran, und darum geht es.
Es geht nicht alleine um das Lernen der Sprache

Luigi schrieb am 23.04.2020 um 19:06:27:
Welche Alternative gibt es sonst in diesem Fall? 


am I-Kurs teilnehmen
am Test teilnehmen
wenn druchgefallen, entscheiden ob man den Kurs wieder besuchen will oder nicht. Der Verpflichtung zum Kurs ist man aber schon nachgekommen.

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reinhard
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Antwort #2 - 23.04.2020 um 20:35:47
 
Falls eine Lernbehinderung bescheinigt wird,

kann er später eine Verbesserung des Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis) oder eine Einbürgerung möglicherweise erhalten, auch wenn er die Prüfung nicht bestanden hat.
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Luigi
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Antwort #3 - 24.04.2020 um 10:36:58
 
Danke für die schnelle Rückmeldung.

Kann vielleicht ein ABler die erste Frage beantworten:
Wie muss man eine Lernbehinderung beim Ausländeramt bescheinigen?

Lieben Dank und ein schönes Wochenende Smiley
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Shana0117
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Antwort #4 - 26.04.2020 um 13:57:34
 
Was die Ausländerbehörde will kann ich dir nicht sagen, aber "medizinisch" wird eine Lernbehinderung durch einen Intelligenztest (IQ zwischen 70 und 84)  beim Psychologen diagnostiziert.
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deerhunter
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Antwort #5 - 27.04.2020 um 18:01:49
 
Shana0117 schrieb am 26.04.2020 um 13:57:34:
Was die Ausländerbehörde will kann ich dir nicht sagen, aber "medizinisch" wird eine Lernbehinderung durch einen Intelligenztest (IQ zwischen 70 und 84)beim Psychologen diagnostiziert. 



Und bei den Ämtern wird das i.d.R. durch einen amtlich bestellten Facharzt bescheinigt
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erne
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 02.05.2020 um 00:06:08
 
AVwV zum AufenthG zu dem Thema NE:
Zitat:
wird zwingend abgesehen, wenn derAusländer wegen einer körperlichen, geistigenoder seelischen Krankheit oder Behinderungoder aufgrund seines Alters nicht in der Lageist, diese Voraussetzungen zu erfüllen. In diesenFällen  ist  auch  kein  Nachweis  geringererKenntnisse zu verlangen. Nicht jede Krankheitoder Behinderung führt zum Ausschluss dergenannten Voraussetzungen, sondern nur die-jenigen, die den Ausländer an der Erlangung derKenntnisse hindern, insbesondere die Unfähig-keit, sich mündlich oder schriftlich zu ar-tikulieren sowie angeborene oder erworbeneFormen  geistiger  Behinderung  oder  alters-bedingte Beeinträchtigungen. Die Ausschluss-gründe sind vom Ausländer durch ein ärztlichesAttest nachzuweisen, wenn sie nicht offen-kundig sind


Ist er über 50, dann sollte das gehen

Ansonsten: ABH fragen

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