Hallo Zusammen,
ich hoffe, es geht Ihnen gut. Ich habe als Aufenthaltstitel ein Daueraufenthalt-EU, davor habe ich eine Blaue Karte (sieh. Foto im Anhang). Im Gesetz (§ 51 Abs. 9 Punkt 3.) steht:
[...]
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU erlischt nur, wenn
...
3. sich der Ausländer für einen Zeitraum von zwölf aufeinander folgenden Monaten außerhalb des Gebiets aufhält, in dem die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten erworben werden kann; der Zeitraum beträgt 24 aufeinanderfolgende Monate bei einem Ausländer, der zuvor im Besitz einer Blauen Karte EU war, und bei seinen Familienangehörigen, die zuvor im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 30, 32, 33 oder 36 waren,
[...]
Mir ist aber troztdem unsicher, dass:
1. Die Wiedereinreisefrist in diesem Fall ist automatisch 24 aufeinanderfolgende Monate ohne dass ich eine Bescheinigung von der
ABH holen muss?
2. Ist "Meine Blaue Karte" eine richtige Blaue Karte? Ich habe nach Blaue Karte gegoogelt aber habe anderes Bild gesehen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen