Nochmal am die Community die Klärung das es geklappt hat.
Seit Jahren versuchte man beim Standesamt Persönlich das Kind mit den gleichen Unterlagen anzumelden, KM und
KV gaben sich damit zufrieden als die Sachbearbeiterin Ihnen mitgeteilt hat das es nicht möglich wäre das Kind zu registrieren. Einmal nach Geburt mit Duldung 1 mal im Jahre 2011 mit Reiseausweis für Ausländer und
AE und einmal im Jahre 2019 mit Reiseausweis für Ausländer mit Niederlassungserlaubnis / GU von beiden Eltern waren vorhanden und die Jüngeren Wurden in diesen Zeitraum bei einen anderen Standesamt mit den jeweiligen Unterlagen beurkundet
Im April 2020 haben
KV und KM aus frustration den Antrag schriftlich eingereicht, im ersten Antwort schreiben wurde nicht direkt beantwortet das es nicht möglich ist nur das ein Heimatpass benötigt wird.
Im zweiten Antwortschreiben des
KV und KM wurde den Standesamt mitgeteilt das die Genannten Unterlagen (GU von
KV und KM sowie der Reiseausweis der Ausländer als Identität ausreichen dürfen und im ersten Schreiben als Anlage beiliegen)
Durch ein Telefongespräch nach den Schreiben mit dem Standesamt wurde nochmal alles Erläutert, die Berichtigung und Ausstellung der Geburtsurkunde für Kind wird im Nachhinein gemacht.
Leider weiss man jetzt nicht ob die Änderung aus gesetzlichen Grundlagen erfolgt oder das Glück hatte, das Ein Engel vom Standesamt am Telefon war zu diesen Zeitpunkt.